Fragen der CDU-Fraktion zur Vorlage-Nr.
1083-2007/DaDi/1:
- Gibt
es eine betriebswirtschaftliche Untersuchung oder eine Berechnung der zu
erwartenden geschätzten Kosten und Ertragsstruktur für das geplante
Medizinische Versorgungszentrum ?
Bereits im Beteiligungsbericht zu den Kreiskliniken wird die Frage aufgeworfen:
,,Zusätzlich wird zu beurteilen sein, ob die Betriebsmittellage der Kreiskliniken GmbH ausreichend ist, um ein solches medizinisches Versorgungszentrum zu betreiben.“
Eine Berechnung der zu erwartenden Kosten und
Erlöse des Medizinischen Versorgungszentrums aufgrund aktueller Zahlen ist
nachfolgend dargestellt:
Berechnung der
voraussichtlichen Kosten und Erlöse MVZ Stand 20.06.2007 Pro Jahr
Basis ist eine durch die Fa.
Kock & Voeste durchgeführte Verkehrswertschätzung der bisherigen
Chirurgischen Praxis
Erlöse Chirurgische Praxis bisher 402.000
€
Erlöse
Anästhesie (geschätzt nach durchschnitt-
lichen KV-Werten) 200.000
€
Bisherige Praxiskosten
Chrirurgische Praxis 199.700
€
Zusätzliche Kosten Anästhesie* 18.500 €
Zusätzliche Kosten für 1,5
Arzthelferin (bisher 3 Arzthel-
ferinnen, 1 Lehrling) 60.000 €
Kosten für Ärzte 291.000
€
Überschuss voraussichtlich
32.800 €
Werte ermittelt aufgrund
vorsichtiger Schätzung von 12 OP pro Woche und 10 Patientenkontakte in der
Anästhesie, Verbrauchsmaterial eher zu hoch geschätzt, zeitversetzte
Einstellung der Arzthelferinnen möglich, jedoch nicht einkalkuliert.
Notwendige Investitionen:
Anästhesie geschätzt: 30.000 €
Instrumente 5.000 €
Abschreibungen
pro Jahr 3.500 €
- Wo bzw. in welchen Räumlichkeiten soll das Medizinische Versorgungszentrum untergebracht werden? Fallen Mietkosten bzw. Investitionskosten für Praxisräume und Praxisausstattung an?
Das
Medizinische Versorgungszentrum soll in den Räumlichkeiten der bisherigen
Chirurgischen Praxis in Reinheim, Darmstädter Str. 10, untergebracht werden.
Die Praxisausstattung wird mit dem Erwerb der KV-Zulassung mit erworben.
Investitionskosten fallen im Bereich der Anästhesie und in geringem Umfang im
Bereich der chirurgischen Instrumente an (siehe Berechnung unter Punkt 1).
- Wie dem Dst. Echo vom 23.6.07 zu entnehmen ist, erklärt der Sprecher der KV, dass im Landkreis eine ausreichende ärztliche Versorgung geben ist. Wie sieht dies in den ärztlichen Disziplinen aus, für die die KV-Zulassungen für 360.000 € erworben werden sollen.
Die
KV Hessen geht grundsätzlich davon aus, dass mit den erteilten KV-Zulassungen,
die in der Menge beschränkt sind, die ausreichende ärztliche Versorgung gegeben
ist. Dies erscheint auch logisch, da die KV sonst gezwungen wäre, weitere
Zulassungen an Ärzte zu vergeben. Dies jedoch würde dazu führen, dass aufgrund
des insgesamt gedeckelten Budgets der KV, von den bereits niedergelassenen
Ärzten nur geringere Einkünfte erzielt werden könnten, da die zusätzlich
hinzugekommenen ebenfalls am Gesamtbetrag partizipieren.
Bei ihren
Bedarfsüberlegungen geht die KV im fachärztlichen Bereich derzeit davon aus,
dass es einem/r Patienten/in durchaus zumutbar ist, zur Konsultation eines
Facharztes bis 30 km zurückzulegen.