Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordneter Fleischmann teilt mit, dass das Hessische Kultusministerium mit Erlass vom 12.06.2007 der Einrichtung eines sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums zum 01.08.2007 an der Anne-Frank-Schule, Schule für Lernhilfe in Dieburg zugestimmt hat.

 

Hierzu ist im Erlass u. a. Nachfolgendes festgehalten:

 

Ab 01.08.2007 wird die Anne-Frank-Schule als regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum geführt und trägt folgende Bezeichnung:

 

                                    Anne-Frank-Schule

                                    Schule für Lernhilfe

                                    Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum

                                    64807 Dieburg

 

Über das eigene schulische Angebot hinausgehend erhält die

 

Anne-Frank-Schule

 

den Auftrag, in der engen Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen ihren Einzugsbereich vor allem Formen der ambulanten und vorbeugenden Förderung sowie ggf. teilintegrativer Maßnahmen zu entwickeln. Darüber hinaus gehört es auch zu den Aufgaben des regionalen Beratungs- und Förderzentrums, die allgemeinen Schulen in Verbindung mit dem Staatlichen Schulamt in Fragen der Entwicklung und die Durchführung von Fördermaßnahmen für lese- und rechtschreibschwache und/oder rechenschwache Schülerinnen und Schüler zu beraten.

 

Es ist ein Zusammenwirken mit anderen pädagogischen, mit sozialen und medizinischen Diensten anzustreben. Die Beratung der allgemeinen Schulen, der Eltern, der Schülerinnen und Schüler sowie aller Einrichtungen und Kräfte, die sich mit Fragen der sonderpädagogischen Förderung beschäftigen, ist Bestandteil des Auftrages. Eine enge Kooperation mit allen  Förderschulen des Schulaufsichtsbereiches ist zu entwickeln. Über besondere Kooperationsformen, die regionalen Erfordernissen entsprechen, entscheidet das Staatliche Schulamt. Schließlich ist für die Arbeit mit den eigenen und ambulant betreuten Schülerinnen und Schülern der entsprechenden Jahrgänge darauf zu achten, dass die Förderelemente eine Stärkung erfahren, die zur Berufsfähigkeit hinführen können. Im Übrigen verweise ich auf die Bestimmungen der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 17. Mai 2006 (ABl. 06/2006, S. 412).

 

Für die Wahrnehmung der besonderen Aufgaben werden dem Beratungs- und Förderzentrum im Endausbau bis zu zwei zusätzliche Stellen zur Verfügung stehen. Die entsprechende Lehrerzuweisung wird vom zuständigen Staatlichen Schulamt vorgenommen.

 

Die schulfachliche Begleitung führt das Staatliche Schulamt durch. Die vorgelegten konzeptionellen Überlegungen bitte ich fortzuschreiben und das überarbeitet Konzept im Rahmen eines Berichtes vom 05.09.2008 vorzulegen.