Sitzung: 10.03.2008 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:
Bedingt durch einen Brand im Reifenlager in Pfungstadt existiert die Gefahr der Verunreinigung des Trinkwassers durch mit Schadstoffen „ belasteten Brandrückständen“. Hierbei wurden polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie Schwermetalle wie Cadmium, Zink, Nickel oder Blei freigesetzt. Hierzu stellen wir folgende Fragen :
1) Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen um die Gefährdung des Grundwassers zu verhindern?
Maßnahmen nach
§ 48 des Hessischen Wassergesetzes können erst ergriffen werden, wenn eine
Gewässerverunreinigung vorliegt. Weder ist eine Belastung des Grundwassers noch
eines Oberflächengewässers bekannt. Daher sind Anordnungen nach dem Hessischen
Wassergesetz nicht möglich.
Für den Schutz
des Bodens ist das Bundesbodenschutzgesetz einschlägig. Danach sollen gemäß § 9
die zuständigen Behörden zur Ermittlung des Sachverhaltes geeignete Maßnahmen
ergreifen, wenn Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenverunreinigung
vorliegen.
Zum
Schadenszeitpunkt galt die Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den
Bundesbodenschutzgesetz vom 09.03.1999 (GVBl. I S. 188), geändert durch
Verordnung vom 09.10.2000 (GBGl. I S. 508). Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung ist
die untere Bodenschutzbehörde zuständig, soweit Grundstücke mit Anlagen oder
sonstige Grundstücke betroffen sind, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen
umgegangen wird oder sich Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen ereignet haben,
ausgenommen altlastenverdächtige Flächen und Altlasten; dies gilt auch für
Grundstücke, die durch einen solchen Umgang oder Unfall betroffen sein können
oder sind.
Auf dem
Grundstück wurden Reifen gelagert. Reifen sind keine wassergefährdenden Stoffe.
Demzufolge fand auch kein Umgang statt, und es hat sich auch kein Unfall mit
diesem Stoff ereignet. Wassergefährdende Stoffe sind möglicherweise erst mit
dem Brand entstanden.
Es gilt die
generelle Zuständigkeit des Regierungspräsidiums nach § 1 Absatz 1 der
Verordnung.
2) Welches Gefährdungspotential geht aktuell vom dem in Brand geratenen ehemaligen Reifenlager für das Grundwasser aus?
Die
Beantwortung fällt in den Zuständigkeitsbereich
des Regierungspräsidiums. Eine Kopie der Anfrage wurde mit der Bitte um
Stellungnahme dorthin weitergeleitet.
3) Welcher Behörde ( RP – Kreis – Kommune) fallen folgende Aufgaben hierbei zu :
- Die Prüfung der Gefährdung des Trinkwassers
Regierungspräsidium
Darmstadt
- Die Prüfung, ob und auf welche Art und Weise Schadstoffe anfielen und wie schadstoffhaltiges Wasser entsorgt wird?
Regierungspräsidium
Darmstadt
Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 30,00 Euro entstanden.