Beschluss: zurückgestellt

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

·         Wir bitten um eine Aufstellung der freiwilligen Leistungen im Landkreis inkl. der Kostenansätze.

Bei der Auflistung sog. freiwilliger Leistungen handelt es sich oft um „Grenzfälle“. So ist z. B. der Landkreis zum Verlustausgleich seiner Eigengesellschaften verpflichtet, nicht aber zu den dort erbrachten Leistungen (z. B. Betreuung, Pakt für den Ganztag, MVZ).

Siehe Anlage 1.

 

·         Welche Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 aus dem Haushaltsplan 2023 wurden in 2023 in welcher Höhe in Anspruch genommen?

 

1.     Im Kernhaushalt,

2.     beim Da-Di-Werk und

3.     den Kreiskliniken.

 

Im Kernhaushalt wurden Stand 31.10.2023 lediglich Verpflichtungsermächtigungen (VEs) in Höhe von 124.500 € für die Schuleinrichtung in Anspruch genommen. Beim Da-Di-Werk wurden für nachfolgende Maßnahmen VEs in Anspruch genommen: Melibokusschule 408.000 €, Carlo-Mierendorff-Schule 4.076.000 €, Ernst-Reuter-Schule 201.000 €, Max-Planck-Schule 981.000 €, Eiche-Schule 266.000 €, Tannenbergschule 6.005.000 € (insgesamt 11.937.000 €).

Noch keine VEs wurden in den Kreiskliniken in Anspruch genommen.

 

Vorbericht zum Haushalt S. 22

 

Liquiditätsentwicklung und überjährige Liquiditätskredite:

In der Tabelle "Kalkulation Liquiditätsbedarf/-kredite" fehlen die angenommenen bzw. aus heutiger Sicht zu erwartenden Zahlen bzw. Zeilen für den 31.12.2023.

Es betrifft

Bestand an Liquiditätskrediten zum 31.12.2023:

Bestand an flüssigen Mitteln zum 31.12.2023:

 

Uns ist bewusst, dass Aussagen dazu noch mit Vorsicht und größeren möglichen Abweichungen verbunden sind, jedoch handelt es sich hier um einen Punkt, der für die Genehmigung des Haushalts von großer Bedeutung ist, weshalb wir um eine entsprechende Auskunft bitten.

Die gewünschten Zahlen sind leicht selbst zu ermitteln, indem man eine Zwischensumme einfügt: Bestand zum 31.12.2022 abzüglich geplante Veränderung des Zahlungsmittel-bestandes 2023 = 13.913.895 Euro. Bei diesem Zahlungsmittelbestand würden die Liquiditätskredite automatisch „null“ betragen, da diese nur aufgenommen werden dürfen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Ableitung basiert neben dem Istbestand zum 31.12.2022 auf Planzahlen und dient ausschließlich der Begründung des Höchstbetrages an Liquiditätskrediten in der Haushaltssatzung.

 

Anlage 3 zum Haushaltsplan: "Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen", S. 708:

 

Die erste Zeile enthält die "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses".

Diese gehen demnach von 63.153 Mio. € zu Beginn 2023 auf 57.728 Mio. € zum Ende des Jahres 2023 und "nur" auf "54.477 Mio. €" zum Ende des Jahres 2024 zurück.

 

Wie sind diese Zahlen angesichts der geplanten Defizite zu erklären?

Wir bitten um Erläuterung wie bzw. welche Defizite sich auf diese Rücklage auswirken.

 

Die Ergebnisverwendung wird immer erst im Folgejahr gebucht, somit verändert sich der Rücklagenbestand immer mit einem Jahr Verzug. Außerdem wird für den Regiebetrieb „KJH Ernsthofen“ aus steuerlichen Gründen die Ergebnisverwendung gesondert betrachtet und verbucht. Siehe auch Ausführungen auf Seiten 25/26 des Haushaltsplanes.

 

Anlage 7: Übersicht zum Mittelfrist KASH zum Haushalt 2024, S. 717:

 

Die (Prozent)Zahlen der Gemeinden für das Haushaltsjahr 2024 beziehen sich auf die Finanzstatusberichte der Gemeindehaushalte 2023.

 

Die Finanzstatusberichte der Kommunen, die ihre Haushalte vor dem letzten Anpassungsbeschluss zum Kreishaushalt 2023 beschlossen haben, enthalten die Erhöhung der Hebesätze nicht?

 

Die Finanzstatusberichte aller Kommunen enthalten weder die für 2024 geplante Erhöhung der Schulumlage, noch die inzwischen veränderten finanziellen Rahmenbedingungen (Steuerschätzungen, Finanzplanungserlass des Landes vom 11.10.23), die jedoch für die Aufstellung des Kreishaushalts die Grundlage darstellen.

Ist es möglich, das MittelfristKASH dahingehend zu aktualisieren, ggf. die 23 Kreiskommunen - auf freiwilliger Basis - um eine Aktualisierung zu bitten?

 

Die Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen ist ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung der Hebesätze und damit des Kreishaushalts.

 

In seiner Rundverfügung vom 17.08.2023 hat das Regierungspräsidium vorgegeben, dass das Instrument „Mittelfrist KASH“ im Verfahren zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes für das Haushaltsjahr 2024 verpflichtend zu verwenden ist. Mit der Rundverfügung wurde auch die zu verwendenden Formulare verbindlich vorgegeben. Die Auswertung beruht vorgabegemäß auf den Planzahlen 2023. Die Zahlen für das Jahr 2024 liegen bei Erstellung des Kreishaushalts einerseits noch nicht vor, andererseits verlangen die Gemeinden frühzeitig Aussagen zum Kreis- und Schulumlagehebesatz, um ggf. daran selbst ihre Hebesätze auszurichten.

 

Stellenplan 2024, S. 723 ff.

 

Die Gesamtzahl der Stellen erhöht sich um 44,96. Wie sind die Personalaufplanungen in den einzelnen Teilhaushalten (ohne TH 02 23,50 Stellen wg. KFZ-Zulassung) begründet und ggf. gegenfinanziert?

Siehe Anlage 2.

 

Mit welchen Stelleneinsparungen wird in welchen Teilhaushalten durch die Digitalisierung gerechnet?

 

Mit Stelleneinsparungen aufgrund von Digitalisierungsprozessen wird kurzfristig nicht gerechnet. Mittelfristig (3 – 5 Jahre) ist zu erwarten, dass die Folgen des Arbeits-/Fachkräfte-mangels teilweise kompensiert und Personalaufwüchse, die aus möglichen neuen Aufgabenzuweisungen resultieren, begrenzt werden können. Eine Konkretisierung ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich.

 

Haushaltssicherungskonzept, S.771ff

 

·         Lfd.-Nr. 2: externe Produktkritik: Mit welchem Kostenvolumen wird gerechnet?

 

Ein Kostenvolumen kann noch nicht beziffert werden.

 

·         Lfd. Nr. 6: ÖPNV Da-Di Liner: Welche alternativen Leistungen sind möglich bei gleichem Kosteneinsatz des Kreises?

 

Es wird geprüft, inwieweit der DadiLiner insbesondere im östlichen Kreisgebiet schwach frequentierte Linienverkehre in Randzeiten ersetzen könnte.

 

·         Lfd.-Nr. 7&8: Überarbeitung der Linienkonzepte von Straba und Bus: Was ist geplant? Wann sollen dafür erforderliche Beschlüsse und Aufträge bei der (DADINA) gefasst/beauftragt werden? Von welchen Mitteln? Welche Kostensteigerungen sind für die vorhandenen Verkehre berücksichtigt? Welcher Einsparungsbetrag wird durch den Wegfall der Partnerschaftsfinanzierung erzielt?

 

In den Wirtschaftsplänen der DADINA werden die zu erwartenden Kostensteigerungen abgebildet. Für den Fahrplan 2025 wird geprüft, wo Einsparungen bei schwach frequentierten Linien in Randzeiten wie die Linie MD, die Linie BA4 oder die Linie MO4 erzielt werden können. Dies wird dann in 2024 auch den Gremien vorgestellt.

 

Die Einsparung durch den Wegfall der Partnerschaftsfinanzierung ab 2025 wird mit ca. 842 T€ kalkuliert.

 

·         Lfd.-Nr. 9: Lenkung SuS Berufsschulen: Wie kommt der Einsparungsbetrag zustande? Wie soll die Lenkung konkret erfolgen (welche Ausbildungsgänge)? Was bedeutet das für die Landgraf Gruber Schule?

 

Im Zuge der Berufsschulentwicklungsplanung und auf Vorgabe des Hessischen Kultus-ministeriums wird derzeit verhandelt, welche und wie viele Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Ausbildungsort im Landkreis Darmstadt-Dieburg statt in Darmstadt in Dieburg beschult werden sollen. Es handelt sich um SuS aus dem Altkreis Darmstadt, deren Ausbildungsberuf auch an der Landrat-Gruber-Schule beschult wird. Beabsichtigt ist die Umsetzung zum Schuljahr 2026/27. Der Einsparungsbetrag beruht auf der Annahme, dass für 500 Schülerinnen und Schüler, die bislang in Darmstadt beschult werden, künftig der Gastschulbeitrag entfällt.

 

·         Lfd.-Nr. 13: Produkt 050301: Steuerung von Auszügen aus Gemeinschaftsunterkünften: Was ist konkret damit gemeint? Wie soll die Vorgehensweise und Überführung von Anerkannten an die Kommunen genau gestaltet werden? Wie ergeben sich hierdurch (mögliche) Einspareffekte und erhalten die Kommunen eine Erstattung für die bei ihnen anfallenden Aufgaben? Welche Ertragspositionen (Erstattungen) bekommt der Landkreis für die Flüchtlingsarbeit (bitte einzeln aufführen). Welche finanziellen Veränderungen ergeben sich aus der am 06.11.2023 in dem Bund-Länder-Gipfel zur Migrationspolitik beschlossenen Maßnahme „Flüchtlingspauschale 7.500 €“

 

Die Gemeinschaftsunterkünfte sind aktuell mit rund 29 % anerkannten Flüchtlingen und rund 24 % Flüchtlingen aus der Ukraine belegt – Personengruppen, deren Unterbringung eigentlich nicht in Gemeinschaftsunterkünften vorgesehen ist. Die Zuständigkeit zur Vermeidung von Obdachlosigkeit liegt eigentlich bei den kreisangehörigen Kommunen. Insofern soll in Zusammenarbeit mit diesen eine Lösung gefunden werden, diese Personengruppen auf dem freien Wohnungsmarkt unterzubringen. Dadurch ergäbe sich eine deutliche Entspannung in den Gemeinschaftsunterkünften und auch bei der Betreuung.

Der Landkreis erhält für Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz eine monatliche Pauschale von aktuell 968 Euro, für Flüchtlinge aus der Ukraine bei Erfüllung der Voraussetzungen ein einmaliges Integrationsgeld von 3.000 Euro sowie für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler eine einmalige Pauschale von 2.700 Euro.

 

Die genauen Auswirkungen aus den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels zur Migrationspolitik sind noch nicht genau zu beziffern, weil dort nur die Bund-Länder-Beziehungen geregelt wurden und noch nicht bekannt ist, ob und wie in Hessen die Weiterverteilung auf die kommunale Ebene erfolgt.

 

·         Lfd.-Nr. 17: Produkt 050904 Streichung „Humanitärer Hilfen“:
Welche Maßnahmen wurden vor 2022 mit diesen Mitteln unterstützt?

 

Zuletzt wurde in 2021 der Verein „Partnerschaftsprojekte mit Mosambique e.V.“ für das Projekt „Bau von zwei Räumen für die Sekundarschule in Tenga, Kreis Moamba“ mit 2.000 € unterstützt. Im Jahr 2022 gab es keine Förderung.

 

Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben

S. 175, Konto 546, siehe auch Vorbericht S. 20f.

Welche Mittel sind neben den nicht investiven Mitteln im Sonderposten (9 Mio. €) enthalten?

Der Ansatz von 9.091.353 € setzt sich zusammen aus Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuweisungen (6.398.589 €; § 38 (4) GemHVO) und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus der Schulumlage (2.692.764 €; § 41 (8) GemHVO).

 

Wirtschaftsplan DaDi-Werk

Allgemein

Wieviel der 2023 zur Finanzierung von Investitionen geplanten Mittel wurden bis dato (Ende 3. Quartal) verwendet? Wieviel Prozent der geplanten Mittel wurden bis dato nicht verwendet?

Nach Genehmigung des Wirtschaftsplans 2023 durch den RP (4. August 2023) wurden von den geplanten Mitteln rund 45 Mio. EURO gebunden. Von den geplanten Mitteln sind 48% noch nicht verwendet. Diese noch nicht verwendeten Mittel werden zur Finanzierung von baulichen Maßnahmen bis zur Genehmigung des Wirtschaftsplan 2024 benötigt.

 

Zukunftsprogramm Investitionsplanung 2008-2028 (WP 2024)

 

Neubau Campus Süd Griesheim (Schul-Nr. 08-8), S.5.

·         „Neubau, ggf. mit Sporthalle“

Wovon ist es abhängig, ob die Sporthalle gebaut wird?

 

Bei der ersten Benennung des Projektes in 2021 war noch nicht klar, welche Schulform am Standort neben der benötigten Grundschule tatsächlich angeordnet wird und ob das Grundstück dann ausreichend groß ist für die benötigte Sporthalle. Die Notwendigkeit einer Halle für den Schulsport bestand zu jeder Zeit. Erst im weiteren Projektverlauf wurde klar, dass das Grundstück insgesamt groß genug ist, um auch eine Sporthalle gut unterzubringen. Heute besteht kein Zweifel, dass am Standort auch eine Sporthalle errichtet wird. Das „gegebenenfalls“ kann zukünftig entfallen.

 

·         Wenn die Sporthalle nicht gebaut wird, (ist dann ein kleineres Grundstück ausreichend) bzw. wie wird die Fläche dann verwendet?

 

Siehe oben.

 

·         Warum wurde die ursprünglich vorgesehene Zentralküche (ca. 1.030 qm BGF) abgeplant?

Wie sind die finanziellen Auswirkungen? Wie ist dann die Essensversorgung geplant?

 

Die Errichtung einer Zentralküche zur Versorgung weiterer Schulen in Griesheim wurde geprüft und verworfen, da ein solcher Betrieb nicht wirtschaftlich arbeiten kann. Geplant ist eine Frischküche für den Standort mit insgesamt rund 1.000 SuS. Die angemeldeten Mittel berücksichtigen das bereits.

 

·         Beinhaltet die Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 59,943 Mio. € die Sporthalle und die Zentralküche?

 

Ja, sowohl Sporthalle als auch Frischküche sind berücksichtigt.

 

Produktbereich 04 Kultur und Wissenschaft

 

Produktgruppe 0401, Nicht wissenschaftliche Museen, Sammlungen (-243.850€), S.244 Welche Museen werden hier gefördert?

Im Jahr 2023 wurden folgende Museen mit insgesamt 36.000 Euro gefördert:

Museum in der Altstadt, Alsbach-Hähnlein
Territorialmuseum, Babenhausen
Museum im Kolbschen Haus, Bickenbach
Museum Schloss Fechenbach
Ortskundlicher Arbeitskreis, Erzhausen
Heimatmuseum, Griesheim
Gruberhof, Groß-Umstadt
Museum Schloss Lichtenberg
Fossilien- und Heimatmuseum, Messel
Museum an der Gersprenz, Münster
Museum Ober-Ramstadt
Waldenser-Museum, Rohrbach
Museum für Odenwälder Volkskultur
Stadtmuseum Pfungstadt
Museum Reinheim
Südhessisches Handwerksmuseum, Roßdorf
Bergsträßer Museum, Seeheim-Jugenheim
Heimatmuseum Gräfenhausen

 

Produktbereich 05 Soziale Leistungen

 

Produkt 050104, Hilfen zur Gesundheit, S. 286 f.:

 

·         Konto 542100: Warum fallen die Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land in Höhe von 1.870.000 Euro weg?

 

Die Anzahl der Leistungsberechtigten mit einer Versicherung nach § 264 SGB V ist seit dem Jahr 2022 deutlich angestiegen. Beim Anstieg handelt es sich überwiegend um Geflüchtete aus der Ukraine, die keine anderen vorrangigen Versicherungsmöglichkeiten haben. Bereits für den Haushalt 2022 als auch für den Haushalt 2023 wurde eine Kostenerstattung durch das Land eingeplant. Diese ist allerdings ausgeblieben.

 

·         Konto 7230000, S. 287 Erläuterungen „Die Anzahl der Leistungsberechtigten ist durch die Geflüchteten aus der Ukraine deutlich gestiegen. Die einzelnen Fälle können sehr kostenintensiv sein.“ Dennoch wird der Ansatz um 500 T€ reduziert. Ist das realistisch?

 

Die Anzahl der Personen mit einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ist seit 2022 im Verhältnis zu der grundsätzlich geringen Gesamtfallzahl durch die Geflüchteten aus der Ukraine deutlich gestiegen. Zum 1.1.2023 wurde die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutsch­lands umgesetzt. Mit dem neuen "Wohngeld-Plus" haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld als bisher. Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg rechnen wir mit einer Verdrei­fach­ung bei der Anzahl der Wohn­geld­be­rechtigten. Seit dem 01.07.2023 bis 30.06.2024 werden in allen Bestandsfällen diese vorrangige Wohngeldansprüche geprüft. Es ist davon auszugehen, dass es bei einem Teil der Leistungsberechtigten ein Systemwechsel von der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII hin zu Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (Bundes- und Landesmittel) gibt. Abhängig von der Anzahl der Fälle, bei denen sich die Zuständigkeit ändert, kommt es zu einem geringeren Zuschussbedarf bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.

 

Produkt 050301, Wirtschaftliche Hilfen nach dem AsylbLG, S. 322 f.:

 

·         Konto 5421000, Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land:
Warum wird hier trotz steigender Zuweisung von Geflüchteten ein niedriger Betrag angesetzt?

 

Im Jahr 2023 ist zusätzlich zur „regulären“ Erstattung auch die einmalige Weiterleitung von 4,8 Mio. Euro vom Bund über das Land enthalten. Für 2024 wurde uns keine Sonderzahlung angekündigt. Bereinigt um diese Sonderzahlung ergibt sich eine Steigerung für 2024. Auch die „Zusammensetzung“ der wöchentlichen Zuweisung spielt eine Rolle und unterlag in den letzten 1,5 Jahren erheblichen Schwankungen, die kaum zu prognostizieren sind. So wurden uns beispielsweise in 2023 wöchentlich zwischen 0 und 42 Personen aus der Ukraine zugewiesen, insgesamt zwischen 23 und 98 Personen. Je nach Status der zugewiesenen Personen gibt es unterschiedliche Erstattungen (z. B. einmaliges Integrationsgeld, laufende pauschale Erstattung, einmalige Erstattung Spätaussiedler, siehe oben). Für die Prognose zur Berechnung der Haushaltsplanung kann nur auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.

 

·         Konto 7172000, Erläuterungen, Erstattung von Aufwendungen für Feuerwehreinsätze an Gemeinden, S. 325: Bekommen die Kommunen die Feuerwehreinsätze nicht mehr erstattet, da der Ansatz so gering ausfällt?

 

Es gibt weniger Feuerwehreinsätze, für die die Aufwendungen erstattet werden müssen. Gründe dafür sind u. a. Optimierung unseres Bestands, Optimierung der Alarmierung in Abstimmung mit dem Fachbereich 710 (Aufschaltung BMA), Zuwachs an Betreiberunterkünften, in denen der Betreiber die Kosten trägt.

 

Produkt 050907, Förderung der Chancengleichheit, S. 367 f.:

Wird die Stelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet?

Im Stellenplan 2024 ist keine Stelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention berücksichtigt.

 

Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

 

Produkt 060305 Eingliederungshilfe, S. 433 ff:

 

·         Konto 7250000, Juhi-Leistungen an natürl. Personen a.v.E., S. 435: Hier erfolgt eine enorme Kostensteigerung von 2023 auf 2024. Bei den Fallzahlen auf S. 433 werden aber Planzahlen von Plan 2024: 627 | Plan 2023: 627 |Ist 2022: 497 angegeben. Wie passt das zusammen?

 

Bei der Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen mit einer Teilhabe-assistenzen wurde von einem gleichbleibenden Stand ausgegangen, da auch in diesem Bereich der Arbeitskräftemangel angekommen ist und schon derzeit nicht mehr ausreichend Teilhabeassistenzen zur Verfügung stehen, um alle Bedarfe zu decken. Die Kostensteigerung resultiert zum einen aus den Entgeltsteigerungen der Anbieter und zum anderen auf der Tatsache, dass die geplanten Ansätze für 2023 bereits nicht auskömmlich sind. In der Prognose für 2023 ist mit einem Zuschussbedarf von 17 Mio. Euro zu rechnen. Die genannten Fallzahlen für 2023 ergeben sich erst zum neuen Schuljahr und somit entstehen auch die Kosten nur für die Monate nach den Sommerferien. Mit der hohen Fallzahl von Ende 2023 wurde dann für 2024 bereits ab Januar für volle zwölf Monate unter Berücksichtigung der höheren Entgelte geplant. Hierdurch ergibt sich eine deutliche Kostensteigerung für die Planung für das Haushaltsjahr 2024.

 

 

Produkt 060602 Sonstige Einrichtungen, S. 469 ff:

 

·         Personalaufwendungen

Ist die Personalkostenreduktion von ca. 301 T€ auf ca. 156 T€ durch die Aufgabe der Drogenberatung beim Landkreis begründet?

Drogenberatung soll unseres Wissens durch einen freien Träger erfolgen. Wo sind diese Erstattungen zu finden?

 

Die Personalkostenreduktion von ca. 301 T€ auf ca. 156 T€ resultiert nicht durch die Aufgabe der Drogenberatung beim Landkreis. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist noch in den Gremien und für 2024 geplant, findet daher in der Haushaltsplanung noch keine Berücksichtigung. Bei der eventuellen Verlagerung an einen externen Träger verschieben sich –nach Beschluss - die Personalaufwendungen zum Teil in die Sachkosten. Die Personalaufwendungen der Drogenberatungsstelle wurden bereits Ende 2022/Anfang 2023 reduziert (Doppelhaushalt 2022/2023), die Planung in 2024 wurde dementsprechend angepasst.

 

Produktbereich 07 Gesundheitsdienste

 

Produktgruppe 0701, S. 473:

·         In der Produktübersicht (S. 48) sind Teilprodukte aufgeführt:

P 1.07.01.01 Krankenhäuser und Kliniken 9000

TP 1.07.01.01.01 Sozialstiftung KKH 9230

TP 1.07.01.01.02 Krankenhäuser 9230

TP 1.07.01.01.03 Kreiskliniken 9210

Im Haushaltsplan erscheint lediglich das Produkt 070101 Krankenhäuser und Kliniken, die o. a. Teilprodukte finden sich nicht im Haushaltsplan. Aus welchem Grund wird hier keine Differenzierung vorgenommen?

 

Im Haushaltsplan werden grundsätzlich nur die Produkte ausgewiesen, das ist in allen anderen Bereichen auch so. Die Teilprodukte dienen einerseits der Budgetsteuerung, andererseits dienen sie der Erfüllung besonderer Auswertungsvorgaben, z. B. für Statistiken. Die Übersicht ist rein informativ, ein Andruck der Teilprodukte incl. Erläuterungsseite würde den Haushaltsplan um über 1.500 Seiten erweitern.

 

·         Konto 7125000, Zuschüsse f. Lfd. Zwecke an verb. Untern., SV, Bet.:

 

1.     Gibt es eine Alternativen zum Verlustausgleich?

 

Sowohl für den Verlustausgleich der Kreiskliniken als auch für den Verlustausgleich der MVZ GmbH gibt es für das Haushaltsjahr 2024 keine Alternative. Es greift jeweils der beschlossene Betrauungsakt. Nur bei positiven Jahresergebnissen des Eigenbetriebs bzw. der MVZ GmbH würde der Verlustausgleich entfallen.

 

2.     Welche MVZs sind negativ, welche positiv?

 

Die Darstellung der Ergebnisentwicklung der einzelnen Praxen ist im Wirtschaftsplan 2024 der MVZ GmbH, der dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt wird, im Detail aufgeführt und erläutert. Die prognostizierten Jahresergebnisse der einzelnen Praxen stellen sich wie folgt dar:

 

MVZ

Plan 2024

Ober-Ramstadt

186.191 €

Jugendheim

-204.910 €

Radiologie

35.176 €

Gynäkologie

-234.748 €

Chirurgie

-293.691 €

Mühltal

55.706 €

Höchst

-81.626 €

Alsbach-Hähnlein

-53.047 €

Summe

-590.949 €

 

3.     Was unternimmt der Kreis, um das Defizit bei den MVZs in den Griff zu bekommen?

 

Die Geschäftsführung befindet sich stetig in Zusammenarbeit mit dem Praxismanagement und dem Finanzmanagement in detaillierten Gesprächen mit den Ärztinnen und Ärzten der einzelnen Praxen. Darin werden sowohl die aktuelle wirtschaftliche Lage der einzelnen Praxen analysiert und erläutert, als auch gemeinsame Ergebnisverbesserungspotentiale festgestellt sowie Lösungsansätze formuliert. Aufgrund der in Beantwortung der nachfolgenden Frage 4. aufgeführten, sehr differenzierten Gründe für negative Ergebnisse, muss jede einzelne Praxis betrachtet werden.

 

4.     Warum rechnen sich manche MVZs nicht?

 

Die MVZs waren in den Jahren 2020-2023 drei Jahre in Folge wirtschaftlich. Aktuell sind alle Praxen mit der Situation konfrontiert, dass die Einnahmen aus kassenärztlicher Leistung nicht mehr ausreichen, um die Inflations- und Tarifsteigerungen aufzufangen. Viele Praxen geht es seit dem Jahr 2023 wirtschaftlich schlechter, da die Einnahmen nicht im erforderlichen Umfang gestiegen sind, um die hohe Inflations- und Tarifsteigerung auszugleichen.
 
Grundsätzlich sind die MVZ des Landkreises mit einigen Hürden bzgl. der Wirtschaftlichkeit belastet. Wir stellen die ärztliche ambulante Versorgung oftmals in Regionen sicher, in denen sich keine frei niedergelassenen Ärzte mehr betätigen möchten – weil es dort schwierig ist, wirtschaftlich stabil zu arbeiten. Aktuell spielen nachfolgende Punkte in diesem System eine große Rolle:

-          die Vergütungssystematik
-          die geringen Punktwertsteigerungen im ambulanten System
-          die Gehalts-/Tarifsteigerungen,
-          die Kostensteigerungen durch die hohe Inflationsrate
-          die Fehltage durch Krankheit an den einzelnen Standorten,
-          die Anlaufproblematik durch Neuanstellungen im ärztlichen Bereich. 

 

5.     Produkt 070301, Medizinische Versorgung, Konto 7175000, Erläuterungen, S.484,:
Für MVZ werden weitere 50 T€ für Case-Management veranschlagt - ist das eine freiwillige Leistung? Warum sind diese Kosten nicht unter den MVZs dargestellt?

 

Es handelt sich hierbei um die Umsetzung des durch den Kreistag beschlossenen Versorgungs-konzeptes 2025, eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür nicht. Bei den MVZs werden deren institutionelle Kosten (Verlustausgleich) dargestellt, hierbei handelt es sich um eine sachbezogene Kostenerstattung, die produktorientiert anders zu berücksichtigen ist.

 

Produktbereich 08 Sportförderung

 

Produkt 080101, Konto 7175000, S. 488, 1.436 Mio. €:

 

·         Wieviele Vereine nutzen die 57 Sporthallen im Landkreis und werden somit gefördert?

 

Die Sporthallen des Landkreises werden außerhalb der schulischen Nutzung von den jeweils ortsansässigen (Sport)vereinen genutzt. Die Vergabe der Sporthallen erfolgt durch die jeweilige Kommune. Eine gebündelte Übersicht der Kommunen mit den nutzenden Vereinen bzw. der einzelnen Abteilungen gibt es nicht.

 

Produktbereich 09 Räumliche Planung und Entwicklung

 

Produkt 090101, S. 492 ff. Regionalplanung und -entwicklung:

 

·         Bei den Erträgen steigen die Einnahmen. Einerseits gibt es unter Konto 5410300 Zuwendungen des Landes Hessen für das Projekt Nahmobilitätskoordination im Landkreis (180.000 €). Gleichzeitig gehen die Personalkosten deutlich zurück.

Wie ist dies zu erklären? Wann soll(en) die Stelle(n) für die Nahmobilitätskoordination geschaffen und wo soll(en) diese angesiedelt werden? Wird sie in der Landkreisverwaltung angesiedelt oder extern vergeben? Welche Stellen fallen hier für welche Aufgaben weg?

 

Zu Beginn des Jahres 2022 wurde der Fachbereich 310 (Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung) inhaltlich neu aufgestellt. Damit einhergehend wurden auch die Personalkostenzuordnungen angepasst. Dies wird erstmals im HH 2024 sichtbar. Die Veränderungen bzw. die Zuordnung der Personalkosten führten zu Veränderungen im Produktbereich 090101 sowie bei 150101. Ein Personalkostenrückgang bei 090101 führte damit einhergehend zu einem Anstieg bei 150101.


Die Stelle für die Nahmobilitätskoordination soll Anfang 2024 besetzt werden. Eine externe Vergabe der Leistungen ist aufgrund der Fördervoraussetzungen nicht möglich. Die Stelle wird in der Kreisverwaltung beim FB 310 angesiedelt.

 

Die Nahmobilitätskoordination soll die kreisangehörigen Kommunen bei Projekten der Nahmobilität (Rad- und Fußverkehr) unterstützen. Kreiseigene Pflichtaufgaben dürfen nach dem Förderzweck nicht bearbeitet werden. Von daher fallen weder Aufgaben noch Stellen weg.

 

·         Produkt 090102, Konto 5481011 S. 497
Wo befindet sich die Erklärung für die deutlich gestiegene Personalkostenerstattung durch das Land Hessen (plus 250T €)?

 

Es handelt sich um Kostenerstattungen des Umweltministeriums für das ehemalige ALR (Kostenerstattung Kommunalisierung). Die Verteilung auf die Produkte wurde für 2024 aktualisiert. Diesem Anstieg stehen geringere Erstattungen auf anderen Produkten gegenüber.  Der Betrag insgesamt ist seit 2005 unverändert.

 

Produktbereich 10 Bauen und Wohnen

 

Produkt 100101, Aufgaben d. Bauordnung u. Bauaufsicht, S. 501 ff.

 

Ist hier berücksichtigt, dass die Anzahl der neu geplanten Wohnungen abnimmt? Erreichen wir 2023 die angegebene Summe und wie wahrscheinlich ist der prognostizierte Betrag in 2024?

Entgegen der hessenweiten Statistik liegen im Landkreises Darmstadt-Dieburg gleichbleibend hohe Antragszahlen vor. Im Landkreis werden weiterhin zahlreiche Neubaugebiete entwickelt und umgelegt, so dass in 2024 mit keinem starken Einbruch der Zahlen gerechnet wird. Weiterhin laufen immer noch zahlreiche Planungen im Gewerbebereich, in die wir schon jetzt involviert sind und bei denen in 2024 mit einer Antragstellung zu rechnen ist. Daher wurden als Planansatz für das Jahr 2024 die Ansätze aus 2023 um 20% (Gebührenerhöhung im Rahmen der Änderung der Bauaufsichtsgebührensatzung) erhöht. Diese Einnahmen sind aus jetziger Sicht plausibel und realistisch. Wir rechnen vor 2025 nicht mit einem starken Rückgang der Bauantragszahlen.

 

Produktbereich 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

 

·         Produkt 120101, Kreisstraßen, Konto 6120000, S. 522, 90T €

Können hierfür für 2024 und zukünftig die konkreten Maßnahmen angegeben werden?

 

Es handelt sich um Gutachten, Planungen für meist kleinere Maßnahmen der Unterhaltung an Kreisstraßen, die nicht investiv sind. Die konkreten Maßnahmen sind im Vorjahr meist noch nicht bekannt bzw. können in ihrer Höhe nicht beziffert werden. Der angesetzte Mittelbedarf basiert auf Erfahrungswerten der Vorjahre.

 

·         Produkt 120201, ÖPNV, Konto 7126000, Zuschüsse für lfd. Zwecks an son. Öffentl. Sonderrechnung, S. 526:

 

1.     Ist damit sichergestellt, dass das neue Straßenbahnlinienkonzept vollständig umgesetzt werden kann oder sind hier schon Leistungseinschränkungen einkalkuliert?


Gemäß den Erläuterungen zum Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 des Zweckverbandes DADINA ist das neue Straßenbahnlinienkonzept enthalten, aufgrund der Straßenbaumaßnahmen der Stadt Darmstadt ist es allerdings noch nicht vollständig umgesetzt worden. Durch weitere Verhandlungen sowie vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten kann es zu weiteren Einsparungen kommen.

 

2.     Erstattung an StraDaDiGmbH (500T €): Im HHJahr 2023 wurde der Ansatzes gekürzt. Wegen Personalmangel ist von einem verzögerten Mittelabfluss ausgegangen worden. Ist der gleichbleibende Betrag nun ausreichend? Ist mit diesem Ansatz der Zeitplan zu halten?

 

Der Ansatz (incl. Ergänzungsvorlage) entspricht der aktuell vorgelegten Wirtschaftsplanung der Stradadi GmbH für das Jahr 2024.

 

Produktbereich 13 Natur- und Landschaftspflege

 

·         Produkt 130301, Ordnungsaufgaben der UNB, S. 539:

Aus welchem Grund sinken die Personalkosten um ca. 150 T€?

 

Im Haushaltsplan 2022/2023 waren Personalaufwendungen für eine auf zwei Jahre befristet zu besetzende Vollzeitstelle für den Breitbandausbau berücksichtigt, die im Haushaltsplan 2024 nicht mehr enthalten sind. Zudem sind langjährige Beschäftigte ausgeschieden, die in individuellen Endstufen eingruppiert waren, die Einstellung neuer Mitarbeitender in niedrigeren Stufen führt zu weiteren Minderaufwendungen. Weiterhin wurden Anpassungen in der Kostenverteilung bei einzelnen Mitarbeitenden vorgenommen.

 

·         Produkt 130302, Landschaftspflegekonz./Vertragsnatursch., Konto 54891011, S. 543

Aus welchem Grund steigen die Personalkostenerstattungen vom Land um 250 T€?

Ist hier eine Verschiebung zu Produkt 130401, S.547 erfolgt?

Die Personal- und Sachkostenerstattungen des Landes Hessen im Zusammenhang mit der Kommunalisierung des ehemaligen Amts für den Ländlichen Raum sind in der Höhe unverändert geblieben, es hat nur eine Neuverteilung innerhalb einzelner Produkte des VB 411 aufgrund geänderter Kostenverteilungen stattgefunden.

 

Produktbereich 15 Wirtschaft und Tourismus

 

·         S.556, Konten 62, 63, 640-643-647-649, 65:

Aus welchem Grund sind die Personalaufwendungen um 230 T€ gestiegen?
            → Produkt 150101: Welche neuen Aufgaben und/oder Leistungen werden                        hiermit erbracht? Oder wurden diese in einem anderen Produkt verbucht? Gibt es             eine deckende Kostenerstattung?

 

Zu Beginn des Jahres 2022 wurde der Fachbereich 310 (Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung) inhaltlich neu aufgestellt. Damit einhergehend wurden auch die Personalkostenzuordnungen angepasst. Dies wird erstmals im HH 2024 sichtbar. Die Veränderungen bzw. die Zuordnung der Personalkosten führten zu Veränderungen im Produktbereich 090101 sowie bei 150101. Ein Personalkostenrückgang bei 090101 führte damit einhergehend zu einem Anstieg bei 150101.