Anfrage der CDU-Fraktion:
1. Für die „Mittagsverpflegung“ wurde eine Ökotrophologin eingestellt. Handelt es sich hier um eine befristete Anstellung und wenn ja, wie lange soll das Arbeitsverhältnis dauern und wie hoch sind die Kosten?
Für die IST-Analyse, Grundlagenermittlung und die
anschließende Konzepterstellung für die Mittagsverpflegung an den Schulen des
Landkreises Darmstadt-Dieburg soll mit einer Ökotrophologin ein Honorarvertrag
abgeschlossen werden. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Dafür stehen 30.000,00
EUR im Haushaltsplan des Landkreises unter der Kostenstelle 340-916 „Sonstige schulische
Aufgaben“ zur Verfügung.
2. Sind die Schulen aufgefordert worden mit ihren jeweiligen Essensanbietern Gespräche zu führen, ob eine Umstellung auf die „gesunde Kost“ zu einem Preis von 3,50 € möglich ist?
Für die IST-Analyse werden alle Schulen besucht
und ermittelt, wie und in welcher Form gibt es bereits Mittagsverpflegung, was
ist von den Schulen gewünscht und wie kann das bestmöglich umgesetzt werden.
Dies ist gleichzeitig auch ein Angebot an die Schulen, sie in dieser Frage zu
unterstützen. Außerdem sollen Grundkriterien für ein „gesundes“ Mittagessen an
den Schulen aufgestellt werden. Die Kosten für ein Essen sollen 3,50 EUR nicht
übersteigen. Dabei geht die Zielrichtung dahin, an möglichst vielen Schulen ein
gesundes Mittagessen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Mit den
Schulleitungen wurden bzw. werden dazu Gespräche geführt.
3. Sind Großküchen oder Caterer als Anbieter angedacht oder sollen eigene Küchen eröffnet werden? Wenn eigene Küchen in Frage kommen, wie ist dann die Finanzierung geplant, welche Standorte kommen in Frage und mit welchem Personal sollen diese Küchen betrieben werden?
Ziel des Gutachtens soll nicht sein, bestehende
und gut funktionierende Lösungen zur Mittagsverpflegung an einzelnen Schulen in
Frage zu stellen. Diese sollen beibehalten werden. Ob eine Verpflegung durch
Caterer oder durch eigene Küchen bzw. Standortküchen für mehrere Schulen
erfolgen soll, wird erst im Rahmen des Gutachtens geklärt werden können. Es
wird jedoch in keinem Fall eine uniforme Lösung für alle Schulen sein.
Insgesamt soll das Gutachten aber Qualitätsstandards setzen und Möglichkeiten
der Schulverpflegung aufzeigen, die dann
an den Schulen umgesetzt werden.
4. Soll die Satzung der Sozialstiftung des Kreises geändert werden? Wenn ja, wie soll dieses rechtlich im Einklang gem. § 15 des Stiftungszwecks erfolgen?
Die Satzung der Sozialstiftung des Kreises wird
entsprechend dem neuen Stiftungszweck geändert. Das Verfahren ist in de
Vorbereitung.
Für die Beantwortung
der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 20,00 Euro entstanden.