Sitzung: 13.09.2007 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Kreisbeigeordneter Fleischmann teilt mit, dass das Hessische Kultusministerium mit Erlass vom 12.06.2007 der Einrichtung eines sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums zum 01.08.2007 an der Anne-Frank-Schule, Schule für Lernhilfe in Dieburg zugestimmt hat.
Hierzu ist im Erlass u. a. Nachfolgendes festgehalten:
„Ab 01.08.2007 wird
die Anne-Frank-Schule als regionales sonderpädagogisches Beratungs- und
Förderzentrum geführt und trägt folgende Bezeichnung:
Anne-Frank-Schule
Schule für
Lernhilfe
Sonderpädagogisches
Beratungs- und Förderzentrum
64807
Dieburg
Über das eigene
schulische Angebot hinausgehend erhält die
Anne-Frank-Schule
den Auftrag, in der
engen Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen ihren Einzugsbereich vor allem
Formen der ambulanten und vorbeugenden Förderung sowie ggf. teilintegrativer
Maßnahmen zu entwickeln. Darüber hinaus gehört es auch zu den Aufgaben des
regionalen Beratungs- und Förderzentrums, die allgemeinen Schulen in Verbindung
mit dem Staatlichen Schulamt in Fragen der Entwicklung und die Durchführung von
Fördermaßnahmen für lese- und rechtschreibschwache und/oder rechenschwache
Schülerinnen und Schüler zu beraten.
Es ist ein
Zusammenwirken mit anderen pädagogischen, mit sozialen und medizinischen Diensten
anzustreben. Die Beratung der allgemeinen Schulen, der Eltern, der Schülerinnen
und Schüler sowie aller Einrichtungen und Kräfte, die sich mit Fragen der
sonderpädagogischen Förderung beschäftigen, ist Bestandteil des Auftrages. Eine
enge Kooperation mit allen Förderschulen
des Schulaufsichtsbereiches ist zu entwickeln. Über besondere
Kooperationsformen, die regionalen Erfordernissen entsprechen, entscheidet das
Staatliche Schulamt. Schließlich ist für die Arbeit mit den eigenen und
ambulant betreuten Schülerinnen und Schülern der entsprechenden Jahrgänge
darauf zu achten, dass die Förderelemente eine Stärkung erfahren, die zur
Berufsfähigkeit hinführen können. Im Übrigen verweise ich auf die Bestimmungen
der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 17. Mai 2006 (ABl.
06/2006, S. 412).
Für die Wahrnehmung
der besonderen Aufgaben werden dem Beratungs- und Förderzentrum im Endausbau
bis zu zwei zusätzliche Stellen zur Verfügung stehen. Die entsprechende
Lehrerzuweisung wird vom zuständigen Staatlichen Schulamt vorgenommen.
Die schulfachliche Begleitung führt das Staatliche Schulamt durch. Die vorgelegten konzeptionellen Überlegungen bitte ich fortzuschreiben und das überarbeitet Konzept im Rahmen eines Berichtes vom 05.09.2008 vorzulegen.“