Nachtrag: 21.11.2023
Sitzung: 04.12.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 3742-2023/DaDi
Anfrage der Fraktion
von Bündnis 90/Die Grünen:
·
Wir
bitten um eine Aufstellung der freiwilligen Leistungen im Landkreis inkl. der
Kostenansätze.
Bei der Auflistung sog. freiwilliger
Leistungen handelt es sich oft um „Grenzfälle“. So ist z. B. der Landkreis zum
Verlustausgleich seiner Eigengesellschaften verpflichtet, nicht aber zu den
dort erbrachten Leistungen (z. B. Betreuung, Pakt für den Ganztag, MVZ).
Siehe Anlage 1.
·
Welche
Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 aus dem Haushaltsplan 2023
wurden in 2023 in welcher Höhe in Anspruch genommen?
1.
Im
Kernhaushalt,
2.
beim
Da-Di-Werk und
3.
den
Kreiskliniken.
Im Kernhaushalt
wurden Stand 31.10.2023 lediglich Verpflichtungsermächtigungen (VEs) in Höhe
von 124.500 € für die Schuleinrichtung in Anspruch genommen. Beim Da-Di-Werk
wurden für nachfolgende Maßnahmen VEs in Anspruch genommen: Melibokusschule
408.000 €, Carlo-Mierendorff-Schule 4.076.000 €, Ernst-Reuter-Schule 201.000 €,
Max-Planck-Schule 981.000 €, Eiche-Schule 266.000 €, Tannenbergschule 6.005.000
€ (insgesamt 11.937.000 €).
Noch keine VEs
wurden in den Kreiskliniken in Anspruch genommen.
Vorbericht zum
Haushalt S. 22
Liquiditätsentwicklung
und überjährige Liquiditätskredite:
In
der Tabelle "Kalkulation Liquiditätsbedarf/-kredite" fehlen die
angenommenen bzw. aus heutiger Sicht zu erwartenden Zahlen bzw. Zeilen für den
31.12.2023.
Es
betrifft
Bestand
an Liquiditätskrediten zum 31.12.2023:
Bestand
an flüssigen Mitteln zum 31.12.2023:
Uns
ist bewusst, dass Aussagen dazu noch mit Vorsicht und größeren möglichen
Abweichungen verbunden sind, jedoch handelt es sich hier um einen Punkt, der
für die Genehmigung des Haushalts von großer Bedeutung ist, weshalb wir um eine
entsprechende Auskunft bitten.
Die gewünschten Zahlen sind leicht selbst
zu ermitteln, indem man eine Zwischensumme einfügt: Bestand zum 31.12.2022
abzüglich geplante Veränderung des Zahlungsmittel-bestandes 2023 = 13.913.895
Euro. Bei diesem Zahlungsmittelbestand würden die Liquiditätskredite
automatisch „null“ betragen, da diese nur aufgenommen werden dürfen, soweit
keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Ableitung basiert neben dem
Istbestand zum 31.12.2022 auf Planzahlen und dient ausschließlich der
Begründung des Höchstbetrages an Liquiditätskrediten in der Haushaltssatzung.
Anlage 3 zum
Haushaltsplan: "Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
und Rückstellungen", S. 708:
Die
erste Zeile enthält die "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses".
Diese
gehen demnach von 63.153 Mio. € zu Beginn 2023 auf 57.728 Mio. € zum Ende des
Jahres 2023 und "nur" auf "54.477 Mio. €" zum Ende des
Jahres 2024 zurück.
Wie
sind diese Zahlen angesichts der geplanten Defizite zu erklären?
Wir
bitten um Erläuterung wie bzw. welche Defizite sich auf diese Rücklage
auswirken.
Die
Ergebnisverwendung wird immer erst im Folgejahr gebucht, somit verändert sich
der Rücklagenbestand immer mit einem Jahr Verzug. Außerdem wird für den
Regiebetrieb „KJH Ernsthofen“ aus steuerlichen Gründen die Ergebnisverwendung
gesondert betrachtet und verbucht. Siehe auch Ausführungen auf Seiten 25/26 des
Haushaltsplanes.
Anlage 7: Übersicht
zum Mittelfrist KASH zum Haushalt 2024, S. 717:
Die
(Prozent)Zahlen der Gemeinden für das Haushaltsjahr 2024 beziehen sich auf die
Finanzstatusberichte der Gemeindehaushalte 2023.
Die
Finanzstatusberichte der Kommunen, die ihre Haushalte vor dem letzten
Anpassungsbeschluss zum Kreishaushalt 2023 beschlossen haben, enthalten die
Erhöhung der Hebesätze nicht?
Die
Finanzstatusberichte aller Kommunen enthalten weder die für 2024 geplante
Erhöhung der Schulumlage, noch die inzwischen veränderten finanziellen
Rahmenbedingungen (Steuerschätzungen, Finanzplanungserlass des Landes vom
11.10.23), die jedoch für die Aufstellung des Kreishaushalts die Grundlage
darstellen.
Ist
es möglich, das MittelfristKASH dahingehend zu aktualisieren, ggf. die 23
Kreiskommunen - auf freiwilliger Basis - um eine Aktualisierung zu bitten?
Die
Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen ist ein
wichtiger Maßstab zur Beurteilung der Hebesätze und damit des Kreishaushalts.
In seiner
Rundverfügung vom 17.08.2023 hat das Regierungspräsidium vorgegeben, dass das
Instrument „Mittelfrist KASH“ im Verfahren zur Festsetzung des
Kreisumlagehebesatzes für das Haushaltsjahr 2024 verpflichtend zu verwenden
ist. Mit der Rundverfügung wurde auch die zu verwendenden Formulare verbindlich
vorgegeben. Die Auswertung beruht vorgabegemäß auf den Planzahlen 2023. Die Zahlen
für das Jahr 2024 liegen bei Erstellung des Kreishaushalts einerseits noch
nicht vor, andererseits verlangen die Gemeinden frühzeitig Aussagen zum Kreis-
und Schulumlagehebesatz, um ggf. daran selbst ihre Hebesätze auszurichten.
Stellenplan 2024, S.
723 ff.
Die
Gesamtzahl der Stellen erhöht sich um 44,96. Wie sind die Personalaufplanungen
in den einzelnen Teilhaushalten (ohne TH 02 23,50 Stellen wg. KFZ-Zulassung)
begründet und ggf. gegenfinanziert?
Siehe Anlage 2.
Mit
welchen Stelleneinsparungen wird in welchen Teilhaushalten durch die
Digitalisierung gerechnet?
Mit
Stelleneinsparungen aufgrund von Digitalisierungsprozessen wird kurzfristig
nicht gerechnet. Mittelfristig (3 – 5 Jahre) ist zu erwarten, dass die Folgen
des Arbeits-/Fachkräfte-mangels teilweise kompensiert und Personalaufwüchse,
die aus möglichen neuen Aufgabenzuweisungen resultieren, begrenzt werden
können. Eine Konkretisierung ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht
möglich.
Haushaltssicherungskonzept,
S.771ff
·
Lfd.-Nr.
2: externe Produktkritik: Mit welchem Kostenvolumen wird gerechnet?
Ein Kostenvolumen
kann noch nicht beziffert werden.
·
Lfd.
Nr. 6: ÖPNV Da-Di Liner: Welche alternativen Leistungen sind möglich bei
gleichem Kosteneinsatz des Kreises?
Es wird geprüft,
inwieweit der DadiLiner insbesondere im östlichen Kreisgebiet schwach
frequentierte Linienverkehre in Randzeiten ersetzen könnte.
·
Lfd.-Nr.
7&8: Überarbeitung der Linienkonzepte von Straba und Bus: Was ist geplant?
Wann sollen dafür erforderliche Beschlüsse und Aufträge bei der (DADINA)
gefasst/beauftragt werden? Von welchen Mitteln? Welche Kostensteigerungen sind
für die vorhandenen Verkehre berücksichtigt? Welcher Einsparungsbetrag wird durch
den Wegfall der Partnerschaftsfinanzierung erzielt?
In den
Wirtschaftsplänen der DADINA werden die zu erwartenden Kostensteigerungen
abgebildet. Für den Fahrplan 2025 wird geprüft, wo Einsparungen bei schwach
frequentierten Linien in Randzeiten wie die Linie MD, die Linie BA4 oder die
Linie MO4 erzielt werden können. Dies wird dann in 2024 auch den Gremien
vorgestellt.
Die Einsparung durch
den Wegfall der Partnerschaftsfinanzierung ab 2025 wird mit ca. 842 T€
kalkuliert.
·
Lfd.-Nr.
9: Lenkung SuS Berufsschulen: Wie kommt der Einsparungsbetrag zustande? Wie
soll die Lenkung konkret erfolgen (welche Ausbildungsgänge)? Was bedeutet das
für die Landgraf Gruber Schule?
Im Zuge der
Berufsschulentwicklungsplanung und auf Vorgabe des Hessischen Kultus-ministeriums
wird derzeit verhandelt, welche und wie viele Schülerinnen und Schüler (SuS)
mit Ausbildungsort im Landkreis Darmstadt-Dieburg statt in Darmstadt in Dieburg
beschult werden sollen. Es handelt sich um SuS aus dem Altkreis Darmstadt,
deren Ausbildungsberuf auch an der Landrat-Gruber-Schule beschult wird.
Beabsichtigt ist die Umsetzung zum Schuljahr 2026/27. Der Einsparungsbetrag
beruht auf der Annahme, dass für 500 Schülerinnen und Schüler, die bislang in
Darmstadt beschult werden, künftig der Gastschulbeitrag entfällt.
·
Lfd.-Nr.
13: Produkt 050301: Steuerung von Auszügen aus Gemeinschaftsunterkünften: Was
ist konkret damit gemeint? Wie soll die Vorgehensweise und Überführung von
Anerkannten an die Kommunen genau gestaltet werden? Wie ergeben sich hierdurch
(mögliche) Einspareffekte und erhalten die Kommunen eine Erstattung für die bei
ihnen anfallenden Aufgaben? Welche Ertragspositionen (Erstattungen) bekommt der
Landkreis für die Flüchtlingsarbeit (bitte einzeln aufführen). Welche
finanziellen Veränderungen ergeben sich aus der am 06.11.2023 in dem
Bund-Länder-Gipfel zur Migrationspolitik beschlossenen Maßnahme
„Flüchtlingspauschale 7.500 €“
Die
Gemeinschaftsunterkünfte sind aktuell mit rund 29 % anerkannten Flüchtlingen
und rund 24 % Flüchtlingen aus der Ukraine belegt – Personengruppen, deren
Unterbringung eigentlich nicht in Gemeinschaftsunterkünften vorgesehen ist. Die
Zuständigkeit zur Vermeidung von Obdachlosigkeit liegt eigentlich bei den
kreisangehörigen Kommunen. Insofern soll in Zusammenarbeit mit diesen eine
Lösung gefunden werden, diese Personengruppen auf dem freien Wohnungsmarkt
unterzubringen. Dadurch ergäbe sich eine deutliche Entspannung in den
Gemeinschaftsunterkünften und auch bei der Betreuung.
Der Landkreis erhält für Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von
Personen nach dem Landesaufnahmegesetz eine monatliche Pauschale von aktuell
968 Euro, für Flüchtlinge aus der Ukraine bei Erfüllung der Voraussetzungen ein
einmaliges Integrationsgeld von 3.000 Euro sowie für Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler eine einmalige Pauschale von 2.700 Euro.
Die genauen
Auswirkungen aus den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels zur Migrationspolitik
sind noch nicht genau zu beziffern, weil dort nur die Bund-Länder-Beziehungen
geregelt wurden und noch nicht bekannt ist, ob und wie in Hessen die
Weiterverteilung auf die kommunale Ebene erfolgt.
·
Lfd.-Nr.
17: Produkt 050904 Streichung „Humanitärer Hilfen“:
Welche Maßnahmen wurden vor 2022 mit diesen Mitteln unterstützt?
Zuletzt wurde in
2021 der Verein „Partnerschaftsprojekte mit Mosambique e.V.“ für das Projekt
„Bau von zwei Räumen für die Sekundarschule in Tenga, Kreis Moamba“ mit 2.000 €
unterstützt. Im Jahr 2022 gab es keine Förderung.
Produktbereich 03
Schulträgeraufgaben
S.
175, Konto 546, siehe auch Vorbericht S. 20f.
Welche
Mittel sind neben den nicht investiven Mitteln im Sonderposten (9 Mio. €) enthalten?
Der Ansatz von 9.091.353 € setzt sich
zusammen aus Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen
Investitionszuweisungen (6.398.589 €; § 38 (4) GemHVO) und Erträgen aus der
Auflösung von Sonderposten aus der Schulumlage (2.692.764 €; § 41 (8) GemHVO).
Wirtschaftsplan
DaDi-Werk
Allgemein
Wieviel der 2023 zur Finanzierung von
Investitionen geplanten Mittel wurden bis dato (Ende 3. Quartal) verwendet?
Wieviel Prozent der geplanten Mittel wurden bis dato nicht verwendet?
Nach Genehmigung des Wirtschaftsplans
2023 durch den RP (4. August 2023) wurden von den geplanten Mitteln rund 45
Mio. EURO gebunden. Von den geplanten Mitteln sind 48% noch nicht verwendet.
Diese noch nicht verwendeten Mittel werden zur Finanzierung von baulichen
Maßnahmen bis zur Genehmigung des Wirtschaftsplan 2024 benötigt.
Zukunftsprogramm
Investitionsplanung 2008-2028 (WP 2024)
Neubau
Campus Süd Griesheim (Schul-Nr. 08-8), S.5.
·
„Neubau,
ggf. mit Sporthalle“
Wovon
ist es abhängig, ob die Sporthalle gebaut wird?
Bei
der ersten Benennung des Projektes in 2021 war noch nicht klar, welche
Schulform am Standort neben der benötigten Grundschule tatsächlich angeordnet
wird und ob das Grundstück dann ausreichend groß ist für die benötigte
Sporthalle. Die Notwendigkeit einer Halle für den Schulsport bestand zu jeder
Zeit. Erst im weiteren Projektverlauf wurde klar, dass das Grundstück insgesamt
groß genug ist, um auch eine Sporthalle gut unterzubringen. Heute besteht kein
Zweifel, dass am Standort auch eine Sporthalle errichtet wird. Das
„gegebenenfalls“ kann zukünftig entfallen.
·
Wenn
die Sporthalle nicht gebaut wird, (ist dann ein kleineres Grundstück
ausreichend) bzw. wie wird die Fläche dann verwendet?
Siehe oben.
·
Warum
wurde die ursprünglich vorgesehene Zentralküche (ca. 1.030 qm BGF) abgeplant?
Wie
sind die finanziellen Auswirkungen? Wie ist dann die Essensversorgung geplant?
Die
Errichtung einer Zentralküche zur Versorgung weiterer Schulen in Griesheim
wurde geprüft und verworfen, da ein solcher Betrieb nicht wirtschaftlich
arbeiten kann. Geplant ist eine Frischküche für den Standort mit insgesamt rund
1.000 SuS. Die angemeldeten Mittel berücksichtigen das bereits.
·
Beinhaltet
die Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 59,943 Mio. € die Sporthalle und die
Zentralküche?
Ja, sowohl
Sporthalle als auch Frischküche sind berücksichtigt.
Produktbereich 04 Kultur
und Wissenschaft
Produktgruppe
0401, Nicht wissenschaftliche Museen, Sammlungen (-243.850€), S.244 Welche
Museen werden hier gefördert?
Im Jahr 2023 wurden folgende Museen mit
insgesamt 36.000 Euro gefördert:
Museum in der Altstadt, Alsbach-Hähnlein
Territorialmuseum, Babenhausen
Museum im Kolbschen Haus, Bickenbach
Museum Schloss Fechenbach
Ortskundlicher Arbeitskreis, Erzhausen
Heimatmuseum, Griesheim
Gruberhof, Groß-Umstadt
Museum Schloss Lichtenberg
Fossilien- und Heimatmuseum, Messel
Museum an der Gersprenz, Münster
Museum Ober-Ramstadt
Waldenser-Museum, Rohrbach
Museum für Odenwälder Volkskultur
Stadtmuseum Pfungstadt
Museum Reinheim
Südhessisches Handwerksmuseum, Roßdorf
Bergsträßer Museum, Seeheim-Jugenheim
Heimatmuseum Gräfenhausen
Produktbereich 05
Soziale Leistungen
Produkt
050104, Hilfen zur Gesundheit, S. 286 f.:
·
Konto
542100: Warum fallen die Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land in Höhe von
1.870.000 Euro weg?
Die Anzahl der
Leistungsberechtigten mit einer Versicherung nach § 264 SGB V ist seit dem Jahr
2022 deutlich angestiegen. Beim Anstieg handelt es sich überwiegend um
Geflüchtete aus der Ukraine, die keine anderen vorrangigen
Versicherungsmöglichkeiten haben. Bereits für den Haushalt 2022 als auch für
den Haushalt 2023 wurde eine Kostenerstattung durch das Land eingeplant. Diese
ist allerdings ausgeblieben.
·
Konto
7230000, S. 287 Erläuterungen „Die Anzahl der Leistungsberechtigten ist durch
die Geflüchteten aus der Ukraine deutlich gestiegen. Die einzelnen Fälle können
sehr kostenintensiv sein.“ Dennoch wird der Ansatz um 500 T€ reduziert. Ist das
realistisch?
Die Anzahl der
Personen mit einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ist seit 2022 im
Verhältnis zu der grundsätzlich geringen Gesamtfallzahl durch die Geflüchteten
aus der Ukraine deutlich gestiegen. Zum 1.1.2023 wurde die größte
Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands umgesetzt. Mit dem neuen
"Wohngeld-Plus" haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld
als bisher. Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg rechnen wir mit einer Verdreifachung
bei der Anzahl der Wohngeldberechtigten. Seit dem 01.07.2023 bis 30.06.2024
werden in allen Bestandsfällen diese vorrangige Wohngeldansprüche geprüft. Es
ist davon auszugehen, dass es bei einem Teil der Leistungsberechtigten ein
Systemwechsel von der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII hin zu
Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (Bundes- und Landesmittel) gibt. Abhängig
von der Anzahl der Fälle, bei denen sich die Zuständigkeit ändert, kommt es zu
einem geringeren Zuschussbedarf bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Produkt
050301, Wirtschaftliche Hilfen nach dem AsylbLG, S. 322 f.:
·
Konto
5421000, Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land:
Warum wird hier trotz steigender Zuweisung von Geflüchteten ein niedriger
Betrag angesetzt?
Im Jahr 2023 ist
zusätzlich zur „regulären“ Erstattung auch die einmalige Weiterleitung von 4,8
Mio. Euro vom Bund über das Land enthalten. Für 2024 wurde uns keine
Sonderzahlung angekündigt. Bereinigt um diese Sonderzahlung ergibt sich eine
Steigerung für 2024. Auch die „Zusammensetzung“ der wöchentlichen Zuweisung
spielt eine Rolle und unterlag in den letzten 1,5 Jahren erheblichen
Schwankungen, die kaum zu prognostizieren sind. So wurden uns beispielsweise in
2023 wöchentlich zwischen 0 und 42 Personen aus der Ukraine zugewiesen,
insgesamt zwischen 23 und 98 Personen. Je nach Status der zugewiesenen Personen
gibt es unterschiedliche Erstattungen (z. B. einmaliges Integrationsgeld,
laufende pauschale Erstattung, einmalige Erstattung Spätaussiedler, siehe oben).
Für die Prognose zur Berechnung der Haushaltsplanung kann nur auf
Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.
·
Konto
7172000, Erläuterungen, Erstattung von Aufwendungen für Feuerwehreinsätze an
Gemeinden, S. 325: Bekommen die Kommunen die Feuerwehreinsätze nicht mehr
erstattet, da der Ansatz so gering ausfällt?
Es gibt weniger
Feuerwehreinsätze, für die die Aufwendungen erstattet werden müssen. Gründe
dafür sind u. a. Optimierung unseres Bestands, Optimierung der Alarmierung in
Abstimmung mit dem Fachbereich 710 (Aufschaltung BMA), Zuwachs an
Betreiberunterkünften, in denen der Betreiber die Kosten trägt.
Produkt
050907, Förderung der Chancengleichheit, S. 367 f.:
Wird
die Stelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet?
Im Stellenplan 2024
ist keine Stelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention berücksichtigt.
Produktbereich 06
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produkt
060305 Eingliederungshilfe, S. 433 ff:
·
Konto
7250000, Juhi-Leistungen an natürl. Personen a.v.E., S. 435: Hier erfolgt eine
enorme Kostensteigerung von 2023 auf 2024. Bei den Fallzahlen auf S. 433 werden
aber Planzahlen von Plan 2024: 627 | Plan 2023: 627 |Ist 2022: 497 angegeben.
Wie passt das zusammen?
Bei
der Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen mit einer Teilhabe-assistenzen
wurde von einem gleichbleibenden Stand ausgegangen, da auch in diesem Bereich
der Arbeitskräftemangel angekommen ist und schon derzeit nicht mehr ausreichend
Teilhabeassistenzen zur Verfügung stehen, um alle Bedarfe zu decken. Die
Kostensteigerung resultiert zum einen aus den Entgeltsteigerungen der Anbieter
und zum anderen auf der Tatsache, dass die geplanten Ansätze für 2023 bereits
nicht auskömmlich sind. In der Prognose für 2023 ist mit einem Zuschussbedarf von
17 Mio. Euro zu rechnen. Die genannten Fallzahlen für 2023 ergeben sich erst
zum neuen Schuljahr und somit entstehen auch die Kosten nur für die Monate nach
den Sommerferien. Mit der hohen Fallzahl von Ende 2023 wurde dann für 2024
bereits ab Januar für volle zwölf Monate unter Berücksichtigung der höheren
Entgelte geplant. Hierdurch ergibt sich eine deutliche Kostensteigerung für die
Planung für das Haushaltsjahr 2024.
Produkt
060602 Sonstige Einrichtungen, S. 469 ff:
·
Personalaufwendungen
Ist
die Personalkostenreduktion von ca. 301 T€ auf ca. 156 T€ durch die Aufgabe der
Drogenberatung beim Landkreis begründet?
Drogenberatung
soll unseres Wissens durch einen freien Träger erfolgen. Wo sind diese
Erstattungen zu finden?
Die
Personalkostenreduktion von ca. 301 T€ auf ca. 156 T€ resultiert nicht durch
die Aufgabe der Drogenberatung beim Landkreis. Die Umsetzung dieser Maßnahme
ist noch in den Gremien und für 2024 geplant, findet daher in der
Haushaltsplanung noch keine Berücksichtigung. Bei der eventuellen Verlagerung
an einen externen Träger verschieben sich –nach Beschluss - die
Personalaufwendungen zum Teil in die Sachkosten. Die Personalaufwendungen der
Drogenberatungsstelle wurden bereits Ende 2022/Anfang 2023 reduziert
(Doppelhaushalt 2022/2023), die Planung in 2024 wurde dementsprechend
angepasst.
Produktbereich 07
Gesundheitsdienste
Produktgruppe
0701, S. 473:
·
In
der Produktübersicht (S. 48) sind Teilprodukte aufgeführt:
P
1.07.01.01 Krankenhäuser und Kliniken 9000
TP
1.07.01.01.01 Sozialstiftung KKH 9230
TP
1.07.01.01.02 Krankenhäuser 9230
TP
1.07.01.01.03 Kreiskliniken 9210
Im
Haushaltsplan erscheint lediglich das Produkt 070101 Krankenhäuser und
Kliniken, die o. a. Teilprodukte finden sich nicht im Haushaltsplan. Aus
welchem Grund wird hier keine Differenzierung vorgenommen?
Im Haushaltsplan
werden grundsätzlich nur die Produkte ausgewiesen, das ist in allen anderen
Bereichen auch so. Die Teilprodukte dienen einerseits der Budgetsteuerung,
andererseits dienen sie der Erfüllung besonderer Auswertungsvorgaben, z. B. für
Statistiken. Die Übersicht ist rein informativ, ein Andruck der Teilprodukte
incl. Erläuterungsseite würde den Haushaltsplan um über 1.500 Seiten erweitern.
·
Konto
7125000, Zuschüsse f. Lfd. Zwecke an verb. Untern., SV, Bet.:
1.
Gibt
es eine Alternativen zum Verlustausgleich?
Sowohl
für den Verlustausgleich der Kreiskliniken als auch für den Verlustausgleich
der MVZ GmbH gibt es für das Haushaltsjahr 2024 keine Alternative. Es greift
jeweils der beschlossene Betrauungsakt. Nur bei positiven Jahresergebnissen des
Eigenbetriebs bzw. der MVZ GmbH würde der Verlustausgleich entfallen.
2.
Welche
MVZs sind negativ, welche positiv?
Die
Darstellung der Ergebnisentwicklung der einzelnen Praxen ist im Wirtschaftsplan
2024 der MVZ GmbH, der dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt wird, im Detail
aufgeführt und erläutert. Die prognostizierten Jahresergebnisse der einzelnen
Praxen stellen sich wie folgt dar:
MVZ |
Plan 2024 |
Ober-Ramstadt |
186.191
€ |
Jugendheim |
-204.910
€ |
Radiologie |
35.176
€ |
Gynäkologie |
-234.748
€ |
Chirurgie |
-293.691
€ |
Mühltal |
55.706
€ |
Höchst |
-81.626
€ |
Alsbach-Hähnlein |
-53.047
€ |
Summe |
-590.949 € |
3.
Was
unternimmt der Kreis, um das Defizit bei den MVZs in den Griff zu bekommen?
Die
Geschäftsführung befindet sich stetig in Zusammenarbeit mit dem
Praxismanagement und dem Finanzmanagement in detaillierten Gesprächen mit den
Ärztinnen und Ärzten der einzelnen Praxen. Darin werden sowohl die aktuelle
wirtschaftliche Lage der einzelnen Praxen analysiert und erläutert, als auch
gemeinsame Ergebnisverbesserungspotentiale festgestellt sowie Lösungsansätze
formuliert. Aufgrund der in Beantwortung der nachfolgenden Frage 4.
aufgeführten, sehr differenzierten Gründe für negative Ergebnisse, muss jede
einzelne Praxis betrachtet werden.
4.
Warum
rechnen sich manche MVZs nicht?
Die MVZs waren in den Jahren 2020-2023 drei Jahre in Folge wirtschaftlich. Aktuell sind alle Praxen mit der Situation konfrontiert, dass die Einnahmen aus kassenärztlicher Leistung nicht mehr ausreichen, um die Inflations- und Tarifsteigerungen aufzufangen. Viele Praxen geht es seit dem Jahr 2023 wirtschaftlich schlechter, da die Einnahmen nicht im erforderlichen Umfang gestiegen sind, um die hohe Inflations- und Tarifsteigerung auszugleichen.
Grundsätzlich sind die MVZ des Landkreises mit einigen Hürden bzgl. der Wirtschaftlichkeit belastet. Wir stellen die ärztliche ambulante Versorgung oftmals in Regionen sicher, in denen sich keine frei niedergelassenen Ärzte mehr betätigen möchten – weil es dort schwierig ist, wirtschaftlich stabil zu arbeiten. Aktuell spielen nachfolgende Punkte in diesem System eine große Rolle:
- die Vergütungssystematik
- die geringen Punktwertsteigerungen im ambulanten System
- die Gehalts-/Tarifsteigerungen,
- die Kostensteigerungen durch die hohe Inflationsrate
- die Fehltage durch Krankheit an den einzelnen Standorten,
- die Anlaufproblematik durch Neuanstellungen im ärztlichen Bereich.
5.
Produkt
070301, Medizinische Versorgung, Konto 7175000, Erläuterungen, S.484,:
Für MVZ werden weitere 50 T€ für Case-Management veranschlagt - ist das eine
freiwillige Leistung? Warum sind diese Kosten nicht unter den MVZs dargestellt?
Es handelt sich
hierbei um die Umsetzung des durch den Kreistag beschlossenen Versorgungs-konzeptes
2025, eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür nicht. Bei den MVZs werden
deren institutionelle Kosten (Verlustausgleich) dargestellt, hierbei handelt es
sich um eine sachbezogene Kostenerstattung, die produktorientiert anders zu
berücksichtigen ist.
Produktbereich 08
Sportförderung
Produkt
080101, Konto 7175000, S. 488, 1.436 Mio. €:
·
Wieviele
Vereine nutzen die 57 Sporthallen im Landkreis und werden somit gefördert?
Die
Sporthallen des Landkreises werden außerhalb der schulischen Nutzung von den
jeweils ortsansässigen (Sport)vereinen genutzt. Die Vergabe der Sporthallen
erfolgt durch die jeweilige Kommune. Eine gebündelte Übersicht der Kommunen mit
den nutzenden Vereinen bzw. der einzelnen Abteilungen gibt es nicht.
Produktbereich 09
Räumliche Planung und Entwicklung
Produkt
090101, S. 492 ff. Regionalplanung und -entwicklung:
·
Bei
den Erträgen steigen die Einnahmen. Einerseits gibt es unter Konto 5410300
Zuwendungen des Landes Hessen für das Projekt Nahmobilitätskoordination im
Landkreis (180.000 €). Gleichzeitig gehen die Personalkosten deutlich zurück.
Wie
ist dies zu erklären? Wann soll(en) die Stelle(n) für die
Nahmobilitätskoordination geschaffen und wo soll(en) diese angesiedelt werden?
Wird sie in der Landkreisverwaltung angesiedelt oder extern vergeben? Welche
Stellen fallen hier für welche Aufgaben weg?
Zu Beginn des Jahres
2022 wurde der Fachbereich 310 (Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung)
inhaltlich neu aufgestellt. Damit einhergehend wurden auch die
Personalkostenzuordnungen angepasst. Dies wird erstmals im HH 2024 sichtbar.
Die Veränderungen bzw. die Zuordnung der Personalkosten führten zu
Veränderungen im Produktbereich 090101 sowie bei 150101. Ein
Personalkostenrückgang bei 090101 führte damit einhergehend zu einem Anstieg
bei 150101.
Die Stelle für die
Nahmobilitätskoordination soll Anfang 2024 besetzt werden. Eine externe Vergabe
der Leistungen ist aufgrund der Fördervoraussetzungen nicht möglich. Die Stelle
wird in der Kreisverwaltung beim FB 310 angesiedelt.
Die
Nahmobilitätskoordination soll die kreisangehörigen Kommunen bei Projekten der
Nahmobilität (Rad- und Fußverkehr) unterstützen. Kreiseigene Pflichtaufgaben
dürfen nach dem Förderzweck nicht bearbeitet werden. Von daher fallen weder
Aufgaben noch Stellen weg.
·
Produkt
090102, Konto 5481011 S. 497
Wo befindet sich die Erklärung für die deutlich gestiegene
Personalkostenerstattung durch das Land Hessen (plus 250T €)?
Es handelt sich um
Kostenerstattungen des Umweltministeriums für das ehemalige ALR
(Kostenerstattung Kommunalisierung). Die Verteilung auf die Produkte wurde für
2024 aktualisiert. Diesem Anstieg stehen geringere Erstattungen auf anderen
Produkten gegenüber. Der Betrag
insgesamt ist seit 2005 unverändert.
Produktbereich 10
Bauen und Wohnen
Produkt
100101, Aufgaben d. Bauordnung u. Bauaufsicht, S. 501 ff.
Ist
hier berücksichtigt, dass die Anzahl der neu geplanten Wohnungen abnimmt? Erreichen
wir 2023 die angegebene Summe und wie wahrscheinlich ist der prognostizierte
Betrag in 2024?
Entgegen der hessenweiten Statistik liegen
im Landkreises Darmstadt-Dieburg gleichbleibend hohe Antragszahlen vor. Im
Landkreis werden weiterhin zahlreiche Neubaugebiete entwickelt und umgelegt, so
dass in 2024 mit keinem starken Einbruch der Zahlen gerechnet wird. Weiterhin
laufen immer noch zahlreiche Planungen im Gewerbebereich, in die wir schon
jetzt involviert sind und bei denen in 2024 mit einer Antragstellung zu rechnen
ist. Daher wurden als Planansatz für das Jahr 2024 die Ansätze aus 2023 um 20%
(Gebührenerhöhung im Rahmen der Änderung der Bauaufsichtsgebührensatzung)
erhöht. Diese Einnahmen sind aus jetziger Sicht plausibel und realistisch. Wir
rechnen vor 2025 nicht mit einem starken Rückgang der Bauantragszahlen.
Produktbereich 12
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
·
Produkt
120101, Kreisstraßen, Konto 6120000, S. 522, 90T €
Können hierfür für
2024 und zukünftig die konkreten Maßnahmen angegeben werden?
Es handelt sich um Gutachten, Planungen für meist
kleinere Maßnahmen der Unterhaltung an Kreisstraßen, die nicht investiv sind.
Die konkreten Maßnahmen sind im Vorjahr meist noch nicht bekannt bzw. können in
ihrer Höhe nicht beziffert werden. Der angesetzte Mittelbedarf basiert auf
Erfahrungswerten der Vorjahre.
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Produkt
120201, ÖPNV, Konto 7126000, Zuschüsse für lfd. Zwecks an son. Öffentl.
Sonderrechnung, S. 526:
1.
Ist
damit sichergestellt, dass das neue Straßenbahnlinienkonzept vollständig
umgesetzt werden kann oder sind hier schon Leistungseinschränkungen
einkalkuliert?
Gemäß den Erläuterungen zum Entwurf des
Wirtschaftsplans 2024 des Zweckverbandes DADINA ist das neue
Straßenbahnlinienkonzept enthalten, aufgrund der Straßenbaumaßnahmen der Stadt
Darmstadt ist es allerdings noch nicht vollständig umgesetzt worden. Durch
weitere Verhandlungen sowie vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen
Möglichkeiten kann es zu weiteren Einsparungen kommen.
2.
Erstattung
an StraDaDiGmbH (500T €): Im HHJahr 2023 wurde der Ansatzes gekürzt. Wegen
Personalmangel ist von einem verzögerten Mittelabfluss ausgegangen worden. Ist
der gleichbleibende Betrag nun ausreichend? Ist mit diesem Ansatz der Zeitplan
zu halten?
Der
Ansatz (incl. Ergänzungsvorlage) entspricht der aktuell vorgelegten
Wirtschaftsplanung der Stradadi GmbH für das Jahr 2024.
Produktbereich 13
Natur- und Landschaftspflege
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Produkt
130301, Ordnungsaufgaben der UNB, S. 539:
Aus
welchem Grund sinken die Personalkosten um ca. 150 T€?
Im Haushaltsplan
2022/2023 waren Personalaufwendungen für eine auf zwei Jahre befristet zu
besetzende Vollzeitstelle für den Breitbandausbau berücksichtigt, die im
Haushaltsplan 2024 nicht mehr enthalten sind. Zudem sind langjährige
Beschäftigte ausgeschieden, die in individuellen Endstufen eingruppiert waren,
die Einstellung neuer Mitarbeitender in niedrigeren Stufen führt zu weiteren
Minderaufwendungen. Weiterhin wurden Anpassungen in der Kostenverteilung bei
einzelnen Mitarbeitenden vorgenommen.
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Produkt
130302, Landschaftspflegekonz./Vertragsnatursch., Konto 54891011, S. 543
Aus
welchem Grund steigen die Personalkostenerstattungen vom Land um 250 T€?
Ist
hier eine Verschiebung zu Produkt 130401, S.547 erfolgt?
Die Personal- und
Sachkostenerstattungen des Landes Hessen im Zusammenhang mit der
Kommunalisierung des ehemaligen Amts für den Ländlichen Raum sind in der Höhe
unverändert geblieben, es hat nur eine Neuverteilung innerhalb einzelner
Produkte des VB 411 aufgrund geänderter Kostenverteilungen stattgefunden.
Produktbereich 15
Wirtschaft und Tourismus
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S.556,
Konten 62, 63, 640-643-647-649, 65:
Aus
welchem Grund sind die Personalaufwendungen um 230 T€ gestiegen?
→ Produkt 150101: Welche
neuen Aufgaben und/oder Leistungen werden hiermit
erbracht? Oder wurden diese in einem anderen Produkt verbucht? Gibt es eine deckende Kostenerstattung?
Zu Beginn des Jahres
2022 wurde der Fachbereich 310 (Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung)
inhaltlich neu aufgestellt. Damit einhergehend wurden auch die
Personalkostenzuordnungen angepasst. Dies wird erstmals im HH 2024 sichtbar.
Die Veränderungen bzw. die Zuordnung der Personalkosten führten zu
Veränderungen im Produktbereich 090101 sowie bei 150101. Ein
Personalkostenrückgang bei 090101 führte damit einhergehend zu einem Anstieg
bei 150101.