Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke-DKP:

 

1.                  An welchen Schulen wird ein Mittagessen ausgegeben.

2.                  Wie teuer ist ein solches Essen und wie viele Kinder beteiligen sich an einem solchen Essen.

 

Die Beantwortung der Fragen 1. und 2. kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

3.                  Wie wird mit Kindern von ALG II - Beziehern und solchen Kindern verfahren, die sich ein solches Essen nicht leiten können.

 

Gemäß § 20 Absatz 1 SGB II umfasst die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes insbesondere auch die Ernährung. Der ernährungsbedingte Anteil der Regelleistung wird mit 35 % bemessen. Davon entfallen je 2/5 auf das Mittag - und Abendessen,  1/5 auf das Frühstück. Bei einem durchschnittlich angenommenen  Betreuungsumfang von 20 Tagen errechnet sich derzeit ein monatlicher Eigenanteil von 20,-- €.

 

Sofern also die Übernahme von Kinderbetreuungskosten (hier betreuende Grundschule mit Mittagsverpflegung) im Sinne des § 16 Absatz 2 Nr.1 SGB II für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erforderlich ist, können auch die Kosten für die Mittagsverpflegung nach Abzug des Eigenanteils von 20,-- € übernommen werden.

 

Durch die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 50,00 Euro entstanden.