Anfrage der Fraktion der Freie Wähler/UWG:

 

A. Zu den Konsolidierungsmaßnahmen auf S. 774 ff.

 

1.      Lfd. Nr. 5: Ruhen bzw. Beendigung der Mitgliedschaft Kulturregion RheinMain

Welche Kosten sind hier in den vergangenen fünf Jahren entstanden, welche Projekte wurden im Landkreis bezuschusst und welche Fördermittel sind daraus in den Landkreis geflossen? Welche Auswirkungen erwartet der Kreisausschuss dadurch für die Kulturschaffenden und das Kulturangebot im Landkreis?

Die KulturRegion Frankfurt Rhein Main ist das Kompetenzzentrum für nachhaltiges Vernetzen und Gestalten, qualitative Weiterentwicklung und attraktive Präsentation von Kultur in der Metropolregion FrankfurtRheinMain. Die Akteurinnen und Akteure im Landkreis Darmstadt-Dieburg (Museen, Betriebe, Partner aus der Wissenschaft) profitieren im besonderen Maße von der Impulsgebung aus dem Expertinnenkreis der Kulturregion (z.B. Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Pool-Veranstaltungen) und dem besonders affinen Publikum im Großraum Rhein-Main, das in dieser Qualität und Quantität eigenständig nicht erreichbar wäre. Die beworbenen Veranstaltungen bringen sehr viele Besucherinnen und Besucher in die Region, die während ihres Aufenthalts im Darmstadt-Dieburg entsprechende Umsätze, z.B. in der Gastronomie, generieren.

2.      Nr. 8: Kürzung der Investiven Sportförderung

Welche Projekte und Vereine wurden hier in den vergangenen Jahren unterstützt? Welche Projekte und Vereine werden voraussichtlich von der Kürzung betroffen sein?

Die Listen der investiv geförderten Maßnahmen von 2019 bis 2021 sind in Anlage 1 zusammengefasst. Von der Kürzung werden nur künftige Projekte betroffen sein, deshalb lässt sich heute noch nicht sagen, welche das sein werden.

3.      Nr. 9: Streichung "Urlaub von der Pflege"

Wie viele Pflegende sind hier in den letzten Jahren unterstützt worden? Wer unterstützt pflegende Angehörige künftig, wenn das wegfällt und sie einmal eine Auszeit benötigen?

Die Maßnahme „Urlaub von der Pflege“ wurde vom Landkreis Darmstadt-Dieburg seit 1999 einmal jährlich durchgeführt. Dabei geht es um einen einwöchigen Aufenthalt inkl. Fahrt (Vollpension) in der Wicker-Klinik in Bad Wildungen. Die Klinik hält seit vielen Jahren verschiedene Angebote speziell für pflegende Angehörige vor (Einzel- und Gruppengespräche, Entspannungsübungen, Gymnastik u.a.m.). Die Maßnahme wurde als Gruppenreise organisiert. In der Regel nahmen zwischen 13 und 15 Pflegende teil. Etwa die Hälfte der Kosten wurde über den Teilnahmebeitrag realisiert.

 

Vom Pflegestützpunkt des Landkreises wurden die Pflegenden zudem bei der Suche nach einer Pflege- und Betreuungsmöglichkeit für ihre Angehörigen während der Zeit der Abwesenheit unterstützt (Kurzzeit- oder Verhinderungspflege). Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in den Jahren 2020 und 2021 kein „Urlaub von der Pflege“ durchgeführt. Eine vergleichbare Maßnahme von anderen Anbietern in der Region ist uns nicht bekannt. 

4.      Nr. 16: Projekt "Familienfreundliche Schule"

Um welches Projekt handelt es sich hier genau? Welches Konzept wird da verfolgt und seit wann wird es wo umgesetzt? Liegt hier eine Förderung von Land, Bund usw. vor?

Das Projekt „Familienfreundliche Schule“ ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Darmstadt-Dieburg für ganztägige Angebote bei weiterführenden Schulen. Es ist in einer Zeit entstanden, als es noch kein Landesprogramm für ganztägig arbeitende Schulen gab. Zwischenzeitlich ist die Ganztagsschulentwicklung weit fortgeschritten und es gibt Landesmittel zur Förderung des Ausbaus der Angebote, so dass ein „eigenes“ Angebot nicht mehr vorgehalten werden muss.

5.      Nr. 19: Poolen in der Eingliederungshilfe

Wie sieht das Konzept genau aus, nach dem Teilhabeassistent*innen zwei oder mehr Leistungsberechtige gleichzeitig betreuen sollen? Inwieweit werden hier die Anforderungen der Förderpläne und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt bzw. nicht erfüllt? Wie will der Landkreis gewährleisten, dass durch dieses "Pooling" nicht erhebliche Nachteile für die Leistungsberechtigten und die Kinder entstehen, die mit diesen Leistungsberechtigten gemeinsam eine Klasse oder eine Kita-Gruppe besuchen? Wie soll gewährleistet werden, dass nicht Klassen bzw. Gruppen entstehen, die aufgrund einer erhöhten Zahl von Kindern mit Behinderung stigmatisiert werden? Wie soll fortan die Inklusion von Kindern mit Behinderung gewährleistet werden?

Siehe Anlage 2.

6.      Nr. 20 Rückholung Kfz-Zulassung

Wer ist aktuell Betreiber der Zulassungsaußenstellen? Sind die dort Beschäftigen Mitarbeitende des Landkreises Darmstadt-Dieburg? Wann wurden diese Vereinbarungen getroffen und wie viele Zulassungsaußenstellen werden bestehen bleiben? Wie soll gewährleistet werden, dass es nicht wieder zu langen Warteschlangen bzw. zu erheblichen Verzögerungen im Bereich der Kfz-Zulassung kommt?

Betreiber der Zulassungsaußenstellen Pfungstadt, Ober-Ramstadt, Weiterstadt und Groß-Umstadt, sind die dortigen Stadtverwaltungen. Die Zulassungsaußenstelle in Dieburg wird durch die Kreisverwaltung selbst betrieben. Die an den vier erstgenannten, kommunal betriebenen Standorten tätigen Mitarbeitenden sind Beschäftigte der jeweiligen Stadtverwaltung.

Die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen wurden in den Jahren 1997 bis 1999 geschlossen. Soweit eine entsprechende Übereinkunft mit den jeweiligen Städten (und den Mitarbeitenden dort) herbeigeführt werden kann, ist es grundsätzlich beabsichtigt, alle 4 benannten, kommunal betriebenen Außenstellen an den bisherigen Standorten, unter Übernahme der Mitarbeitenden in die Organisation des Landkreises rück zu überführen und weiter zu betreiben.

Bei beabsichtigt gleichbleibenden Standorten und gleicher Anzahl an Mitarbeitenden ist mit keinerlei Qualitätseinbuße zu rechnen. Zwischenzeitlich arbeiten ohnehin alle Zulassungsaußenstellen, auch die kommunal betriebenen, ausschließlich nach Terminvergabe, so dass Warteschlangen an allen Außenstellen der Vergangenheit angehören.

7.      Nr. 21 Kreisumlage/Schulumlage

Mit welchen (Einspar-)Maßnahmen will der Kreisausschuss erreichen, dass die Schulumlage im Jahr 2023 wieder um 0,44%-Punkte gesenkt werden kann, um weiterhin das Kriterium der Kostendeckung zu erfüllen? Wie sollen angesichts des Anstieges der Baupreise und der allgemeinen Preissteigerung die geplanten Baumaßnahmen finanziert werden, wenn die Schulumlage wieder abgesenkt wird?

Die Schulumlage steigt in 2023 absolut um rd. 800 T€. Die Absenkung des Hebesatzes bei ansteigenden Umlagegrundlagen ergibt sich rechnerisch gerade durch die kostendeckende Festsetzung auf Grundlage der für das Haushaltsjahr 2023 vorliegenden Planung.

8.      Nr. 22 Abschaffung Partnerschaftsfinanzierung DADINA

Was bedeutet das genau? Wofür wird diese "Partnerschaftsfinanzierung" seit wann in welcher Höhe erhoben und wer zahlt sie? Gibt es aktuell Initiativen anderer Mitglieder der DADINA bzw. des RMV, diese Umlage abzuschaffen?

Die „Partnerschaftsfinanzierung Schiene“ ist ein Finanzierungsinstrument aus den Anfangszeiten von RMV und dem Zweckverband DADINA, bei dem Mehrbestellungen gegenüber dem damaligen Status Quo hälftig vom RMV und den beteiligten lokalen Nahverkehrsorganisationen finanziert wurden. Während die Beträge anfangs noch den einzelnen Mehrbestellungen zugeordnet werden konnten, erfolgte später eine Pauschalierung der Beträge. Inzwischen tätigt der RMV Mehrbestellungen auf der Schiene, ohne lokale Zuschüsse abzufordern. Die von der DADINA aufgebrachten Mittel betrugen lange Zeit insgesamt ca. € 2,8 Mio. pro Jahr. In 2014 wurden die Beträge vom RMV halbiert, sodass zurzeit noch ca. € 1,4 Mio. (Umlageanteil Landkreis Darmstadt-Dieburg = ca. € 840.000) pro Jahr im Wirtschaftsplan bereitgestellt werden müssen. Die DADINA und andere betroffene Gebietskörperschaften wie der Kreis Offenbach setzten sich mehrfach beim RMV dafür ein, die Partnerschaftsfinanzierung Schiene komplett abzuschaffen.

9.      Nr. 24 Streichung der Förderung der Asylarbeitskreise

Welche Projekte wurden bisher gefördert? Wie sieht das Konzept aus, mit dem gewährleistet werden soll, dass diese Arbeitskreise weiter bestehen bleiben, besonders angesichts des Ukrainekrieges? Wer soll die Asylarbeitskreise fortan fördern?

Nicht in allen 23 Städten und Gemeinden existieren Asylarbeitskreise. Viele, der noch aktiven Arbeitskreise haben sich Vereine organisiert und verfügen über Spendenmittel. Im vergangenen Jahr wurden die Mittel nicht mehr nachgefragt.

10.  Nr. 25 Belegung von Gemeinschaftsunterkünften

Welche (langfristigen und kurzfristigen) Verträge sind hier in welchem finanziellen Umfang abgeschlossen und welche Laufzeit haben diese? Welche Auswirkungen hat die erhöhte Zahl zu uns flüchtender Menschen aufgrund des Ukrainekrieges? Werden diese Unterkunftsmöglichkeiten nicht in 2022, 2023 und ggf. späteren Jahren weiter benötigt?

Aktuell haben wir 64 Verträge. Davon könnten oder werden enden: in 2022 = 10; in 2023 = 5, in 2024 = keine, in 2025 = 10, in 2026 = 35, in 2027 = 3, in 2028 = 1

Mietzahlungen sind in folgender Höhe zu leisten: in 2022 ab 7/22 noch 4.005.272 €,

in 2023 7.754.988 €, in 2024 7.726.608 €, in 2025 6.688.518 €, in 2026 3.239.316 € und in 2027 485.745 €.

 

Geflüchtete aus der Ukraine sind lediglich in der Gemeinschaftsunterkunft in Reinheim untergebracht. Nach derzeitigen Prognosen werden die Gemeinschafts-unterkünfte weiter benötigt, allerdings können die Bewegungen nur scwer vorhergesagt werden.

11.  Nr. 31 Reduzierung 3-Standortlösung plastische Chirurgie auf 2-Standortlösung

Weshalb wurde in der Vergangenheit entschieden, drei Standorte weiter zu führen, obwohl mit Schloss Heiligenberg eigens eine Spezialklinik dafür in das Eigentum des Kreises genommen wurde? Wie sieht der aktuelle Businessplan für Schloss Heiligenberg aus und wann wird dieses voraussichtlich den  Break-Even-Point erreichen und Gewinne machen?

Der Nukleus der plastischen und ästhetischen Chirurgie wurde im Jahr 2010 am Klinikstandort Groß-Umstadt gelegt. Von Groß-Umstadt aus folgten die weiteren Entwicklungsschritte der Abteilung in Richtung Schloss Heiligenberg und Jugenheim. Aufgrund dieser Entwicklung und auch auf ausdrücklichen Wunsch des zwischen-zeitlich ausgeschiedenen Chefarztes, hat man sich zunächst auf die 3-Standortlösung verständigt. Schwerpunkt vom Standort Groß-Umstadt sollte weiterhin das rekonstruktive Spektrum (Dekubitus, Sternum-OP) sein. Am Standort Jugenheim sollte schwerpunktmäßig das postbariatrische und ästhetische Spektrum angeboten werden. Aus Sicht der Betriebs-leitung zeigte sich im Jahresverlauf 2021, dass die 3-Standort-Lösung auch vor dem Hintergrund der personellen und zeitlichen Ressourcen sehr schwierig ist und eine Konzentration an einem Standort der bessere Weg wäre. Aus diesem Grund entschied die Betriebsleitung nach mehreren Gesprächen, die plastische und ästhetische Chirurgie am Standort Jugenheim zu konzentrieren, da das Schloss Heiligenberg und die Spezialklinik Jugenheim die besseren Voraussetzungen für diese Abteilung vor Ort bieten.

 

Am aktuellen Businessplan hat sich seitens des Leistungsspektrums nichts verändert. Durch die Konzentration am Standort Jugenheim können im personellen Bereich im Jahresverlauf 2022 Einsparungen generiert werden. Im nächsten Schritt wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung nochmals überarbeitet und aktualisiert. Es zeigt sich aber bereits jetzt, dass durch die Umstrukturierung und die flankierende Marketingkampagne die Patientennachfrage deutlich zunimmt und die OP-Termine bis Ende des Jahres 2022 vergeben sind. Momentan wird geprüft, ob noch zusätzliche OP-Tage angeboten werden können.

12.  Nr. 32: Streichung der investiven Maßnahmenplanung an Schulen

Was bedeutet dieser Vorschlag genau? Soll hier auf die Planung investiver Maßnahmen verzichtet werden? Wer soll diese Planungen künftig durchführen und finanzieren?

Der FB Schulservice, Volkshochschule fordert die Schulen jährlich zur Meldung von Maßnahmen für das kommende Jahr auf. Leider konnten nicht alle bisher beantragten Maßnahmen der letzten Jahre abgearbeitet werden. Im Jahr 2023 wird daher der Rückstau bearbeitet und es werden erst ab 2024 wieder neue Maßnahmen aufgenommen.


13.  Nr. 33: Streichung Zuschuss Kreismusikschule

Weshalb ist hier von "ehemalige" Kreismusikschule die Rede? Wann hörte die Kreismusikschule auf, Kreismusikschule zu sein und weshalb war das so? Wieso wurde in den letzten Jahren offenbar eine Kreismusikschule gefördert, die gar keine mehr war? Was bedeutet das für die betroffenen Schüler*innen?

Die „Musikschule Darmstadt-Dieburg e. V.“ ist 1990 aus der ehemaligen Kreismusikschule entstanden und wird heute von einem gemeinnützigen Verein getragen. Der Landkreis verpflichtete sich damals, die Gehälter einer Musikschullehrerin und eines Musikschullehrers bis zu deren altersbedingten Ausscheiden zu tragen. Diese Verpflichtung besteht heute nicht mehr. Zu den Auswirkungen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler kann keine Aussage getroffen werden.

14.  Nr. 34: Reduzierung des durch die Optimedis AG zu erstellende Versorgungskonzept auf das geförderte Minimu.

Was soll mit diesem Konzept "versorgt" werden, was ist bisher geplant und was muss beispielhaft daraus gestrichen werden?

Der Kreistag hat am 11. Dezember 2017 der Einführung des Versorgungskonzeptes 2025 im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen. Das Versorgungskonzept 2025 steht online unter https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/medizinische-versorgung.html zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden die Aufwendung für Beratungsleistungen abgeplant, somit muss die Abwicklung des Projektes innerhalb der MVZ GmbH, dem Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg sowie der Kreisverwaltung abgebildet bzw. geleistet werden.

15.  Die vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen enthalten keine oder nur rudimentär Aussagen darüber, wie wahrscheinlich ihre Umsetzung ist. Weshalb sind hier keine Umsetzungswahrscheinlichkeiten angegeben oder geht der Kreisausschuss davon aus, dass die Umsetzungswahrscheinlichkeit aller vorgeschlagenen "Konsolidierungsmaßnahmen" 100% beträgt?

Bei dem Haushaltssicherungskonzept handelt es sich um eine Formatvorlage des Landes, in der die Angabe von Umsetzungswahrscheinlichkeiten nicht vorgesehen ist.

B. Sonstige Anfragen zum Entwurf für einen Haushalt 2022/23

 

16.  Geplanter Personalaufwuchs

Weshalb wird die Zahl der Stellen im Stellenplan weiter erhöht und weshalb kommt der Kreisausschuss der Auflage des RP nicht nach, durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung Stellen einzusparen? Weshalb wird keine qualifizierte Stellenbesetzungssperre bzw. keine strategische Stellenplanung eingesetzt, um die Personalkosten mittelfristig senken zu können?

Alle neuen Stellen im Stellenplan sind unabweisbar und beruhen auf gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen. Eine Reduzierung der Anzahl der Stellen im Stellenplan ist bei der derzeitigen Aufgabenstruktur des Landkreises nicht realistisch und würde die Aufgabenwahrnehmung gefährden. Alle freiwerdenden Stellen unterliegen einer 12-monatigen Wiederbesetzungssperre, die gegebenenfalls von der Behördenleitung in dringenden Fällen verkürzt oder aufgehoben werden kann.

17.  Unbesetzte Stellen in 2021

Nach den Ausführungen im Stellenplan waren zum 30.06.2021 ungewöhnlich viele Stellen nicht besetzt? Was sind dafür die Gründe?

Bei einer Stichtagsbetrachtung variieren die unbesetzten Stellen innerhalb einer gewissen Bandbreite, ohne dass hier besondere Gründe ausschlaggebend sind.  Die Anzahl der unbesetzten Stellen zum 30.06. hat 2018 30,25, 2019 30,65, 2020 20,06 und 2021 32,34 Stellen betragen, insofern sind nicht ungewöhnlich viele Stellen unbesetzt.

18.  Projektcontrolling

Gibt es in den Dezernaten von Landrat, Erstem Kreisbeigeordneten und der Kreisbeigeordneten jeweils Stabsstellen Projektmanagement/Projektcontrolling? Wie wird gewährleistet, dass die Ziele der Projekte erreicht und die Kosten im vorgegebenen Rahmen bleiben? Weshalb gibt es keine Stabstelle "Projektcontrolling", die die wichtigsten Projekte regelmäßig in Bezug auf Effizienz, Nutzen und die Einhaltung des Budgets überprüft?

Es gibt in den Dezernaten keine eigenen Stabsstellen für Projektmanagement und Projektcontrolling. Diese Aufgaben obliegen den Dezernatsbüros, sofern sie nicht direkt durch die Fachbereichs- oder Projektleitungen wahrgenommen werden.

19.  Pakt für den Nachmittag

Weshalb wurde im Falle des Pakt für den Nachmittag auf ein solches Projektcontrolling verzichtet? Nach welchen Kriterien wurden die Qualitätsstandards für den PdfN festgelegt und wie wurden diese kostenmäßig bewertert?

Im PfdN bzw. in der Betreuung DaDi gGmbH gibt es ein Projektcontrolling. Der Kreistag hat mit Beschluss vom 29.06.2015 Organisation und Administration der Angebote auf die zu gründende gGmbH übertragen. Das Finanzkonzept basierte auf den aktuellen Vorgaben durch die Rahmenvereinbarung mit dem Land Hessen über ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag und auf der aktuellen tariflichen Eingruppierung eines/r Erziehers/Erzieherin. Seit 2017 wurde darauf hingewiesen, dass der Pakt massiv unterfinanziert ist.

20.  Aus welchen Gründen verringert sich der Ansatz der Versorgungsaufwendungen im Ergebnishaushalt (Nr. 12, Konten 644-646) auf ca. 5,7 Mio. Euro ab 2021, obwohl das Ergebnis des Jahres 2020 Versorgungsaufwendungen in Höhe von 10,25 Millionen Euro zeigt?

Das Ergebnis 2020 enthält die im Rahmen des Abschlusses vorgenommene Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 4.752.432,07 Euro.

21.  Wie hoch waren die (z.B. auf S. 11 des Entwurfs benannte) Rücklage des Landkreises Darmstadt-Dieburg zum Sichtag 31.12.2021 (nach vorläufigen Zahlen)? Wie hoch waren die Rückstellungen zu diesem Zeitpunkt?

Da das Ergebnis 2021 zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage noch nicht vorliegt, kann eine Aussage über den Bestand der Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen zum 31.12.2021 noch nicht getroffen werden. Der Rücklagenbestand wird sich aber leicht vermindern. Die Summe der Rückstellungen zum 31.12.2021 beträgt 117.655.163 Euro.

22.  Was ist die Grundlage (gesetzlich, vertraglich, rechnerisch) für die Erhebung der Gastschulbeiträge (z.B. S. 19 im Entwurf) und aus welchen Gründen steigen diese ab 2021 so stark an?

Die Höhe der Gastschulbeiträge ist gesetzlich geregelt. Die Abrechnungssätze pro Schulform werden durch das Land Hessen jährlich neu festgesetzt und sind der Höhe nach schwankend. Darüber hinaus ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit der Stadt Darmstadt über die 1,5-fache Abrechnung von Gastschulbeiträgen ab dem Haushaltsjahr 2021 in Kraft, durch welche die Steigerung begründet ist. Grundlage ist der Beschluss des Kreisausschusses KA/X-102/2020 vom 04.08.2020.

23.  Wie hoch waren die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2021 (nach vorläufigen Zahlen) und wäre es möglich eine vorläufige Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 zu erhalten?

Der Landkreis hat keine Gewerbesteuereinnahmen, die der kreisangehörigen Kommunen sind noch nicht bekannt. Eine vorläufige Ergebnisrechnung 2021 liegt zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage noch nicht vor.

24.  Zu den finanziellen Eckdaten der kreisangehörigen Kommunen auf S. 722 des Entwurfs:

Durch welche Maßnahmen nimmt der Landkreis Einfluss auf kreisangehörige Kommunen, die gleichzeitig einen niedrigen Hebesatz in der Grundsteuer B und ein negatives ordentliches Ergebnis haben? Gibt es einen Mindesthebesatz für die Grundsteuer der kreisangehörigen Kommunen, der zur Errechnung der Kreis- und Schulumlagen herangezogen wird? Wie hat sich dieser in den letzten Jahren entwickelt und ist beabsichtigt bzw. vorgesehen bzw. zu erwarten, dass dieser ansteigt?

Die Festsetzung der Hebesätze obliegt den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Es gibt keinen Mindesthebesatz für die Grundsteuer der kreisangehörigen Kommunen, der zur Errechnung der Kreis- und Schulumlage herangezogen wird.

 

C. Nachfrage zum Wirtschaftsplan 2022/23 des DaDiWerks

 

S. 19: Die Planansätze für Energiekosten wurden im Vergleich zum Vorjahr nur leicht erhöht. Reicht das angesichts der erheblichen Preissteigerungen für die Jahre nach 2024 (nachdem die aktuell geltenden Lieferverträge ausgelaufen sind) noch aus und ist es aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht nicht angeraten, die zu erwartenden Energiekosten für die Jahre ab 2024 deutlich anzuheben?

Die Lieferverträge für Strom und Erdgas haben eine Vertragsdauer bis 31.12.2022, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Diese Vertrags-verlängerung ist bereits für 2023 erfolgt und soll von unserer Seite auch für 2024 erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Jahresende, insofern wissen wir erst ab dem 1.1.2023, ob unsere Vertragspartner den Liefervertrag auch in 2024 weiterführen werden.

 

Eine Prognose der Strom- und Gaspreise für 2024 ist aktuell sehr schwierig, die Preise im Liefervertrag bestimmen sich zu vier über das Jahr festgelegten Terminen des Vorjahres (12.01., 10.06., 05.08, 13.10.), so dass ein endgültiger Preis immer erst im Oktober des Vorjahres feststeht.