Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek berichtet:

Der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz erstellte Entwurf zur Fortschreibung des Feinstaub-Aktionsplanes Darmstadt liegt vor. Die Fortschreibung wurde erforderlich, da das Durchfahrtsverbot für Lkw ab 3,5 t in West-Ost- und Ost-West-Richtung bis zum 31.12.2007 zeitlich begrenzt ist.

 

Folgende für den Landkreis relevante Festlegungen finden sich in dem Entwurf:

·        Das Durchfahrtsverbot für Lkw ab 3,5 t in West-Ost- und Ost-West-Richtung soll als Dauermaßnahme beibehalten werden.

·        Das Nachtfahrverbot für Lkw > 3,5 t war als dauerhafte Maßnahme im Aktionsplan Darmstadt 2005 vorgesehen und soll auch weiterhin bestehen bleiben.

·        Das Lkw-Fahrverbot (ab 3,5 t) mittlere Rheinstraße bleibt bestehen.

 

  • Es wird auf die Zufahrtsdosierung (Pförtnerampel) auf der B 26 in Höhe Hanauer Straße/Heinrichstraße verzichtet.

 

·        Auf die Einrichtung einer Umweltzone wird derzeit verzichtet. Sie wird im Hinblick auf die Verschärfung der Grenzwerte jedoch weiter geprüft.

Der Entwurf ist seit dem 24.09.2007 öffentlich ausgelegt. Der Landkreis wird eine gemeinsame Stellungnahme mit den Kommunen Roßdorf, Ober-Ramstadt, Otzberg, Mühltal und Reinheim abgeben. Es erfolgt nur dann eine Zustimmung zur Fortführung des Durchfahrtsverbotes und Nachtfahrverbotes, wenn zeitgleich die geforderte Sperrung der B 426, der B 38 und der L 3104 für LKW ab 3,5 Tonnen (Be- und Entlader in der Stadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis frei) vorgenommen wird.