Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Gesellschaftsvertrag der AZUR GmbH soll hinsichtlich der Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung an die bewährten Regelungen bei der Kreiskliniken GmbH bzw. der Dienstleistungs GmbH angepasst werden, wonach die Funktion der Gesellschafterversammlung vom Kreisausschuss insgesamt wahrgenommen wird.

 

Im Zuge dieser Vertragsänderung soll auch eine Anpassung an die aktuell gültige Gemeindeordnung hinsichtlich der Wirtschaftsführung und der Prüfrechte nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz für die überörtliche Prüfung erfolgen.

 

Als für die Abfallwirtschaft zuständiger Dezernent wird Kreisbeigeordneter Christel Fleischmann beauftragt und bevollmächtigt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.