Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der CDU-Fraktion:

 

Wie der Presse zu entnehmen ist  -- und den Kommunen bereits mitgeteilt wurde --, unterstützt der Landkreis die Kreiskommunen bei ihren Klagen gegen den Ausbau des Flughafens in Frankfurt finanziell mit 10 % der entstehenden Aufwendungen.

 

Es sollte bekannt sein, dass keine Finanzmittel im Haushalt 2008 bereit gestellt wurden und es sich außerdem um eine freiwillige Leistung des Landkreises handelt

 

Bitte beantworten Sie dazu die folgenden Fragen:

 

1.                  Sind die hier anfallenden Kosten von 10 % je klagender Kommune bereits vom Regierungspräsidium genehmigt worden?

 

a)      Wenn ja, in welcher Höhe?

b)      Wenn nein, auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage sind diese Zusagen den Kommungen erteilt worden?

 

In seiner Sitzung am 29.1.2008 hat der Kreisausschuss beschlossen, den Kreis-Kommunen, die aufgrund künftig eingeschränkter Entwicklungsmöglichkeiten oder besonderer Belastungen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main Klage einreichen, eine Beteiligung an den Kosten für eine externe rechtliche Unterstützung in Höhe von 10% je Kommune anzubieten. Wie vom Kreisausschuss weiterhin beschlossen, sind die erforderlichen und bis dahin konkret bezifferbaren Mittel im 2. Nachtragswirtschaftsplan einzuplanen, was auch in der Öffentlichkeit und gegenüber den Kommunen so kommuniziert wurde. Das Angebot des Landkreises steht damit unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Kreistag und einer ggf. erforderlichen Genehmigung des 2. Nachtragswirtschaftsplans durch den Regierungspräsidenten.

 

 

2.                  Ist diese „externe rechtliche Unterstützung“ nur für eine Klage zu verwenden, oder kann hierfür auch eine rechtliche Beratung zur Entscheidungsfindung genommen werden?

 

                   Gemäß Beschluss des Kreisausschusses besteht das Angebot, eine Beteiligung an den Kosten für eine externe rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Einreichung einer Klage zu übernehmen. Dies umfasst nicht die Kostenübernahme einer rechtlichen Beratung für die Entscheidungsfindung.

 

 

3.                  Ist dem Landkreis bereits bekannt, welche Kommunen des Landkreises gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt klagen?

 

Nach den vorliegenden Informationen klagen die Kommunen Erzhausen, Griesheim, Groß-Zimmern, Roßdorf und Weiterstadt.

 

Zur Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 18,50 Euro entstanden.