Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Kreistag möge beschließen:

 

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2005 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO

    festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

a)      den Ergebnishaushalt in den Erträgen mit 191.940.590 Euro und in den Aufwendungen mit 229.835.150 Euro (Unterdeckung 37.894.560 Euro),

b)      den Investitionsplan in den Einnahmen mit 2.645.200 Euro und in den Ausgaben mit 10.544.800 Euro,

c)      den Finanzhaushalt mit Tilgungsleistungen in Höhe von 7.640.000 Euro und zu gewährenden Darlehen von 191.650 Euro,

d)      den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen mit 7.955.850 Euro. Darin sind Kredite aus dem Hess. Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 1.7121.000 Euro enthalten,

e)      den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 2.671.200 Euro,

f)        den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 30.000.000 Euro,

g)      die Festsetzung der Kreisumlage auf 46,5 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 8 % der Kreisumlagegrundlagen,

h)      den Stellenplan.

 

2. Den Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2004 – 2008 gemäß

    § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

3. Den Finanzplan für den Planungszeitraum 2004 – 2008 gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem

    Kreistag zur Unterrichtung vorzulegen.

 

Die Beteiligung der Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.