Beschluss: zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

 

1)      „Die Essensausgabe in den Schulen ist vorrangig auf ehrenamtlicher Basis sich zu stellen „ ist zu streichen.

2)      „Kinder aus bedürftigen Familien , in Schulen mit entsprechendem Mittagsangebot, ist ein subventioniertes vollwertiges Essen anzubieten“ ist zu streichen.

 

Aufzunehmen ist :

 

Kindern aus ALG II Familien wird diskriminierungsfrei ein vollwertiges kostenloses Mittagessen angeboten.

 

Der Kreisausschuss veranlasst, dass die Kreisagentur für Beschäftigung (KFB) entsprechende Berechtigungsnachweise an die Betroffenen ausgibt.