Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 8 Abs. 3 Ziffer 1 des Eigenbetriebsgesetzes legt die Betriebskommission den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2008 dem Kreisausschuss zur Festsetzung und Weiterleitung an den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

1.    Die Festsetzung des Erfolgsplanes in Erträgen und Aufwendungen mit

                                           Abfallwirtschaft              Gebäudemanagement             Gesamt

       Erträge                         7.612.000,-- €                    20.117.300,-- €                  27.729.300,-- €

       Aufwendungen              7.262.500,-- €                    20.117.300,-- €                  27.379.800,-- €

       Überschuss                      349.500,-- €                                    0,-- €                       349.500,-- €.

 

2.        Die Festsetzung des Vermögensplanes in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit

 

                                           Abfallwirtschaft              Gebäudemanagement             Gesamt

      

       Einnahmen                    3.657.800,-- €                    28.987.000,-- €                  32.644.800,-- €

       Ausgaben                     3.657.800,-- €                    28.987.000,-- €                  32.644.800,-- €.

 

3.1    Keine Kreditaufnahme für den Betriebszweig Abfallwirtschaft.

3.2    Die Festsetzung des Gesamtbetrages der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2008 zur Finanzierung von Investitionen für den Betriebszweig Gebäudemanagement erforderlich werden, in Höhe von 19.828.000,-- €.

4.1  Keine Festsetzung von Verpflichtungsermächtigungen für den Betriebszweig Abfallwirt-       schaft.

4.2  Die Festsetzung des Gesamtbetrages von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr             2008 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen für den Betriebszweig            Gebäudemanagement, in Höhe von 8.747.200,-- €.

5.1  Keine Beanspruchung von Kassenkrediten für den Betriebszweig Abfallwirtschaft.

5.2  Die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2008 zur     rechtzeitigen Leistung von Ausgaben für den Betriebszweig Gebäudemanagement in An-    spruch genommen werden dürfen, in Höhe von 10.000.000,-- €.

 

6.    Die Festsetzung der Stellenübersicht für die Betriebszweige Abfallwirtschaft und Gebäude- management.