Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Für die Fortschreibung der hessenweiten Dringlichkeitsbewertung für Radwege an Bundes- und Landesstraßen wurden die Landkreise und kreisfreien Städte von Hessen Mobil gebeten, Projektvorschläge zu unterbreiten (Schreiben s. Anlage). Es können maximal drei Maßnahmen vorgeschlagen werden, die dann im Rahmen einer hessenweiten Betrachtung in den standardisierten Bewertungsprozess Eingang finden.

 

Derzeit werden bereits eine Reihe von Radwegeprojekten durch Hessen Mobil bearbeitet (s. Anlage). Zusätzlich werden für die Neubewertung von Hessen Mobil Maßnahmenvorschläge eingebracht, die sich auf Lücken im Rad-Hauptnetz Hessen und im Netz der Hessischen Radfernwege beziehen.

 

Im Vorfeld der Einreichung von Projektvorschlägen wurden das Radverkehrskonzept des Landkreises und die bereits bei Hessen Mobil in Bearbeitung befindlichen Projekte abgeglichen. Grundlage für weitere Betrachtungen war das im Radverkehrskonzept erarbeitete Zielnetz Radverkehr 2030 und das vorliegende Maßnahmenprogramm.

 

Damit weitere bislang noch nicht berücksichtigte Maßnahmen Aussicht auf Aufnahme in das Prioritätenprogramm des Landes haben, sollten diese eine wichtige Verbindungsfunktion im Verkehrsnetz erfüllen (Regionales Hauptnetz). Mögliche Maßnahmenvorschläge wurden erarbeitet und in Zusammenarbeit mit der Radverkehrskoordination bei Hessen Mobil vorab auf Ihre Erfolgsaussichten überprüft.

 

Nach dieser Prüfung und Abstimmung wurden folgende Maßnahmen für eine weitere Priorisierung vorgeschlagen:

 

  • L 3097 Messel – Darmstadt

Das Radverkehrskonzept weist den Neubau eines Radweges als Maßnahme mit hoher Priorität aus. Die Strecke ist als Regionale Radverkehrsverbindung Teil des Zielnetzes 2030. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der hohen Geschwindigkeiten ist die Fahrbahn nur bedingt für den Radverkehr geeignet. Es fehlen geeignete Alternativverbindungen über Wirtschaftswege. Die Maßnahme ist im Radverkehrskonzept des Landkreises (Maßnahmenblatt L109) aufgeführt.

 

 

  • L 3099 Modau – Ernsthofen

Die Strecke ist als Regionale Radverkehrsverbindung Teil des Zielnetzes 2030. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und des hohen Verkehrsaufkommens ist die Fahrbahn nur bedingt für den Radverkehr geeignet. Die Maßnahme ist im Radverkehrskonzept des Landkreises (Maßnahmenblatt L255) aufgeführt. Die Maßnahme stärkt die wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr.

 

 

  • L 3098 Nieder-Beerbach – B 426

Das Radverkehrskonzept weist den Neubau eines Radweges als Maßnahme mit hoher Priorität aus. Die Strecke ist als Regionale Radverkehrsverbindung Teil des Zielnetzes 2030.

Die Fahrbahn ist aufgrund des kurvigen Straßenverlaufs, der geringen Fahrbahnbreite und der Topografie nur bedingt für den Radverkehr geeignet. Die Maßnahme ist im Radverkehrskonzept des Landkreises (Maßnahmenblatt L115) aufgeführt. Die Maßnahme wird seit Längerem von der Gemeinde und der Bevölkerung gefordert.