Anfrage der Fraktion von Die Linke-DKP:
Unlängst veröffentlichte die Kreisverwaltung einen Schulwegweiser (Vorlage 1693 – 2008) und eine Broschüre „Schulbau und Schulbausanierungsprogramm des Landkreises Da/Di. (Vorlage 1724 – 2008)
In den Ausschüssen SKSA- GGSA – BVUA und H +F fand hierüber keine Entscheidung sondern nur eine Kenntnisnahme über diese Veröffentlichung statt.
Nach unserem Kenntnisstand sind hierfür keine Finanzmittel im Hauhalt 2008 bereitgestellt. Somit gehen wir davon aus, dass es sich hier um freiwillige Leistungen der Kreisverwaltung handelt. Daher bitten wir um Beantwortung u.a. Fragen:
1) In welchen Kreisgremien wurde der Beschluss zur Veröffentlichungen o.a. Broschüren bzw. des Schulwegweiser gefasst?
Im Kreisausschuss am 18.09.2007
wurde der Beschluss zur Beauftragung des Sidus-Verlags GbR zur Erstellung eines
Schulwegweisers für den Landkreis Darmstadt-Dieburg gefasst.
Das Schulbau- und Schulsanierungsprogramm
wurde am 03.12.2007 vom Kreisausschuss beschlossen. Zur besseren Transparenz
und Information wurde das Programm erstmals in Form einer Broschüre erstellt.
2) In welchen Auflagen wurden o.a. Druckvorlagen bei der Druckerei Lokay, Reinheim bzw. dem Verlag Sidus in Auftrag gegeben?
Es wurde eine Auflage von
8.000 Stück für den Schulwegweiser bei der Druckerei Lokay in Auftrag gegeben.
Das Schulbau- und
Schulsanierungsprogramm wurde in einer Stückzahl von 1.100 Broschüren von der
Druckerei Lokay erstellt.
3) Welche Kosten entstanden durch den Druck dieser Broschüren bzw. dieses Schulwegweisers ?
Für den
Schulwegweiser entstanden Druckkosten in Höhe von 9.177,35 €, darüber hinaus
hat der
Sidus-Verlag 10.000 € für die Erstellung des Schulwegweisers erhalten, und zwar
für Glossar, Recherche, Redaktion, Satz, Layout, Grafik, Bildüberarbeitung und Drucküberwachung.
Für das Schulbau- und
Schulsanierungsprogramm sind
Layoutkosten in Höhe von
1.232,64 EUR und Druckkosten in Höhe von 2.966,73 EUR entstanden.
4) Unter welcher Kostenstelle/ unter welchem Produkt, unter welcher Kostenobergruppe wurden diese Kosten im WP evtl. eingeplant?
Die erforderlichen Mittel
wurden gemäß § 114 gHGO auf der Kostenstelle 340001 Produkt P340-916 „sonstige
schulische Maßnahmen“ Sachkonto 6810000 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Die Deckung erfolgte bis zur
Verabschiedung des Nachtrags durch Wenigerausgaben bei der KOG 78 Produkt
P340-914 Schülerbeförderung.
5) Wie kann zukünftig gewährleistet werden, dass kleinere Fraktionen wie DIELINKE./DKP über solche Maßnahmen nicht nur in Kenntnis gesetzt werden, sondern in die Entscheidungsprozesse hier miteingebunden werden?
Bei Grundsatzentscheidungen
der laufenden Verwaltung, und hierzu gehören sowohl das Schulbau- und Schulsanierungsprogramm
als auch die Erstellung des Schulwegweisers zur Information der Eltern ist als
Beschlussorgan der Kreisausschuss zuständig. Mit dem Protokoll des
Kreissausschusses werden alle Fraktionen über die getroffenen Entscheidungen
informiert.
6) Ist unsere Annahme richtig, dass es sich bei diesen Veröffentlichungen um „freiwillige Leistungen“ handelt? Und wenn ja, hat hier das RP diesen Veröffentlichungen zugestimmt? (Wie sie evtl. wissen wurde uns bei dem Druck einer Caritas- Fibel für ALG II Bezieher dies mit obiger Begründung abgelehnt.)
Das Schulbau- und Schulsanierungsprogramm
wurde - wie in jedem Jahr - durch den Kreistag beschlossen. In diesem Jahr war
es wesentlich ausführlicher und umfasste einen Planungszeitraum über 4 Jahre.
Der besseren Lesbar- und Übersichtlichkeit wegen wurde es in dem aufwendigen
Layout erstellt. Der Schulwegweiser wurde erstmals in 2005 erstellt und in
diesem Jahr ebenfalls nur in neuem Layout und ausführlicherer Form ergänzt und überarbeitet.
Für die Beantwortung
der Anfragen sind Personalkosten in Höhe von 30 € entstanden.