Anfrage der
Fraktion der Freie Wähler/UWG:
A. Zu den Konsolidierungsmaßnahmen auf S. 774 ff.
1. Lfd. Nr. 5: Ruhen bzw. Beendigung der Mitgliedschaft Kulturregion RheinMain
Welche Kosten sind hier in den vergangenen fünf
Jahren entstanden, welche Projekte wurden im Landkreis bezuschusst und welche
Fördermittel sind daraus in den Landkreis geflossen? Welche Auswirkungen
erwartet der Kreisausschuss dadurch für die Kulturschaffenden und das
Kulturangebot im Landkreis?
Die KulturRegion Frankfurt Rhein Main ist
das Kompetenzzentrum für nachhaltiges Vernetzen und Gestalten, qualitative
Weiterentwicklung und attraktive Präsentation von Kultur in der Metropolregion
FrankfurtRheinMain. Die Akteurinnen und Akteure im Landkreis Darmstadt-Dieburg
(Museen, Betriebe, Partner aus der Wissenschaft) profitieren im besonderen Maße
von der Impulsgebung aus dem Expertinnenkreis der Kulturregion (z.B.
Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Pool-Veranstaltungen) und dem besonders
affinen Publikum im Großraum Rhein-Main, das in dieser Qualität und Quantität
eigenständig nicht erreichbar wäre. Die beworbenen Veranstaltungen bringen sehr
viele Besucherinnen und Besucher in die Region, die während ihres Aufenthalts
im Darmstadt-Dieburg entsprechende Umsätze, z.B. in der Gastronomie, generieren.
2. Nr. 8: Kürzung der Investiven Sportförderung
Welche Projekte und Vereine wurden hier in den
vergangenen Jahren unterstützt? Welche Projekte und Vereine werden
voraussichtlich von der Kürzung betroffen sein?
Die Listen der investiv geförderten
Maßnahmen von 2019 bis 2021 sind in Anlage 1 zusammengefasst. Von der Kürzung
werden nur künftige Projekte betroffen sein, deshalb lässt sich heute noch
nicht sagen, welche das sein werden.
3. Nr. 9: Streichung "Urlaub von der Pflege"
Wie viele Pflegende sind hier in
den letzten Jahren unterstützt worden? Wer unterstützt pflegende Angehörige
künftig, wenn das wegfällt und sie einmal eine Auszeit benötigen?
Die Maßnahme „Urlaub von der Pflege“
wurde vom Landkreis Darmstadt-Dieburg seit 1999 einmal jährlich durchgeführt.
Dabei geht es um einen einwöchigen Aufenthalt inkl. Fahrt (Vollpension) in der
Wicker-Klinik in Bad Wildungen. Die Klinik hält seit vielen Jahren verschiedene
Angebote speziell für pflegende Angehörige vor (Einzel- und Gruppengespräche,
Entspannungsübungen, Gymnastik u.a.m.). Die Maßnahme wurde als Gruppenreise
organisiert. In der Regel nahmen zwischen 13 und 15 Pflegende teil. Etwa die
Hälfte der Kosten wurde über den Teilnahmebeitrag realisiert.
Vom Pflegestützpunkt des Landkreises wurden die Pflegenden zudem bei
der Suche nach einer Pflege- und Betreuungsmöglichkeit für ihre Angehörigen
während der Zeit der Abwesenheit unterstützt (Kurzzeit- oder
Verhinderungspflege). Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in den Jahren
2020 und 2021 kein „Urlaub von der Pflege“ durchgeführt. Eine vergleichbare
Maßnahme von anderen Anbietern in der Region ist uns nicht bekannt.
4. Nr. 16: Projekt "Familienfreundliche Schule"
Um welches Projekt handelt es sich hier genau?
Welches Konzept wird da verfolgt und seit wann wird es wo umgesetzt? Liegt hier
eine Förderung von Land, Bund usw. vor?
Das Projekt „Familienfreundliche Schule“
ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Darmstadt-Dieburg für ganztägige
Angebote bei weiterführenden Schulen. Es ist in einer Zeit entstanden, als es
noch kein Landesprogramm für ganztägig arbeitende Schulen gab. Zwischenzeitlich
ist die Ganztagsschulentwicklung weit fortgeschritten und es gibt Landesmittel
zur Förderung des Ausbaus der Angebote, so dass ein „eigenes“ Angebot nicht
mehr vorgehalten werden muss.
5. Nr. 19: Poolen in der Eingliederungshilfe
Wie sieht das Konzept genau aus, nach dem
Teilhabeassistent*innen zwei oder mehr Leistungsberechtige gleichzeitig
betreuen sollen? Inwieweit werden hier die Anforderungen der Förderpläne und
die gesetzlichen Vorgaben erfüllt bzw. nicht erfüllt? Wie will der Landkreis
gewährleisten, dass durch dieses "Pooling" nicht erhebliche Nachteile
für die Leistungsberechtigten und die Kinder entstehen, die mit diesen
Leistungsberechtigten gemeinsam eine Klasse oder eine Kita-Gruppe besuchen? Wie
soll gewährleistet werden, dass nicht Klassen bzw. Gruppen entstehen, die
aufgrund einer erhöhten Zahl von Kindern mit Behinderung stigmatisiert werden?
Wie soll fortan die Inklusion von Kindern mit Behinderung gewährleistet werden?
Siehe Anlage 2.
6. Nr. 20 Rückholung Kfz-Zulassung
Wer ist aktuell Betreiber der
Zulassungsaußenstellen? Sind die dort Beschäftigen Mitarbeitende des
Landkreises Darmstadt-Dieburg? Wann wurden diese Vereinbarungen getroffen und
wie viele Zulassungsaußenstellen werden bestehen bleiben? Wie soll
gewährleistet werden, dass es nicht wieder zu langen Warteschlangen bzw. zu
erheblichen Verzögerungen im Bereich der Kfz-Zulassung kommt?
Betreiber der Zulassungsaußenstellen
Pfungstadt, Ober-Ramstadt, Weiterstadt und Groß-Umstadt, sind die dortigen
Stadtverwaltungen. Die Zulassungsaußenstelle in Dieburg wird durch die
Kreisverwaltung selbst betrieben. Die an den vier erstgenannten, kommunal
betriebenen Standorten tätigen Mitarbeitenden sind Beschäftigte der jeweiligen
Stadtverwaltung.
Die
entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen wurden in den Jahren 1997 bis 1999
geschlossen. Soweit eine entsprechende Übereinkunft mit den jeweiligen Städten
(und den Mitarbeitenden dort) herbeigeführt werden kann, ist es grundsätzlich
beabsichtigt, alle 4 benannten, kommunal betriebenen Außenstellen an den
bisherigen Standorten, unter Übernahme der Mitarbeitenden in die Organisation
des Landkreises rück zu überführen und weiter zu betreiben.
Bei beabsichtigt gleichbleibenden Standorten und gleicher Anzahl an Mitarbeitenden ist mit keinerlei Qualitätseinbuße zu rechnen. Zwischenzeitlich arbeiten ohnehin alle Zulassungsaußenstellen, auch die kommunal betriebenen, ausschließlich nach Terminvergabe, so dass Warteschlangen an allen Außenstellen der Vergangenheit angehören.
7. Nr. 21 Kreisumlage/Schulumlage
Mit welchen (Einspar-)Maßnahmen will der
Kreisausschuss erreichen, dass die Schulumlage im Jahr 2023 wieder um
0,44%-Punkte gesenkt werden kann, um weiterhin das Kriterium der Kostendeckung
zu erfüllen? Wie sollen angesichts des Anstieges der Baupreise und der
allgemeinen Preissteigerung die geplanten Baumaßnahmen finanziert werden, wenn
die Schulumlage wieder abgesenkt wird?
Die Schulumlage steigt in 2023 absolut um
rd. 800 T€. Die Absenkung des Hebesatzes bei ansteigenden Umlagegrundlagen
ergibt sich rechnerisch gerade durch die kostendeckende Festsetzung auf
Grundlage der für das Haushaltsjahr 2023 vorliegenden Planung.
8. Nr. 22 Abschaffung Partnerschaftsfinanzierung DADINA
Was bedeutet das genau? Wofür
wird diese "Partnerschaftsfinanzierung" seit wann in welcher Höhe
erhoben und wer zahlt sie? Gibt es aktuell Initiativen anderer Mitglieder der
DADINA bzw. des RMV, diese Umlage abzuschaffen?
Die „Partnerschaftsfinanzierung Schiene“
ist ein Finanzierungsinstrument aus den Anfangszeiten von RMV und dem
Zweckverband DADINA, bei dem Mehrbestellungen gegenüber dem damaligen Status
Quo hälftig vom RMV und den beteiligten lokalen Nahverkehrsorganisationen
finanziert wurden. Während die Beträge anfangs noch den einzelnen
Mehrbestellungen zugeordnet werden konnten, erfolgte später eine Pauschalierung
der Beträge. Inzwischen tätigt der RMV Mehrbestellungen auf der Schiene, ohne
lokale Zuschüsse abzufordern. Die von der DADINA aufgebrachten Mittel betrugen
lange Zeit insgesamt ca. € 2,8 Mio. pro Jahr. In 2014 wurden die Beträge vom
RMV halbiert, sodass zurzeit noch ca. € 1,4 Mio. (Umlageanteil Landkreis
Darmstadt-Dieburg = ca. € 840.000) pro Jahr im Wirtschaftsplan bereitgestellt werden
müssen. Die DADINA und andere betroffene Gebietskörperschaften wie der Kreis
Offenbach setzten sich mehrfach beim RMV dafür ein, die
Partnerschaftsfinanzierung Schiene komplett abzuschaffen.
9. Nr. 24 Streichung der Förderung der Asylarbeitskreise
Welche Projekte wurden bisher gefördert? Wie sieht
das Konzept aus, mit dem gewährleistet werden soll, dass diese Arbeitskreise
weiter bestehen bleiben, besonders angesichts des Ukrainekrieges? Wer soll die
Asylarbeitskreise fortan fördern?
Nicht in allen 23 Städten und Gemeinden
existieren Asylarbeitskreise. Viele, der noch aktiven Arbeitskreise haben sich
Vereine organisiert und verfügen über Spendenmittel. Im vergangenen Jahr wurden
die Mittel nicht mehr nachgefragt.
10. Nr. 25 Belegung von Gemeinschaftsunterkünften
Welche (langfristigen und
kurzfristigen) Verträge sind hier in welchem finanziellen Umfang abgeschlossen
und welche Laufzeit haben diese? Welche Auswirkungen hat die erhöhte Zahl zu
uns flüchtender Menschen aufgrund des Ukrainekrieges? Werden diese Unterkunftsmöglichkeiten
nicht in 2022, 2023 und ggf. späteren Jahren weiter benötigt?
Aktuell haben wir 64 Verträge. Davon
könnten oder werden enden: in 2022 = 10; in 2023 = 5, in 2024 = keine, in 2025
= 10, in 2026 = 35, in 2027 = 3, in 2028 = 1
Mietzahlungen sind in folgender Höhe zu leisten: in 2022 ab 7/22 noch 4.005.272
€,
in 2023 7.754.988 €, in 2024 7.726.608 €, in 2025 6.688.518 €, in 2026
3.239.316 € und in 2027 485.745 €.
Geflüchtete aus der Ukraine sind lediglich in der Gemeinschaftsunterkunft
in Reinheim untergebracht. Nach derzeitigen Prognosen werden die
Gemeinschafts-unterkünfte weiter benötigt, allerdings können die Bewegungen nur
scwer vorhergesagt werden.
11. Nr. 31 Reduzierung 3-Standortlösung plastische Chirurgie auf 2-Standortlösung
Weshalb wurde in der
Vergangenheit entschieden, drei Standorte weiter zu führen, obwohl mit Schloss
Heiligenberg eigens eine Spezialklinik dafür in das Eigentum des Kreises
genommen wurde? Wie sieht der aktuelle Businessplan für Schloss Heiligenberg
aus und wann wird dieses voraussichtlich den
Break-Even-Point erreichen und Gewinne machen?
Der Nukleus der plastischen und
ästhetischen Chirurgie wurde im Jahr 2010 am Klinikstandort Groß-Umstadt
gelegt. Von Groß-Umstadt aus folgten die weiteren Entwicklungsschritte der
Abteilung in Richtung Schloss Heiligenberg und Jugenheim. Aufgrund dieser
Entwicklung und auch auf ausdrücklichen Wunsch des zwischen-zeitlich
ausgeschiedenen Chefarztes, hat man sich zunächst auf die 3-Standortlösung
verständigt. Schwerpunkt vom Standort Groß-Umstadt sollte weiterhin das
rekonstruktive Spektrum (Dekubitus, Sternum-OP) sein. Am Standort Jugenheim
sollte schwerpunktmäßig das postbariatrische und ästhetische Spektrum angeboten
werden. Aus Sicht der Betriebs-leitung zeigte sich im Jahresverlauf 2021, dass
die 3-Standort-Lösung auch vor dem Hintergrund der personellen und zeitlichen
Ressourcen sehr schwierig ist und eine Konzentration an einem Standort der
bessere Weg wäre. Aus diesem Grund entschied die Betriebsleitung nach mehreren Gesprächen,
die plastische und ästhetische Chirurgie am Standort Jugenheim zu
konzentrieren, da das Schloss Heiligenberg und die Spezialklinik Jugenheim die
besseren Voraussetzungen für diese Abteilung vor Ort bieten.
Am aktuellen Businessplan hat sich seitens des Leistungsspektrums
nichts verändert. Durch die Konzentration am Standort Jugenheim können im
personellen Bereich im Jahresverlauf 2022 Einsparungen generiert werden. Im
nächsten Schritt wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung nochmals überarbeitet
und aktualisiert. Es zeigt sich aber bereits jetzt, dass durch die
Umstrukturierung und die flankierende Marketingkampagne die Patientennachfrage
deutlich zunimmt und die OP-Termine bis Ende des Jahres 2022 vergeben sind.
Momentan wird geprüft, ob noch zusätzliche OP-Tage angeboten werden können.
12. Nr. 32: Streichung der investiven Maßnahmenplanung an Schulen
Was bedeutet dieser Vorschlag genau? Soll hier auf
die Planung investiver Maßnahmen verzichtet werden? Wer soll diese Planungen
künftig durchführen und finanzieren?
Der FB Schulservice, Volkshochschule fordert die Schulen jährlich zur Meldung
von Maßnahmen für das kommende Jahr auf. Leider konnten nicht alle bisher
beantragten Maßnahmen der letzten Jahre abgearbeitet werden. Im Jahr 2023 wird
daher der Rückstau bearbeitet und es werden erst ab 2024 wieder neue Maßnahmen
aufgenommen.
13. Nr. 33: Streichung Zuschuss Kreismusikschule
Weshalb ist hier von "ehemalige"
Kreismusikschule die Rede? Wann hörte die Kreismusikschule auf,
Kreismusikschule zu sein und weshalb war das so? Wieso wurde in den letzten
Jahren offenbar eine Kreismusikschule gefördert, die gar keine mehr war? Was
bedeutet das für die betroffenen Schüler*innen?
Die „Musikschule Darmstadt-Dieburg e. V.“
ist 1990 aus der ehemaligen Kreismusikschule entstanden und wird heute von
einem gemeinnützigen Verein getragen. Der Landkreis verpflichtete sich damals,
die Gehälter einer Musikschullehrerin und eines Musikschullehrers bis zu deren
altersbedingten Ausscheiden zu tragen. Diese Verpflichtung besteht heute nicht
mehr. Zu den Auswirkungen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler kann
keine Aussage getroffen werden.
14. Nr. 34: Reduzierung des durch die Optimedis AG zu erstellende Versorgungskonzept auf das geförderte Minimu.
Was soll mit diesem Konzept
"versorgt" werden, was ist bisher geplant und was muss beispielhaft
daraus gestrichen werden?
Der Kreistag hat am 11. Dezember 2017 der
Einführung des Versorgungskonzeptes 2025 im Landkreis Darmstadt-Dieburg
beschlossen. Das Versorgungskonzept 2025 steht online unter https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/medizinische-versorgung.html
zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden die Aufwendung für
Beratungsleistungen abgeplant, somit muss die Abwicklung des Projektes
innerhalb der MVZ GmbH, dem Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg sowie
der Kreisverwaltung abgebildet bzw. geleistet werden.
15. Die
vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen enthalten keine oder nur rudimentär
Aussagen darüber, wie wahrscheinlich ihre Umsetzung ist. Weshalb sind hier
keine Umsetzungswahrscheinlichkeiten angegeben oder geht der Kreisausschuss
davon aus, dass die Umsetzungswahrscheinlichkeit aller vorgeschlagenen
"Konsolidierungsmaßnahmen" 100% beträgt?
Bei dem Haushaltssicherungskonzept
handelt es sich um eine Formatvorlage des Landes, in der die Angabe von
Umsetzungswahrscheinlichkeiten nicht vorgesehen ist.
B. Sonstige Anfragen zum Entwurf für einen Haushalt 2022/23
16. Geplanter Personalaufwuchs
Weshalb wird die Zahl der Stellen im Stellenplan
weiter erhöht und weshalb kommt der Kreisausschuss der Auflage des RP nicht
nach, durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung Stellen einzusparen?
Weshalb wird keine qualifizierte Stellenbesetzungssperre bzw. keine
strategische Stellenplanung eingesetzt, um die Personalkosten mittelfristig
senken zu können?
Alle neuen Stellen im Stellenplan sind
unabweisbar und beruhen auf gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen.
Eine Reduzierung der Anzahl der Stellen im Stellenplan ist bei der derzeitigen
Aufgabenstruktur des Landkreises nicht realistisch und würde die
Aufgabenwahrnehmung gefährden. Alle freiwerdenden Stellen unterliegen einer
12-monatigen Wiederbesetzungssperre, die gegebenenfalls von der Behördenleitung
in dringenden Fällen verkürzt oder aufgehoben werden kann.
17. Unbesetzte Stellen in 2021
Nach den Ausführungen im
Stellenplan waren zum 30.06.2021 ungewöhnlich viele Stellen nicht besetzt? Was
sind dafür die Gründe?
Bei einer Stichtagsbetrachtung variieren die unbesetzten Stellen innerhalb
einer gewissen Bandbreite, ohne dass hier besondere Gründe ausschlaggebend
sind. Die Anzahl der unbesetzten Stellen zum 30.06. hat 2018 30,25, 2019
30,65, 2020 20,06 und 2021 32,34 Stellen betragen, insofern sind nicht
ungewöhnlich viele Stellen unbesetzt.
18. Projektcontrolling
Gibt es in den Dezernaten von Landrat, Erstem
Kreisbeigeordneten und der Kreisbeigeordneten jeweils Stabsstellen
Projektmanagement/Projektcontrolling? Wie wird gewährleistet, dass die Ziele
der Projekte erreicht und die Kosten im vorgegebenen Rahmen bleiben? Weshalb
gibt es keine Stabstelle "Projektcontrolling", die die wichtigsten
Projekte regelmäßig in Bezug auf Effizienz, Nutzen und die Einhaltung des Budgets
überprüft?
Es gibt in den Dezernaten keine eigenen
Stabsstellen für Projektmanagement und Projektcontrolling. Diese Aufgaben
obliegen den Dezernatsbüros, sofern sie nicht direkt durch die Fachbereichs-
oder Projektleitungen wahrgenommen werden.
19. Pakt für den Nachmittag
Weshalb wurde im Falle des Pakt
für den Nachmittag auf ein solches Projektcontrolling verzichtet? Nach welchen
Kriterien wurden die Qualitätsstandards für den PdfN festgelegt und wie wurden
diese kostenmäßig bewertert?
Im PfdN bzw. in der Betreuung DaDi gGmbH
gibt es ein Projektcontrolling. Der Kreistag hat mit Beschluss vom 29.06.2015
Organisation und Administration der Angebote auf die zu gründende gGmbH
übertragen. Das Finanzkonzept basierte auf den aktuellen Vorgaben durch die
Rahmenvereinbarung mit dem Land Hessen über ganztägige Angebote im Pakt für den
Nachmittag und auf der aktuellen tariflichen Eingruppierung eines/r
Erziehers/Erzieherin. Seit 2017 wurde darauf hingewiesen, dass der Pakt massiv
unterfinanziert ist.
20. Aus
welchen Gründen verringert sich der Ansatz der Versorgungsaufwendungen im
Ergebnishaushalt (Nr. 12, Konten 644-646) auf ca. 5,7 Mio. Euro ab 2021, obwohl
das Ergebnis des Jahres 2020 Versorgungsaufwendungen in Höhe von 10,25
Millionen Euro zeigt?
Das Ergebnis 2020 enthält die im Rahmen
des Abschlusses vorgenommene Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe
von 4.752.432,07 Euro.
21. Wie
hoch waren die (z.B. auf S. 11 des Entwurfs benannte) Rücklage des Landkreises
Darmstadt-Dieburg zum Sichtag 31.12.2021 (nach vorläufigen Zahlen)? Wie hoch
waren die Rückstellungen zu diesem Zeitpunkt?
Da das Ergebnis 2021 zum Zeitpunkt der
Beantwortung dieser Anfrage noch nicht vorliegt, kann eine Aussage über den
Bestand der Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen zum 31.12.2021 noch nicht
getroffen werden. Der Rücklagenbestand wird sich aber leicht vermindern. Die
Summe der Rückstellungen zum 31.12.2021 beträgt 117.655.163 Euro.
22. Was
ist die Grundlage (gesetzlich, vertraglich, rechnerisch) für die Erhebung der
Gastschulbeiträge (z.B. S. 19 im Entwurf) und aus welchen Gründen steigen diese
ab 2021 so stark an?
Die Höhe der Gastschulbeiträge ist
gesetzlich geregelt. Die Abrechnungssätze pro Schulform werden durch das Land
Hessen jährlich neu festgesetzt und sind der Höhe nach schwankend. Darüber
hinaus ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung des Landkreises
Darmstadt-Dieburg mit der Stadt Darmstadt über die 1,5-fache Abrechnung von
Gastschulbeiträgen ab dem Haushaltsjahr 2021 in Kraft, durch welche die
Steigerung begründet ist. Grundlage ist der Beschluss des Kreisausschusses
KA/X-102/2020 vom 04.08.2020.
23. Wie
hoch waren die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2021 (nach vorläufigen Zahlen)
und wäre es möglich eine vorläufige Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021
zu erhalten?
Der Landkreis hat keine
Gewerbesteuereinnahmen, die der kreisangehörigen Kommunen sind noch nicht
bekannt. Eine vorläufige Ergebnisrechnung 2021 liegt zum Zeitpunkt der
Beantwortung dieser Anfrage noch nicht vor.
24. Zu den finanziellen Eckdaten der kreisangehörigen Kommunen auf S. 722 des Entwurfs:
Durch welche Maßnahmen nimmt der Landkreis Einfluss
auf kreisangehörige Kommunen, die gleichzeitig einen niedrigen Hebesatz in der
Grundsteuer B und ein negatives ordentliches Ergebnis haben? Gibt es einen
Mindesthebesatz für die Grundsteuer der kreisangehörigen Kommunen, der zur
Errechnung der Kreis- und Schulumlagen herangezogen wird? Wie hat sich dieser
in den letzten Jahren entwickelt und ist beabsichtigt bzw. vorgesehen bzw. zu
erwarten, dass dieser ansteigt?
Die Festsetzung der Hebesätze obliegt den
Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Es gibt keinen
Mindesthebesatz für die Grundsteuer der kreisangehörigen Kommunen, der zur
Errechnung der Kreis- und Schulumlage herangezogen wird.
C. Nachfrage zum Wirtschaftsplan 2022/23 des DaDiWerks
S. 19: Die Planansätze für
Energiekosten wurden im Vergleich zum Vorjahr nur leicht erhöht. Reicht das
angesichts der erheblichen Preissteigerungen für die Jahre nach 2024 (nachdem
die aktuell geltenden Lieferverträge ausgelaufen sind) noch aus und ist es aus
Gründen der kaufmännischen Vorsicht nicht angeraten, die zu erwartenden
Energiekosten für die Jahre ab 2024 deutlich anzuheben?
Die Lieferverträge für Strom und Erdgas
haben eine Vertragsdauer bis 31.12.2022, mit der Option einer zweimaligen
Verlängerung um jeweils ein Jahr. Diese Vertrags-verlängerung ist bereits für
2023 erfolgt und soll von unserer Seite auch für 2024 erfolgen. Die
Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Jahresende, insofern wissen wir erst ab
dem 1.1.2023, ob unsere Vertragspartner den Liefervertrag auch in 2024
weiterführen werden.
Eine Prognose der Strom- und Gaspreise für 2024 ist aktuell sehr
schwierig, die Preise im Liefervertrag bestimmen sich zu vier über das Jahr
festgelegten Terminen des Vorjahres (12.01., 10.06., 05.08, 13.10.), so dass
ein endgültiger Preis immer erst im Oktober des Vorjahres feststeht.