Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die zur Beteiligung an dem Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ erforderlichen Mittel werden in Höhe von 576.000 EUR , im Rahmen des § 114 g HGO in Verbindung mit § 52 HKO, außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Die erforderlichen Mittel werden gemäß § 114 g HGO auf dem Sachkonto 7843000 auf dem Produkt B2287323 (50plus) unter der Kontenobergruppe 78 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinahmen auf dem Sachkonto 5079200 auf dem Produkt B2287323 unter der Kontenobergruppe 50.