Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke-DKP:

 

-Schon der Sportentwicklungsplan zeigte, dass 12000 der 90000 Sportvereine in Deutschland sich in ihrer Existenz gefährdet sehen. 40 000 Sportvereine bejahen die Frage, dass Sie aus unterschiedlichsten Gründen Nachwuchsprobleme hätten.

- Der Sportkreisvorsitzende Alexander Pfeiffer (Darmstadt) glaubt, dass ein Großteil der über 100 Darmstädter Vereine nach den gesetzlichen Vorgaben insolvent sei ! Er forderte die Überarbeitung der Sportförderrichtlinien mit einer stärkeren Betonung auf die Jugendarbeit !

- Gemäß Berichten des DE beklagen sich aktuell die Vereine Hassia Dieburg und die SC Viktoria Griesheim über explodierenden Anstieg der Energie- und Unterhaltungskosten ihrer vereinseigenen Anlagen, die große Löcher in die Kassen ihrer Vereine fressen würden. Mir sind Vereine bekannt, die in der Winterzeit lieber ihre Vereinsheime aus Sparmaßnahmen schließen, als diese für ihre Anhänger offen zu lassen.

Die Vereine des Landkreises Darmstadt/ Dieburg stehen offensichtlich vor einem Berg ungelöster Probleme wirtschaftlicher Art. Hierzu gehören: galoppierende Energiekosten – demographsicher Wandel im Jugendbereich – Ganztagsschulen etc – marode Sportstätten – Rückzug von Sponsoren bei der Bandenwerbung – Kürzungen oder Stagnation kommunaler Zuschüsse bei der Vereinsförderung)

Die am 12.11.07 vom Kreistag unlängst beschlossen zinsgünstige Vergabe von Krediten an die Vereine durch eine Kreisbürgschaft (Vorlage 1261-2007 Da/Di) wirkt da eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein.

Zudem zeigen die freiwilligen Leistungen der 23 Kreiskommunen eine heterogen Struktur. Vereinsmitglieder der Stadt Griesheim – gleich unter 18 Jahre oder über 18 Jahre – werden deutlich besser gefördert als die von Gemeinde wie Eppertshausen, Mühltal, Münster , Otzberg und anderen.

Hierzu stellen wir folgende Fragen :

 

Wie in der Antwort auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Drucksache Nr. 1336-2007 zur Situation des Sports im Landkreis Darmstadt-Dieburg bereits hingewiesen wurde, reagieren die über 300 Sportvereine im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf die angesprochenen Heraus­forderungen in unterschiedlicher Weise. Es ist nicht Sache des Landkreises, sich in die Autonomie und die Struktur der Vereine einzumischen. Neben der Unterstützung der Vereine durch die 23 Städte und Gemeinden kann die Förderung des Landkreises nur eine ergänzende Hilfe sein.

 

Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

 

1)      Liegen der Kreisverwaltung Erkenntnisse über den Verschuldungsgrad der im Landkreis Darmstadt/Dieburg sich befindlichen Vereine vor ?

 

Dem Landkreis liegen keine Finanzdaten der Vereine und folglich auch keine Erkenntnisse über deren evtl. Verschuldung vor. Eine solche „Datensammlung“ wäre nach dem derzeit gültigen Vereinsrecht auch nicht zu legitimieren.

 

 

2)      Nach Expertenmeinung wäre allein für die ca. 100 Darmstädter Vereine Investitionen für 100 Mio. € nötig um ihre Anlagen in einen einigermaßen guten Zustand zu bringen. Der Sanierungsstau wäre für die Darmstädter Verein ein großes Problem. Gibt es diesbezüglich für die Vereine des Landkreises Darmstadt/ Dieburg ähnliche Untersuchungen ?

 

Eine durch den Kreis im Januar 2007 gestartete Umfrage bei den Sportvereinen hat -wie bei der Antwort auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion mitgeteilt- ergeben, dass hinsichtlich der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten in den nächsten Jahren ein erheblicher Bedarf auf die Vereine zukommen wird. Dies war für mich der Grund, in Zusammenarbeit mit den beiden Sparkassen Darmstadt und Dieburg, das kürzlich vom Kreistag beschlossene Bürgschaftsprogramm aufzulegen.

 

3)      Wie in der Anlage 1 aufgezeigt gibt es innerhalb der 23 Kreiskommunen erhebliche Unterschiede in der Bezuschussung „ Finanzielle Zuwendungen „ an die Vereine – Zuschüsse für Bau und in die Erweiterungen vereinseigener Sportanlagen – Bezuschussung langlebiger Übungsgeräte – Bezuschussung Begegnungen im Ausland sowie Durchführung internationaler Begegnungen.

Ist die Kreisverwaltung nicht der Meinung im Zuge der allgemeinen Finanznot vieler Vereine die Förderrichtlinien „harmonisierend auf hohem Niveau“ (Beispiel Griesheim)  gemeinsam mit den Kommunen zu überarbeiten und eine zielgerichtet eine auf mehr  Jugendarbeit ausgerichtete Optimierung der bestehenden Richtlinien anzustreben ?

und

5)      Angesicht der heterogen Förderrichtlinien im Kreisgebiet fragen wir an, ob es nicht für einen „beratenden Kreis“  nötig wäre, gemeinsam mit den Kommunen deren „freiwillige Leistungen „ mit dem Ziel einer Anhebung fast aller 23 Kreiskommunen“ zu überarbeiten? Vorgabe  sollten unserer Meinung nach die vorbildlichen Richtlinien der Stadt Greisheim sein.

 

Die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüsse an die örtlichen Vereine ist im Rahmen ihrer unterschiedlichen Finanzkraft alleinige Aufgabe der Städte und Gemeinden.

 

Wie bekannt, ist es nach der Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidenten zum Wirtschaftsplan des Kreises fortdauernd notwendig, im Ergebnishaushalt nur die Ausgaben zu leisten, zu denen der Landkreis rechtlich verpflichtet ist oder bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind.

Bei der kürzlich im Kreistag behandelten 100. vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2004“ hatte der Rechnungshof für den Bereich der Sportförderung sogar ein Einsparpotenzial von 65.000 € vorgeschlagen.

 

Der Kreis wird an seiner bisherigen Förderung festhalten und stellt für den so genannten „Pro-Kopf-Zuschuss“ den Vereinen jährlich eine Summe von rund 240.000 € zur Verfügung.

 

4)      In Darmstadt wurde unlängst eine Sportentwicklungsstudie aller ca. 100 Vereine erstellt. Wäre eine solche Studie angesicht der bestehenden Probleme der Vereine nicht ebenso für den Landkreis Darmstadt Dieburg nötig ? Gibt es bereits diesbezügliche Aktivitäten ?

 

Ebenfalls in der vorgenannten Antwort an die CDU-Kreistagsfraktion wurde darauf hingewiesen, dass der Kreistag mehrfach, zuletzt am 06.02.2006 die Fortschreibung des früheren Sportentwicklungsplanes abgelehnt hat.

 

Einige der 23 Städte und Gemeinden des Kreises sind dabei, für sich spezielle individuelle Lösungen zu erarbeiten. So hat zum Beispiel die Stadt Griesheim einen Sport­entwicklungsplan auf örtlicher Basis erstellt, der für die Städte und Gemeinden beispielhaft ist. Auch die Stadt Pfungstadt wird für ihren Bereich einen solchen individuellen Plan erstellen lassen.

Es kann nicht Aufgabe des Landkreises sein -auch unter den gegebenen finanziellen Aspekten- einen solchen Plan als freiwillige Leistung zu erstellen und den Städten und Gemeinden überzustülpen, der bereits bei seiner Veröffentlichung überholt ist. Der Landkreis Offenbach und der Odenwaldkreis haben deshalb ebenfalls auf einen solchen Plan verzichtet.

Die Stadt Darmstadt kann in dieser Frage nicht als Vergleich herangezogen werden.

 

6)      Welche kurzfristigen Möglichkeiten sieht die Kreisverwaltung den in extremer wirtschaftlicher Not sich befindlichen Vereinen (meist mit vereinseigenen Anlagen) unbürokratisch zu helfen ?

 

Der Landkreis steht jederzeit den Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es darum geht, Verhandlungen mit den jeweiligen Kommunen und Sparkassen, dem Landessportbund Hessen oder dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport zur Beseitigung eines evtl. Notstandes im Interesse der Weiterführung der Vereinsarbeit zu führen.

 

 

7)      Der SC Vikt. Griesheim beklagte ich unlängst darüber, dass 5000 € an Zinsen aufgebracht werden mussten, weil zugesagte Zuschüsse für den Bau zweier Kunstrasenplätze mit einem Kostenanteil von 600 000 € nicht rechtzeitig auf den Vereinskonten zugebucht worden seien. Sieht die Kreisverwaltung  eine Möglichkeit bei ähnlich gelagerten Fällen  mit einer Zinsbürgschaft evtl. diesen Vereinen finanziell zu helfen ?

 

Die Zuwendungen des Landes sind nach dem Bewilligungserlass entsprechend dem jeweiligen Bau- und Kostenstand in anteiligen Raten über den Landkreis abzurufen. Für jede Maßnahme wird ein verbindlicher Finanzierungsplan festgestellt, der nur mit Zustimmung des Landes geändert werden kann.

 

Durch die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 59,05  € entstanden.