Sitzung: 21.04.2008 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1797-2008/DaDi
Landrat Jakoubek berichtet:
Mit Schreiben vom 28.01.2008 hat das Regierungspräsidium Darmstadt dem Landkreis Darmstadt-Dieburg den Entwurf des für das Raumordnungsverfahren einschließlich raumordnerischer Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgesehenen Untersuchungsrahmens zugestellt. Die Planung beinhaltet den Neubau von Block 6 am Standort Großkrotzenburg (Staudinger) durch die Fa. E.ON Kraftwerke GmbH.
Nach erfolgter Prüfung durch die Fachabteilungen wird Landrat Jakoubek folgende grundsätzliche Stellungnahme zum vorgesehenen Untersuchungsrahmen an das Regierungspräsidium senden:
Nach Prüfung der Unterlagen
für das Scopingverfahren im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zur „wesentlichen
Änderung des Kraftwerks Staudinger durch den Neubau Block 6“ gibt der Landkreis
Darmstadt-Dieburg hiermit seine Stellungnahme ab.
Da eine Beeinträchtigung des
Landkreises Darmstadt-Dieburg durch die vorgesehene Erweiterung des Kraftwerkes
nicht auszuschließen ist, ist die Untersuchung dahingehend auszuweiten, dass
die Beeinträchtigungen für den gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg dargestellt
werden.
Der bislang vorgesehene Radius
für die Darstellung der Auswirkungen auf die Raumstruktur und den Naturraum ist
entsprechend auszuweiten. Insbesondere die Auswirkungen von Luftschadstoffemissionen
müssen unseres Erachtens in einem gegenüber den vorgesehenen 10 Kilometern
deutlich erweiterten Radius untersucht werden.
Im Rahmen des Schutzguts
Landschaft bitten wir zu beachten, dass auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg
weithin Sichtbeziehungen zum Kraftwerk Großkrotzenburg bestehen.
Ferner sind in den
Untersuchungsrahmen zur Fernwärmeversorgung alle Kommunen des Landkreises
Darmstadt-Dieburg mit einzubeziehen.
Wir bitten um Berücksichtigung
dieser Stellungnahme im weiteren Verfahren.
Diese grundsätzliche Stellungnahme wird, zusammen mit den Stellungnahmen die von den Fachabteilungen als Träger öffentlicher Belange abgegeben werden, fristgerecht beim Regierungspräsidium eingereicht. Die Unterlagen zum Scoping-Verfahren können bei Bedarf bei der Abteilung L/1 eingesehen werden.