Anfrage der FDP-Fraktion:
- Herr Erster Kreisbeigeordneter, halten Sie den Beantwortungszeitraum auf einige ganz schlichte Fragen der FDP unter DS 1773-2008 von über 4 Wochen für angemessen und halten Sie es für fair, dass die Beantwortung, erst zur KT-Sitzung selbst als Tischvorlage erfolgt und damit eine ausreichende Zeit für Befassung mit den Antworten und notwendigen Zusatzfragen wenn nicht verhindert , so doch zumindest aber behindert wird? (Wenn die FDP darum gebeten hatte, eine Beantwortung nicht am Tage der Sitzung des GGSA am 27.Febr. zu diskutieren, weil der Fragesteller die Sitzung vorzeitig dringend verlassen musste, so heißt dies nicht, dass die nach Geschäftsordnung vorgeschriebene schriftliche Beantwortung bereits vorher, zumindest aber nachher, jedoch rechtzeitig vor der KT-Sitzung hätte erfolgen können.)
Erste Kreisbeigeordneter Schellhaas: „Nach meinem
Dafürhalten galt es, einen umfangreichen Fragenkatalog zu einem komplexen
Vorgang zu beantworten, der darüber hinaus auch noch Gegenstand juristischer
Prüfungen (Schadensersatz) war. Ich gebe ihnen aber Recht, dass im Interesse
der Fragenden eine zügigere Beantwortung erfolgen sollte. Wenn dies – wie hier
- im Einzelfall mal nicht gelingt, dann
sehe ich hierin jedoch noch keine unangemessene oder unfaire Verhaltensweise.“
- Mit welchem konkreten Datum, wurden von wem Vorverträge bezw. endgültige Verträge mit den beiden Ärzten geschlossen, die im MVZ tätig werden sollten und wie unterscheiden sich diese Verträge jeweils?
Der Arbeitsvertrag mit Herrn Dr. Gabler wurde von Frau
Benke mit Datum vom 27. Juni 2007 und von Herrn Dr. Gabler mit Datum 29. Juni
2007 unterzeichnet. Der Arbeitsvertrag mit Herrn Dr. Gabler ist von den
Formulierungen her der üblicherweise von der Kreiskliniken GmbH eingesetzte
Arbeitsvertrag mit beigefügter Arbeitsordnung. Auch nach dem Übergang der
MVZ-Zuständigkeit auf den Eigenbetrieb Kreiskrankenhäuser wurde der
Vertragstext vom Eigenbetrieb unverändert beibehalten.
Mit dem Anästhesisten, Dr. Ziblis, wurde ein Vertrag zwischen der Kreiskliniken GmbH und ihm mit Unterschrift Frau Benke vom 14. Juni 2007 sowie später mit dem MVZ Landkreis Darmstadt-Dieburg mit Unterschrift von Herrn Dahmen vom 29. Juni 2007 geschlossen. Im Vertrag Dr. Ziblis wurde geregelt, dass er unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Gründung eines MVZ zustande kommt.
- Wenn der Abschluss eines Vertrages mit einem für das MVZ vorgesehenen medizinischen Leiter für das MVZ für die Zulassung zwingend war: Warum enthielt er keine – nach Auskunft der KVn in allen Fällen für vorgesehene MVZ-Leiter stets selbstverständlich enthaltene – Ausstiegsklausel für den Fall des Scheiterns der Zulassung?
Diese Frage kann nur Frau Benke persönlich
beantworten. Dabei müsste sie auch rechtfertigen, warum auf einen Gremienvorbehalt
verzichtet wurde.
- Wann haben die Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken GmbH und /oder andere Gremien durch wen konkret von Vorverträgen bzw. endgültigen Verträgen mit den für das MVZ vorgesehenen Ärzten erfahren?
Mit Datum 2. Mai 2007 wurde die 8. Sitzung der
Krankenhausbetriebskommission für den 16. Mai 2007 eingeladen. Mit der Vorlage
zu TOP 8 „Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums“ wurde über die
sachlichen Hintergründe einer MVZ-Gründung ebenso berichtet, wie über die
konkreten Pläne in Reinheim sowie die konkreten Schritte zur Umsetzung dieser
Pläne. In der Berichtsvorlage führt die Krankenhausbetriebsleitung u. a. aus:
„Mit dem niedergelassenen Anästhesisten und der Witwe des Chirurgen werden
Vorverträge zum endgültigen Vertrag zum Kauf abgeschlossen. […] Gleichzeitig
werden derzeit Verhandlungen mit einer Radiologin geführt, die ebenfalls
Interesse an dem Verkauf ihrer KV-Zulassung im Bereich Radiologie bekundet
hat.“ Von Anstellungsverträgen war – auch ausweislich der Niederschrift dieser
Sitzung - nicht die Rede. Es wurde jedoch mitgeteilt, dass die Gründung durch
die Kreiskliniken GmbH erfolgen soll.
Die Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken
GmbH hat in ihrer Sitzung am 29. Mai 2007 die zur MVZ-Gründung erforderliche
Anpassung des Gesellschaftervertrags ebenso beschlossen, wie die Gründung eines
Medizinischen Versorgungszentrums. Inhaltlich entsprach die mit der Einladung
zur Sitzung verschickte Vorlage der bereits zitierten Vorlage für die
Betriebskommission.
Der Kreissausschuss hat in seiner Sitzung
ebenfalls am 29. Mai 2007 die Vorlage 1083-2007/DaDi zur Beratung durch die
Fachausschüsse und den Kreistag freigegeben.
a) Wer gehört namentlich der Gesellschafterversammlung an?
Laut Gesellschaftsvertrag bildet der
Kreisausschuss die Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg GmbH. Dieser ist namentlich bekannt. Auf eine Aufzählung wird
daher verzichtet.
b) Wer von diesen oder Personen anderer Gremien hat wann nach der Existenz, dem Inhalt und der Größenordnung der Verträge gefragt, die mit den beiden für das MVZ vorgesehenen Ärzten abgeschlossenen wurden?
Die Beschlussfassung in Sachen MVZ erfolgte am 18.
Juni 2007 durch den GGSA, am 25. Juni 2008 durch den HFA sowie am 2. Juli 2007 durch den Kreistag. Diese Beratungen wurden durch zahlreiche Anfragen von Fraktionen und
Gremienangehörigen begleitet. Diese wurden auch beantwortet. Da weder der
Kreisverwaltung noch den Gremien zu diesem Zeitpunkt der Vertrag mit Herrn Dr.
Gabler bekannt war, konnte er weder Gegenstand der Vorlage noch der Nachfragen
hierzu sein.
c) Wer aus dem Personenkreis der Gesellschafterversammlung und/oder anderer Gremien ist wie, wann und von wem über diese Verträge (über 50 Tsd. Euro genehmigungspflichtig!) inhaltlich informiert worden?
Zur Information über die Kaufverträge wird auf die
Antwort zu 4. verwiesen. Die Inhalte des Anstellungsvertrags mit Dr. Gabler
haben die Medizinanwälte BLP, Bad Homburg, im Zuge des von Herrn Dr. Gabler
angestrengten Arbeitsgerichtsverfahrens beziehungsweise den diesbezüglichen
Vergleichsverhandlungen im November 2007 juristisch aufgearbeitet. Im Dezember
2007 befasste sich dann die Betriebskommission mit dem Vergleich und in der
Folge auch der Kreisausschusses.
d) Gab es in diesem und/oder anderen Gremien eine Vorlage oder Diskussion zu den Verträgen?
e) Ist in diesem und/oder anderen Gremien über die stets selbstverständliche Ausstiegsklausel für beide Verträge gesprochen worden?
f) Ist der Vertragsinhalt beider Verträge in der Gesellschafterversammlung und/oder anderen Gremien genehmigt worden und wenn ja mit welchem Stimmenverhältnis?
Zu d), e) und f): Vertragstexte
waren nicht Gegenstand der Beschlussfassung.
- Haben die Gesellschafterversammlung und /oder andere Gremien ihre Zustimmung zum Abschluss der in der Gesellschafterversammlung genehmigungspflichtigen Verträge gegeben, obwohl sie deren Inhalt nicht kannten?
Zum MVZ wurden nur Grundsatzbeschlüsse zur
Gründung, zur Finanzierung des Kaufpreises
und der Trägerschaft (erst K-GmbH, dann EigB) gefasst. Von der Existenz
von genehmigungspflichtigen und nicht in irgendeiner Form an die MVZ-Zulassung geknüpfte Verträge
(Bedingung, Genehmigungsvorbehalte etc.) war bis zum Bekanntwerden der Angelegenheit
Dr. Gabler nichts bekannt (vgl. 4c)
- Warum wurden der KA, der GGSA und der KT und ggfls. auch die Kommission Kreiskliniken lediglich über die Verträge informiert, die mit der Witwe des verstorbenen Chirurgen und dem Besitzer der anästhesiologischen Praxis wegen Kauf und Übernahme zu schließen waren, nicht aber auch über die Verträge mit den beiden für das MVZ vorgesehenen Ärzten?
(vgl. 3.)
- Sie
erklären, dass das Beteiligungsmanagement unmittelbar nach dem Scheitern
der Zulassung beim Sozialgericht Marburg die zuständigen Mitarbeiter des
Eigenbetriebs beauftragt hat, „die Vorverträge“ zu beenden:
Um welche Vorverträge handelte es sich? Meinen Sie die Kaufverträge mit den Praxiseigentümern oder die Verträge mit den für das geplante MVZ einzustellenden Ärzten?
Alle Verträge, im Wesentlichen aber den Kaufvertrag
mit Frau Dr. Schielke, da hier Fristen bekannt waren.
- Wann wurden Vorverträge oder endgültige Verträge mit den beiden Ärzten gekündigt oder beendet und auf wessen Weisung durch wen?
Amtsrat Fiedler (I/3) und Amtfrau Turek (Büro EB)
haben für den Landkreis Darmstadt-Dieburg am Termin vor dem Sozialgericht in
Marburg für den Landkreis teilgenommen und Ersten Kreisbeigeordneten Schellhaas
umgehend von der ablehnenden Haltung des Gerichts fernmündlich informiert.
Dabei hat Erster Kreisbeigeordneter Schellhaas den Auftrag erteilt, alle
Vertragspartner zu informieren und die notwendigen Schritte zur Beendigung der
Verträge einzuleiten. Darauf hin haben die Mitarbeiter der Kreisverwaltung
fernmündlich den stellvertretenden Betriebsleiter des Eigenbetriebs
Kreiskrankenhäuser, Herrn Dahmen, mit der Umsetzung beauftragt.
Der Vertrag mit Herrn Dr. Gabler wurde mit Datum
vom 10. Oktober 2007
durch die Betriebsleiterin, Frau Benke, gekündigt.
Am 11. Oktober 2007
wurde durch Herrn Dr. Gabler der Erhalt der
Kündigung bestätigt.
Beim Vertrag von Herrn Dr. Ziblis wurde dessen
Anwältin telefonisch vom Personalleiter des EigB KKH, Herrn Müller, am 10.
Oktober 2007 über die
Entscheidung des Sozialgerichts Marburg informiert.
- Warum
beziehen Sie den Vorwurf, hier sei „skandalös mit Steuergeldern
umgegangen“ worden und es seien „Dienstpflichten verletzt“ worden, auf den
nicht kritisierten Sachverhalt der gerichtlichen Einigung, der in der
Fragestellung weder angesprochen noch gemeint sein kann, und nicht auf den
tatsächlichen Hintergrund der Fragestellung, nämlich das gravierende und
kostspielige Versäumnis der Ausstiegsklausel, das den gerichtlichen
Vergleich zur Folge hatte?
Dies vorausgeschickt: Wie beantworten Sie also die Frage 15 der Vorlage 1773-2008, (Anfrage der FDP-Fraktion)?
Nur der erste Absatz der Antwort bezog sich auf
den Vergleich. Die nachfolgenden Ausführungen, wonach eine externe juristische
Prüfung aller bestehenden und zukünftigen Vertragsabschlüsse des Eigenbetriebs
Kreiskrankenhäuser, der Dienstleistungs GmbH und der Kreiskliniken GmbH
erfolgt, bezog sich sehr wohl auf die Fragestellung der Frage 15.
- Nachdem Sie jetzt für Vertragsabschlüsse im Krankenhausbereich den teuren Rat von externen Anwälten einholen wollen: Halten Sie es nicht für angebracht, jeweils auch den KA und die Betriebskommission über derartige Verträge – und zwar auch inhaltlich – vorab zu informieren und dafür die Genehmigung dieser Gremien einzuholen, statt ihnen, wie bisher, jeweils gar nicht, unvollständig oder nur über bereits vollendete Tatsachen zu berichten und dann in der Presse zu erklären, die Gremien seien „über den Sachstand“ informiert gewesen?
Zunächst stellen wir fest, dass diese Frage
bereits die Beantwortung der Fragen zu 4. und 5. vorwegnimmt, zumindest aber
deren Richtigkeit aus Sicht der jeweils in den Gremien beteiligten Vertreter
der anfragenden Fraktion bestätigt. Es wird nicht nur für angebracht gehalten,
sondern bereits praktiziert.
- Was wird getan, um die seit Monaten anhaltende Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu beschleunigen?
Die Prüfung ist abgeschlossen. Mit dem
Prüfungsergebnis und dem Verfahrensstand wird sich jedoch vor einer
öffentlichen Beantwortung der Kreisausschuss befassen müssen.
- Nachdem nach Aussagen des Ersten Kreisbeigeordneten durch „handwerkliche Fehler“ der damaligen Geschäftsführerin der Kreiskliniken GmbH beim Abfassen der Verträge ein Schaden von inzwischen 73 000 Euro eingetreten ist: Umfasst die Prüfung auch Schadensersatzansprüche gegenüber Verantwortlichen der Gesellschafterversammlung oder anderer Gremien, die derartige Verträge zu genehmigen haben?
(Bezüglich der vorläufigen Schadenshöhe von 93.000
€ ( 65.000 € + 5.000 € (Vorlage 1773-2008)+ 23.000 € Vorlage1573-2007)verweisen
wir auf das Kreistagsprotokoll der Sitzung vom 5. März 2008).
Auch dies war Gegenstand der juristischen Prüfung. Zur Beantwortung wird auf 11. verwiesen.
Für die Beantwortung dieser Anfrage ist ein Aufwand von
198 € entstanden.