Nachtrag: 26.11.2007

Beschluss: Kenntnis genommen

Fragen der FDP-Fraktion zum Wirtschaftsplan 2008:

 

Allgemein:

 

1.                  Wann liegen die Jahresabschlüsse 2006 (gem. § 114s Abs. 1 HGO) des Landkreises, der Beteiligungen, der Eigenbetriebe und Zweckverbände im Einzelnen vor?
(Wir bitten um konkrete Übersicht.)

 

Der Abschluss des Landkreises wird im 1. Halbjahr 2008 vorgelegt. Zudem können dem Haushaltsplan 2008 die vorläufigen Ergebnisse 2006 entnommen werden.

 

§ 114s Abs. 1 HGO betrifft lediglich den Einzelabschluss. In der Übersicht wurden daher die Kriterien des § 114s (5) in Verbindung mit § 271 (1) Satz 3 sowie § 290 (2) HGB angewendet. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass die übrigen Abschlüsse der Kreisbeteiligungen (RMV, IVM, TVG, Sparkassen) ebenfalls "erledigt" sind (siehe Anlage 1).

 

2.                  Wann liegt der zusammengefasste (Konzern-)Abschluss 2006 des Landkreises vor (gem.  § 114s, Abs. 5 u. 9 HGO)?

 

Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Erstellung des zusammengefassten Abschluss erst nach Vorlage aller relevanten Einzelabschlüsse möglich ist. Es ist beabsichtigt, in der gesetzlichen Frist den Konzernabschluss vorzulegen.

 

3.                  Wann wird voraussichtlich die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs DADI-Werk vorgelegt?

 

Die Übertragung der Bilanzwerte an den Eigenbetrieb ist für den 01.01.2009 vorgesehen. Die hierfür erforderliche Spaltungsbilanz wird im Rahmen der Abschlusserstellung 2008 im Jahre 2009 erstellt.

 

4.                  Hat der KA inzwischen eine Geschäftsordnung für den Eigenbetrieb DADI-Werk verabschiedet (gem. § 8, Abs. 3 EigBGes)?

 

Die bestehende Geschäftsordnung vom 21.02.1991 wird derzeit in Bezug auf den neuen Betriebszweig „Gebäudemanagement“ angepasst und dann dem KA zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Zum Haushaltsplan 2008

 

·        Haushaltssatzung (Seite 2):
Warum ist eine Kreditaufnahme von 734 360 € vorgesehen?
(Der geplante Finanzmittel-Überschuss reicht sowohl für die Pflichtrücklage als auch zur Finanzierung der Investitionstätigkeit aus.- S. 20, Z. 16)

 

Die Kreditaufnahme ist in Höhe des Saldos aus Investitionstätigkeit vorgesehen und stellt lediglich eine Ermächtigung dar. Die Aufnahme von Krediten erfolgt selbstverständlich nachrangig, soweit genügend flüssige Mittel zur Finanzierung vorliegen.

 

·        Vorbericht (Seite 7):
Welche einzelnen Kostensenkungs- und Sanierungsmaßnahmen enthält das vom Landrat angesprochene Konsolidierungsprogramm aktuell?

 

Die einzelnen Maßnahmen sind in den Konsolidierungsprogrammen bzw. Vorberichten zu den Haushaltsplänen der Vorjahre nachzulesen und werden im Sinne eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes weiterhin befolgt.

 

·        Teilergebnishaushalt P220-906 (Allgemeine Finanzwirtschaft, S. 27, Pos. 9):
Wie setzen sich die Wert zu berichtigenden Forderungen innerhalb des Ansatzes in Höhe von 1,4 Mo € zusammen?

 

Die Entwicklung der Wert zu berichtigenden Forderungen ist im Vorfeld nur sehr schwer abzuschätzen, weshalb u.a. auch eine zentrale Planung und Kontierung erfolgt. Die Ist Zahlen betrugen in den vergangenen Jahren:

2004: 990 T€

2005: 1,8 Mio. €

2006: 1,1 Mio. €

Sie verteilen sich  hauptsächlich auf die Bereiche Sozialamt, Jugendamt und Bauaufsicht.

 

·        Teilergebnishaushalt 410001 (Allgemeine Verwaltung, S. 107, Pos. 3):
Welche Aufgaben nimmt die Kreisverwaltung für den EB DADI-Werk wahr?
(Erläuterungen fehlen.)

 

Im Teilergebnishaushalt 410001, S. 107, Pos. 3 sind lediglich die Personalaufwendungen der Abteilung II/2 veranschlagt.

 

·        Stellenplan Verwaltung (S. 4/5):
Welche Aufgaben, die nicht bisher schon erledigt wurden, sollen von den zusätzlichen Mitarbeitern übernommen werden in den Abteilungen

- Schulservice, Schulentwicklung                 + 2,5 AK
- Ordnungs- und Gewerberecht                   + 0,5 AK        
- Jugendamt                                                + 5,0 AK
- EDV                                                        + 3,0 AK
- Ländlicher Raum                          + 1,0 AK ?

 

Erläuterungen siehe Anlage 2.