Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Der Kreisausschuss wird aufgefordert, bei der Neuorganisation der Gebäudewirtschaft des Kreises die mit Effizienzverlusten verbundene dezentrale Organisation aufzugeben, alle Teilkompetenzen zu bündeln und in einem Eigenbetrieb als Zentrales Immobilienmanagement (ZIM) zusammenzuführen.

2.                  Über die Zentralisierung aller immobilienbezogenen Kompetenzen hinaus soll dabei durch ein wirtschaftsübliches Facility-Management (FM) ein ganzheitliches strategisches Konzept geschaffen werden, um die Wahrnehmung der unterschiedlichen öffentlichen Aufgaben als Kerngeschäft des Unternehmens durch die optimale Bereitstellung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen (Facilities) zu unterstützen.

 

3.                  Dem ZIM wird als Eigenbetrieb die Möglichkeit eröffnet, nicht an die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gebunden zu sein und mit Blick vor allem auf das Handwerk im Kreis und der Region in Preis reduzierende Vergabeverhandlungen eintreten zu können. (Mit Ausnahme der Projekte, die den EU-Schwellenwert von 5 Mio. Euro überschreiten oder durch Dritte, zum Beispiel IZBB- Mittel mitfinanziert werden).

Deshalb sollen die Abläufe bei der Vergabe von Aufträgen unter Hinzuziehung eines externen Wirtschaftsprüfungsunternehmens in einer Geschäftsordnung und entsprechenden, vom Kreisausschuss und Kreistag zu beschließenden Richtlinien geregelt werden.

Bei der Gründung des Eigenbetriebs bleiben die fachliche Leistungsfähigkeit und das technische Know-how der eigenen Mitarbeiter erhalten. Hausmeister bleiben Bedienstete des Kreises.

4.         Der Kreisausschuss wird weiterhin aufgefordert, zu prüfen, inwieweit durch Zusammenfassung und Überführung aller denkmalgeschützten, kreiseigenen Liegenschaften und Gebäude(wie das Schuldorf Bergstraße) in eine entsprechende Rechts- und Organisationsform für den Kreis bisher nicht zugängliche steuerliche Vergünstigungen für denkmalgeschützte Liegenschaften und Gebäude zu erlangen sind.