Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die nachstehende Satzung beschlossen.

 

Artikel 1

  1. § 4 wird wie folgt neu gefasst:

㤠4 РKlausurtagungen

(1) Jede Fraktion kann nach vorheriger Genehmigung durch die Kreistagsvorsitzende oder den Kreistagsvorsitzenden Klausurtagungen in einem Umfang von höchstens sechs Tagen pro Jahr durchführen. Eine Klausurtagung soll dabei nicht länger als drei Tage dauern.

(2) Das Kreistagspräsidium legt einen für die Durchführung von Klausurtagungen übernahmefähigen Höchstbetrag je Person und Tag einschließlich Verpflegung für

a) Ein-Tages-Klausuren und

b) Mehr-Tages-Klausuren

fest. Es trifft eine Regelung über die Übernahmefähigkeit von Kosten für die gemeinschaftliche An- und Abreise. Die Zulassung von Ausnahmen durch die Kreistagsvorsitzende oder den Kreistagsvorsitzenden ist möglich.

(3) Sofern andere Regelungen nicht bestehen, gelten für die Abrechnung der Klausuren die Bestimmungen des Hessischen Reisekostenrechts.“

  1. In § 5 Absatz 1 wird die Kurzbezeichnung „(Z/2)“ durch „(II/2)“ ersetzt.

 

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.