Landrat Jakoubek gibt den Schlussbericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes der

 

108. Vergleichenden Prüfung „Betätigung von Landkreisen“

 

nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKKG) zur Kenntnis.

 

 

Gegenstand der Prüfung war die Art und der Umfang sowie das Management der Beteiligungen der Landkreise in den Jahren 2003 bis 2006.

 

 

Im Schlussbericht wird dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zusammenfassend bescheinigt, dass das Beteiligungsmanagement geeignet war, ein auf die Interessen des Landkreises ausgerichtetes Controlling und eine dementsprechende Steuerung des Beteiligungsportfolios zu gewährleisten. Der Hessische Rechnungshof hebt positiv hervor, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg die Subsidiaritätsklausel zugunsten der Privatwirtschaft und das hierzu im Gesetz verankerte Prüfungsverfahren, im Gegensatz zu einigen anderen an der vergleichenden Prüfung beteiligten Körperschaften, angewendet hat. Der Landkreis verfügt über aktuelle und umfassende Informationen zu seinen Beteiligungen und hat mit dem Beteiligungsbericht einen guten Überblick hierüber gegeben. Auch hebt der Hessische Rechnungshof hervor, dass der Landkreis die Berichterstattung über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG systematisch ausgewertet hat.

 

 

Hinweis: Die Geschäftsstellen der Kreistagsfraktionen erhalten den Bericht ebenfalls zur Kenntnis.