Anfrage der Fraktion Die Linke-DKP:
1) Gehören beide Kreiskrankenhäuser Groß Umstadt/ Seeheim Jugendheim dem kommunalen Arbeitgeberverband an ?
2) Welchem Arbeitgeberverband gehören die GmbH,s der Krankenhäuser an und welche Tarifverträge gelten für die dort Beschäftigten im Bereich
- der Dienstleistungs-GmbH des Landkreises Darmstadt/ Dieburg
- Kreiskliniken GmbH
Gegenüber der Anfrage 1563-2007/DaDi
vom 15.11.2007 der Die Linke-DKP-Fraktion hat sich am Sachverhalt nichts
geändert. Zitat aus der damaligen Beantwortung:
„Der Eigenbetrieb gehört dem
Kommunalen Arbeitgeberverband an, die Dienstleistungs GmbH dem Hotel- und
Gaststättenverband die Kreiskliniken GmbH dem Unternehmerverband Soziale
Dienstleistungen und Bildung.“
3) Gibt es für die beiden vorgenannten GmbH,s die Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ?
Die Notwendigkeit einer
solchen Erlaubnis ist gerade Gegenstand der juristischen Prüfung durch die
Medizinanwälte BLP, Bad Homburg.
4) Welchem Arbeitgeberverband gehört die Seniorendienstleistungsgesellschaft Gersprenz an ?
Die Gersprenz hat hierzu im
Rahmen der Beantwortung einer Anfrage in der SENIO-Verbandsversammlung
mitgeteilt, dass sie sich bei Neueinstellungen am AVR des paritätischen
Wohlfahrtsverbands orientiert.
Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in
Höhe von 6,10 Euro entstanden.