Beschluss:
Die „Dienstanweisung für das Portfoliomanagement des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Eigenbetriebe“ wird in der vorgelegten Form beschlossen und tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisher gültige „Interne Arbeitsanweisung für das Portfoliomanagement des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie der Eigenbetriebe“ außer Kraft.