Fragen der CDU-Fraktion zur Vorlage-Nr.
1120-2007/DaDi:
- Auf
Seite 6 des Berichtes werden „Aufwendungen aus der Abschreibung des
Anteils am Sondervermögen der Kreiskrankenhäuser (TEUR 3.406; Vj. TEUR. 0)
und Aufwendungen für den Verlustausgleich 2004 an die Kreiskrankenhäuser
(TEUR 3.584; Vj. 1.148)“ aufgeführt. Lt. Beteiligungsbericht S. 127
handelt es sich formal, im Gegensatz zur Behandlung in der
Konzernvermögensrechnung (Anlage 4 S. 8), bei den beiden Krankenhäuser
nicht um Töchter des Eigenbetriebes. Ich bitte die Rechtslage zu klären,
da sich gegebenenfalls die Frage der Zuordnung der Abschreibungen auf den
Buchwert wie auch des Verlustausgleichs der einzelnen GmbH's bzw. der
Verrechnung innerhalb der GmbH's und der damit verbunden Bilanzen stellt.
Ich bitte diese rechtzeitig zur Beratung der CDU-Fraktion und auch der nachfolgenden Fragen zukommen zu lassen.[1]
- In den sonstigen Rückstellung (Anlage 4, S. 23) sind zum 3 1.12.2004 lt. Unterlagen für den ,,Verlustausgleich Kreiskrankenhaus“ 4.839.378,75 € eingestellt worden. Da bereits eine Abschreibung auf die Finanzanlagen erfolgte bitte ich um Überprüfung und das Ergebnis mitzuteilen.
Die Rückstellungen wurden
für die aufgelaufenen Verluste des Eigenbetriebes unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der beiden gGmbH´s gebildet. Nach dem Eigenbetriebsgesetz hat der
Landkreis als Träger nach 5 Jahren, sofern der Eigenbetrieb nicht aus eigenen
Mitteln die Defizite bis dahin ausgeglichen hat, diese auszugleichen.
Nachfolgend die entsprechende Zusammenstellung:
Die Herabsetzung des Wertes in den Finanzanlagen
ergibt sich aus der Notwendigkeit heraus, dass Beteiligungen nur insoweit mit
einem Wert anzusetzen sind, wie sie auch tatsächlich nachhaltig diesen Wert
haben. Da die Jahresergebnisse absehbar defizitär sind, ist der Wert des
Eigenbetriebes in der Bilanz des Landkreises entsprechend anzupassen.
- In den „Aufwendungen für Beiträge und Sonstiges, sowie Wertkorrekturen und periodenfremde Aufwendungen“ sind rund 1 Mio. € ,,Aufwand aus dem Abgang von Vermögensgegenständen“ sowie 642 T€ für „Periodenfremde Aufwendungen" entstanden. Um welche betragsmäßig größere Vermögensgegenstände bzw. periodenfremde Aufwendungen handelt es sich.
Der Abgang von Vermögensgegenständen betrifft als
wesentlichste Position:
K119 OD Ueberau ((NK 6119 043 bis NK 6119 010) als
Stadtstraße abgestuft; Übergabe an Reinheim - 322 T€
Erweiterungsbau an der Friedrich-Ebert-Schule;
Abgang Gebäudeteile - 468 T€
Der Restbetrag setzt sich aus einer Vielzahl
kleinerer Abgänge zusammen.
Die Periodenfremden Aufwendungen umfassen
insbesondere die Bereiche der Grundsicherung mit 273 T€ und das Flüchtlingsamt mit
297 T€.