Nachtrag: 26.06.2007

Beschluss: Kenntnis genommen

Fragen der CDU-Fraktion zur Vorlage-Nr. 1120-2007/DaDi:

 

  1. Auf Seite 6 des Berichtes werden „Aufwendungen aus der Abschreibung des Anteils am Sondervermögen der Kreiskrankenhäuser (TEUR 3.406; Vj. TEUR. 0) und Aufwendungen für den Verlustausgleich 2004 an die Kreiskrankenhäuser (TEUR 3.584; Vj. 1.148)“ aufgeführt. Lt. Beteiligungsbericht S. 127 handelt es sich formal, im Gegensatz zur Behandlung in der Konzernvermögensrechnung (Anlage 4 S. 8), bei den beiden Krankenhäuser nicht um Töchter des Eigenbetriebes. Ich bitte die Rechtslage zu klären, da sich gegebenenfalls die Frage der Zuordnung der Abschreibungen auf den Buchwert wie auch des Verlustausgleichs der einzelnen GmbH's bzw. der Verrechnung innerhalb der GmbH's und der damit verbunden Bilanzen stellt.
    Ich bitte diese rechtzeitig zur Beratung der CDU-Fraktion und auch der nachfolgenden Fragen zukommen zu lassen.[1]

 

  1. In den sonstigen Rückstellung (Anlage 4, S. 23) sind zum 3 1.12.2004 lt. Unterlagen für den ,,Verlustausgleich Kreiskrankenhaus“ 4.839.378,75 € eingestellt worden. Da bereits eine Abschreibung auf die Finanzanlagen erfolgte bitte ich um Überprüfung und das Ergebnis mitzuteilen.

 

Die Rückstellungen wurden für die aufgelaufenen Verluste des Eigenbetriebes unter Berücksichtigung der Ergebnisse der beiden gGmbH´s gebildet. Nach dem Eigenbetriebsgesetz hat der Landkreis als Träger nach 5 Jahren, sofern der Eigenbetrieb nicht aus eigenen Mitteln die Defizite bis dahin ausgeglichen hat, diese auszugleichen. Nachfolgend die entsprechende Zusammenstellung:

 

 

     

Die Herabsetzung des Wertes in den Finanzanlagen ergibt sich aus der Notwendigkeit heraus, dass Beteiligungen nur insoweit mit einem Wert anzusetzen sind, wie sie auch tatsächlich nachhaltig diesen Wert haben. Da die Jahresergebnisse absehbar defizitär sind, ist der Wert des Eigenbetriebes in der Bilanz des Landkreises entsprechend anzupassen.

 

  1. In den „Aufwendungen für Beiträge und Sonstiges, sowie Wertkorrekturen und periodenfremde Aufwendungen“ sind rund 1 Mio. € ,,Aufwand aus dem Abgang von Vermögensgegenständen“ sowie 642 T€ für „Periodenfremde Aufwendungen" entstanden. Um welche betragsmäßig größere Vermögensgegenstände bzw. periodenfremde Aufwendungen handelt es sich.

 

Der Abgang von Vermögensgegenständen betrifft als wesentlichste Position:

 

K119 OD Ueberau ((NK 6119 043 bis NK 6119 010) als Stadtstraße abgestuft; Übergabe an Reinheim - 322 T€

Erweiterungsbau an der Friedrich-Ebert-Schule; Abgang Gebäudeteile - 468 T€

 

Der Restbetrag setzt sich aus einer Vielzahl kleinerer Abgänge zusammen.

 

Die Periodenfremden Aufwendungen umfassen insbesondere die Bereiche der Grundsicherung mit 273 T€ und das Flüchtlingsamt mit 297 T€.



[1] Die Frage wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.6.2007 beantwortet.