Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas gibt zur Kenntnis:

 

Die Zustandserfassung und –bewertung der Kreisstraßen wurde im Sommer 2015 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen jetzt sowohl in Schrift- als auch digitaler Form vor. Über das Programmsystem STRADIVARI können neben den Messergebnissen und Auswertungen auch eine Fotodokumentation des gesamten Streckennetzes abgerufen werden.

 

Im Rahmen der ausgeführten Zustandserfassung wurden die Oberflächeneigenschaften der Verkehrsfläche mit den Merkmalsgruppen: Ebenheit im Längsprofil, Ebenheit im Querprofil, Rauheit und Substanzmerkmale Netz- und Einzelrisse sowie Flickstellen aufgenommen und bewertet. Diesen Zustandsmerkmalen sind die Zustandsgrößen Allgemeine Unebenheit, Spurrinnentiefe, fiktive Wassertiefe, Griffigkeit, Netzrisse/Risshäufungen und Flickstellen zugeordnet.

Aus den vorgenannten Größen werden nun der Gebrauchs-, Substanz- und Gesamtwert für einen Streckenzug ermittelt. Der Gebrauchswert beschreibt die Verkehrssicherheit und den Fahrkomfort der Straße, der Substanzwert den strukturellen Zustand der Asphaltdeckschicht und kann ggf. Rückschlüsse auf die Substanz der unter der Deckschicht liegenden Schichten ermöglichen.

Der schlechtere (und damit höhere) Wert dieser beiden Werte bildet den Gesamtwert einer Straße. Die Karte des Streckennetzes mit der entsprechenden Bewertung ist beigefügt.

 

Die Daten bilden zusammen mit anderen Netz- und Bestandsdaten das Rückgrat für die Bewirtschaftung von Straßennetzen. Sie unterstützen somit auch strategische Entscheidungen für Bau, Erhaltung und Betrieb von Straßen.

Auf der Grundlage der vorliegenden Zustandsdaten sowie eines spez. Berechnungsverfahrens wurde ein "priorisierter" Maßnahmenkatalog erstellt, der den Landkreis bei der Erstellung eines Kreisstraßenbauprogrammes unterstützen soll. Nach der sogenannten „verbesserten Erhaltungsplanung“ werden hierbei Erhaltungsabschnitte gebildet. Die Aufstellung befindet sich in Anlage.

 

Bei der Erstellung eines Bauprogrammes für den Landkreis sind aber auch die Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße im Streckennetz, erforderliche Abstimmungen mit Kommunen und deren Maßnahmen, Bereitstellung von Fördermitteln, sowie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landkreises zu berücksichtigen.