Landrat Jakoubek teilt mit,
dass der Regierungspräsident die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit Verfügung vom 22.02.2008 mit Auflagen genehmigt hat.
Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.[1]
[1] Die Genehmigungsverfügung mit den erwähnten Anlagen ist als Anlage 2.1. dieser Niederschrift beigefügt.