Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek berichtet:

 

Mit Schreiben vom 28.01.2008 hat das Regierungspräsidium Darmstadt dem Landkreis Darmstadt-Dieburg den Entwurf des für das Raumordnungsverfahren einschließlich raumordnerischer Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgesehenen Untersuchungsrahmens zugestellt. Die Planung beinhaltet den Neubau von Block 6 am Standort Großkrotzenburg (Staudinger) durch die Fa. E.ON Kraftwerke GmbH.

 

Nach erfolgter Prüfung durch die Fachabteilungen wird Landrat Jakoubek folgende grundsätzliche Stellungnahme zum vorgesehenen Untersuchungsrahmen an das Regierungspräsidium senden:

 

Nach Prüfung der Unterlagen für das Scopingverfahren im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zur „wesentlichen Änderung des Kraftwerks Staudinger durch den Neubau Block 6“ gibt der Landkreis Darmstadt-Dieburg hiermit seine Stellungnahme ab.

 

Da eine Beeinträchtigung des Landkreises Darmstadt-Dieburg durch die vorgesehene Erweiterung des Kraftwerkes nicht auszuschließen ist, ist die Untersuchung dahingehend auszuweiten, dass die Beeinträchtigungen für den gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg dargestellt werden.

 

Der bislang vorgesehene Radius für die Darstellung der Auswirkungen auf die Raumstruktur und den Naturraum ist entsprechend auszuweiten. Insbesondere die Auswirkungen von Luftschadstoffemissionen müssen unseres Erachtens in einem gegenüber den vorgesehenen 10 Kilometern deutlich erweiterten Radius untersucht werden.

 

Im Rahmen des Schutzguts Landschaft bitten wir zu beachten, dass auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg weithin Sichtbeziehungen zum Kraftwerk Großkrotzenburg bestehen.

 

Ferner sind in den Untersuchungsrahmen zur Fernwärmeversorgung alle Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit einzubeziehen.

 

Wir bitten um Berücksichtigung dieser Stellungnahme im weiteren Verfahren.

 

Diese grundsätzliche Stellungnahme wird, zusammen mit den Stellungnahmen die von den Fachabteilungen als Träger öffentlicher Belange abgegeben werden, fristgerecht beim Regierungspräsidium eingereicht. Die Unterlagen zum Scoping-Verfahren können bei Bedarf bei der Abteilung L/1 eingesehen werden.