Sitzung: 01.06.2016 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0059-2016/DaDi
Landrat Schellhaas gibt zur Kenntnis:
Die Zustandserfassung und –bewertung der Kreisstraßen wurde im Sommer 2015 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen jetzt sowohl in Schrift- als auch digitaler Form vor. Über das Programmsystem STRADIVARI können neben den Messergebnissen und Auswertungen auch eine Fotodokumentation des gesamten Streckennetzes abgerufen werden.
Im Rahmen der ausgeführten Zustandserfassung wurden die
Oberflächeneigenschaften der Verkehrsfläche mit den Merkmalsgruppen: Ebenheit
im Längsprofil, Ebenheit im Querprofil, Rauheit und Substanzmerkmale Netz- und
Einzelrisse sowie Flickstellen aufgenommen und bewertet. Diesen
Zustandsmerkmalen sind die Zustandsgrößen Allgemeine Unebenheit,
Spurrinnentiefe, fiktive Wassertiefe, Griffigkeit, Netzrisse/Risshäufungen und
Flickstellen zugeordnet.
Aus den vorgenannten Größen werden nun der Gebrauchs-, Substanz- und
Gesamtwert für einen Streckenzug ermittelt. Der Gebrauchswert beschreibt die
Verkehrssicherheit und den Fahrkomfort der Straße, der Substanzwert den
strukturellen Zustand der Asphaltdeckschicht und kann ggf. Rückschlüsse auf die
Substanz der unter der Deckschicht liegenden Schichten ermöglichen.
Der schlechtere (und damit höhere) Wert dieser beiden Werte bildet den Gesamtwert einer Straße. Die Karte des
Streckennetzes mit der entsprechenden Bewertung ist beigefügt.
Die Daten bilden zusammen mit anderen Netz- und Bestandsdaten das
Rückgrat für die Bewirtschaftung von Straßennetzen. Sie unterstützen somit auch
strategische Entscheidungen für Bau, Erhaltung und Betrieb von Straßen.
Auf der Grundlage der vorliegenden Zustandsdaten sowie eines spez.
Berechnungsverfahrens wurde ein "priorisierter" Maßnahmenkatalog
erstellt, der den Landkreis bei der Erstellung eines Kreisstraßenbauprogrammes
unterstützen soll. Nach der sogenannten „verbesserten Erhaltungsplanung“ werden
hierbei Erhaltungsabschnitte gebildet. Die Aufstellung befindet sich in Anlage.
Bei der Erstellung eines Bauprogrammes für den Landkreis sind aber auch
die Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße im Streckennetz, erforderliche Abstimmungen
mit Kommunen und deren Maßnahmen, Bereitstellung von Fördermitteln, sowie die
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landkreises zu berücksichtigen.