Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion Die Linke-DKP:

 

1)      Gehören beide Kreiskrankenhäuser Groß Umstadt/ Seeheim Jugendheim dem kommunalen Arbeitgeberverband an ?

2)      Welchem Arbeitgeberverband gehören die GmbH,s der Krankenhäuser an und welche Tarifverträge gelten für die dort Beschäftigten im Bereich

-          der Dienstleistungs-GmbH des Landkreises Darmstadt/ Dieburg

-          Kreiskliniken GmbH

Gegenüber der Anfrage 1563-2007/DaDi vom 15.11.2007 der Die Linke-DKP-Fraktion hat sich am Sachverhalt nichts geändert. Zitat aus der damaligen Beantwortung:

 

„Der Eigenbetrieb gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband an, die Dienstleistungs GmbH dem Hotel- und Gaststättenverband die Kreiskliniken GmbH dem Unternehmerverband Soziale Dienstleistungen und Bildung.“

 

3)      Gibt es für die beiden vorgenannten GmbH,s die Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ?

 

Die Notwendigkeit einer solchen Erlaubnis ist gerade Gegenstand der juristischen Prüfung durch die Medizinanwälte BLP, Bad Homburg.

 

4)      Welchem Arbeitgeberverband gehört die Seniorendienstleistungsgesellschaft Gersprenz an ?

 

Die Gersprenz hat hierzu im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage in der SENIO-Verbandsversammlung mitgeteilt, dass sie sich bei Neueinstellungen am AVR des paritätischen Wohlfahrtsverbands orientiert.

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 6,10 Euro entstanden.