Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

In den Rechtsstreitigkeiten mit den Firmen HSE Technik GmbH & Co KG (vormals Jakob Nohl GmbH) und I.P.F Ingenieur Partner Fachplanungsgesellschaft mbH wird dem Vergleichsvorschlag des Landgerichts in Darmstadt vom 18. Dezember 2007 wie von der Anwältin Heike Rath mit Schreiben vom 13. März 2008, eingegangen im zuständigen Dezernat am 17. März 2008, ausdrücklich empfohlen, zugestimmt. Ebenfalls einbezogen in den Vergleich ist das Architektenbüro Junghans und Formhals GmbH.

 

Wirtschaftlich führt der Vergleich dazu, dass der bislang einbehaltene Werklohn über 98.034,29 € vom Krankenhaus nachgezahlt wird, jedoch eine vergleichsweise Zahlung von 21.398,16 € des Architektenbüro Junghans und Formhals GmbH gegen gerechnet werden kann.

 

Der verbleibenden Zahllast des Krankenhauses in Höhe von 76.636,13 € steht eine im Jahresabschluss 2006 gebildete Rückstellung in der Gesamthöhe von 208.565,24 € gegenüber. Das Kostenfestsetzungsverfahren steht allerdings noch aus, weil die verschiedenen Verfahren mit unterschiedlichen Kostenquoten bedacht sind.