Fragen der CDU-Fraktion zur Vorlage-Nr.
1081-2007/DaDi:
- Liegt eine rechtliche Überprüfung zu den auf Seite 4 angesprochenen Unrichtigkeiten vor ? Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
a) entspricht die Personalgestellung durch die Kreiskliniken an den Eigenbetrieb Kreiskrankenhäuser dem Arbeitsüberlassungsgesetz ?
Ja.
b) Liegt eine Erlaubnis durch die Landesdirektion der Bundesagentur für Arbeit vor ?
Nein.
c) Wieweit ist die Aussage der Betriebsleitung rechtlich überprüft, dass sich Mitarbeiter evtl. bei Nachforderungen „die Ausschlussfrist des § 70 BAT entgegenhalten lassen müssen“?
Eine juristische Prüfung erfolgte durch Herrn Ltd.
Rechtsdirektor von Borck. Diese wurde der Prüfgesellschaft ausgehändigt und
dort erneut geprüft.
d) Wie hoch wäre die zuzahlende Gesamtsumme bezogen auf das Jahr 2004 ?
Der Betrag wurde für alle Mitarbeiter/innen
einzeln ermittelt. Insgesamt handelt es sich um einen Gesamtbetrag einschl.
Arbeitgeberanteilen und ZVK in Höhe von 171.730 Euro.
- In
dem Personalaufwand von ca. 15,8 Mio. € (S. 10) sind die
Beihilfeverpflichtungen sowie der Betrag für Mehrarbeit nicht enthalten
sondern, soweit erkennbar über das „Neutrale Ergebnis“ gebucht. Soweit sie
das Jahr 2003 betreffen ist dieser Verfahrensweise sicher zuzustimmen um
ein reales Jahresbetriebsergebnis zu erreichen. Die Frage stellt sich jedoch,
warum wurde der Betrag der das Jahr 2004 betrifft den Personalaufwendungen
nicht direkt als Aufwand zugeordnet ?
Um welchen Betrag handelt es sich, um den sich die Personalaufwendungen in 2004 erhöhen ?
In den Jahren vor 2004 wurden niemals Rückstellungen
für Mehrarbeit gebucht, da dies von allen tätigen Wirtschaftsprüfunternehmen
nicht verlangt wurde. Üblicherweise wird bei Rückstellungen so vorgegangen,
dass die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Rückstellungsbetrag in das
laufende Jahr gebucht wird. Dies sollte auf Wunsch der Fa. Ernst & Young
hier vermieden werden, da es sich um eine erstmalige Rückstellung handelte.
Gleiches gilt für Rückstellungen aus Beihilfeverpflichtungen gegenüber
Pensionären. Es handelt sich um Beträge in Höhe von 360 T€ für Mehrarbeit und
146 T€ für Beihilfeverpflichtungen (s. Seite 13 Prüfbericht)
- Gegenüber
dem Jahre 2003 verschlechterte sich das Betriebsergebnis um ca. 1,7 Mio.
€. Der ,;Rückgang der betrieblichen Erträge im Berichtsjahr von T€ 1.211“
aus stationären Leistungen sind lt. Aussage (S. 10), auf die gesunkenen
Fallzahlen zurückzuführen. Welche Gründe sprechen dafür, dass trotz
niedriger Fallzahlen der Kostenaufwand für den „Medizinischen Bedarf“ im
Gegensatz zu Seeheim-Jugendheim (-305 T€) in Groß-Umstadt um 706 T€
gestiegen sind.
Die gleiche Frage stellt sich für den Personalaufwand. Dieser verringerte sich in Seeheim-Jugendheim um 743 T€ während er in Groß-Umstadt um 540 T€ gestiegen ist?
Der Rückgang der betrieblichen Erträge aus den
Leistungen beträgt in Jugenheim rd. 561 T€ und war bedingt durch die Schließung
der Abteilung Innere Medizin. Die Abteilung Innere Medizin mit 32 Planbetten
wurde gemäß Vereinbarung mit dem Hessischen Sozialministerium und den
Kostenträgern aus dem Jahre 2000 zum 31.12.2003 geschlossen. Zum gleichen
Zeitpunkt sollte die Abteilung Neurologische Rehabilitation um 32 Planbetten
erweitert werden. Diese Erweiterung war in diesem Jahr nicht notwendig, da die
entsprechenden Patienten nicht vorhanden waren. Diese konnten erst nach dem
Chefarztwechsel und entsprechendem Marketing im Jahre 2005 eröffnet werden.
Unter Vorsichtsgesichtpunkten wurde deshalb auch in der Abteilung Neurologische
Rehabilitation kein zusätzliches Personal eingestellt. Das noch vorhandene
Personal der Abteilung Innere Medizin wurde – soweit möglich – im
Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt übernommen. Mit Schließung der Abteilung Innere
Medizin entfielen auch die gesamten Kosten des Medizinischen Sachbedarfes
dieser Abteilung. In der Abteilung Neurologische Rehabilitation wird deutlich
weniger Medizinischer Sachbedarf benötigt. In der Abteilung Chirurgie sind
sowohl die Personalkosten als auch die Kosten des Medizinischen Sachbedarfes in
ähnlicher Höhe wie im Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt angestiegen. Dort kam es trotz
prozentual höherem Fallzahlrückgang als in Groß-Umstadt jedoch auch
gleichzeitig zu einer Erhöhung der Einnahmen pro Fall wegen der notwendigen
Anpassung des Basispflegesatzes nach oben während der Konvergenzphase im
Pflegesatzrecht.
Im Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt konnte ein
Personalabbau trotz rückläufiger Fallzahlen in den Bereichen Ärztlicher Dienst,
Medizinisch-Technischer Dienst und Funktionsdienst wegen der in den meisten
Bereichen vorzuhaltenden Mindestbesetzung nicht erfolgen. Im Bereich Pflegedienst
war ein Personalabbau nicht in der notwendigen Zeit möglich, da
Mitarbeiter/innen nicht ausschieden. Auch hier werden auf zwei Stationen
Mindestbesetzungen vorgehalten. Aus dem Lagebericht (Anlage 4, S. 4) ist die
geringe Verminderung des Personals erkennbar sowie die Tatsache, dass die
Personalkosten pro Vollkraft lediglich um Tariferhöhungen und
Stufensteigerungen angestiegen sind (Anlage 4, S. 5). Die Erhöhung des
Medizinischen Bedarfes wird ebenfalls im Lagebericht (Anlage 4, S. 6) erläutert
und ist im Wesentlichen auf die Mengen- und Preissteigerungen bei Blut und im
Narkosebedarf sowie im Ärztlichen und Pflegerischen Verbrauchsmaterial durch
eine Häufung von MRSA-Fällen (Multiresistente Staphylokokkus Aureus)
zurückzuführen. Ferner war es durch Änderung der arbeitsschutzrechtlichen
Vorschriften zwingend erforderlich, andere Untersuchungshandschuhe einzuführen,
die pro Stück etwa die dreifachen Kosten des bisherigen Materials verursachen.
Wegen der Menge der Fälle machen sich diese Kosten für Blut, Narkosebedarf und
Untersuchungshandschuhe im Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt stärker bemerkbar als
im Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt. MRSA-Fälle sind im Kreiskrankenhaus Jugenheim
durch die Art der dort erbrachten Leistungen sehr selten.
- Wie
aus dem Bericht S. 2 zu entnehmen ist, sind „in beiden Krankenhäusern
aufgrund der nicht erreichten vereinbarten Fallzahl unterhalb des mit den
Kostenträgern vereinbarte Budgets … für das Jahr 2004 über das Budget des
Jahres 20005 noch ein Ausgleich in Höhe von TEUR 4.716 zurückzuzahlen“.
Vergleicht man jedoch den Verlust aus stationären Leistungen in Höhe von T€ 1.145 gegenüber dem Jahre 2003 unter Berücksichtigung des Bestandes an verfügbaren Finanzmittel (Kasse und Bankguthaben) ergibt sich eine offene Differenz, die evtl. dem Verlust 2004 zuzurechnen wäre.
Wir bitten um eine Aufstellung aus der die Kontenauswirkungen sowohl für die geplante Abwicklung in 2005 als auch die Auswirkungen in den verschiedenen Konten 2004 ersichtlich sind. In dieser Aufstellung sollen auch die Ausgleichsbeträge für das Jahr 2003 einbezogen werden, die mit den Ausgleichsverbindlichkeiten bzw. -forderungen des Geschäftsjahres 2004 saldiert wurden.
Nach dem Krankenhaus-Entgeltgesetz (KHEntgG) wird
in der Konvergenzphase bis zum Ende des Jahres 2008 für nichterbrachte
Leistungen – sowohl im Schweregrad der Fälle – als auch in den Fallzahlen –
über das Budget des nächsten Pflegesatzzeitraumes ein Ausgleich von 40%
gezahlt. Gleichzeitig kommt es in den letzten Jahren wegen der jeweils verspäteten
Vereinbarung/Festsetzung des landesweit gültigen Basispflegesatzes zu
Verzögerungen in den Pflegesatzverhandlungen für die einzelnen Krankenhäuser
und damit auch zu verspäteter Genehmigung der jeweiligen Budgets. Nach den
Vorschriften des KHEntgG ist die rückwirkende Genehmigung eines Budgets nicht
möglich. Somit gelten häufig die im Vorjahr vereinbarten Basispflegesätze – in
denen ebenfalls häufig noch Ausgleichsbeträge aus dem wiederum vorhergehenden
Jahr enthalten sind – weiter. Dies war im Jahre 2004 auch in beiden
Kreiskrankenhäusern des Landkreises Darmstadt-Dieburg der Fall. Bei der
Ermittlung der neuen Zahlbeträge und Ausgleichsbeträge sind dann die zu
zahlenden Beträge den tatsächlich gezahlten Beträgen gegenüberzustellen. Diese
Berechnungen sind jeweils am Jahresende durchzuführen und werden von dem
zuständigen Wirtschaftsprüfunternehmen genauestens geprüft und auch
abgezeichnet. Dies geschieht zur Sicherheit der Kostenträger, da es gerade in
Hessen in vergangenen Jahren zu mehreren Betrugsdelikten in diesem Zusammenhang
kam. Gleichzeitig sind im Jahresabschluss entsprechende Forderungen oder
Verbindlichkeiten einzubuchen. Somit können keine Beträge aus Vorjahren in den
jeweiligen Jahresabschlüssen enthalten sein.
Für die Jahre 2003 bis 2006 gestaltet sich die
Situation in den beiden Kreiskrankenhäusern wie folgt:
Kreiskrankenhaus Jugenheim:
Rückzahlungsbetrag für 2003 nach tatsächlichen
Zahlbeträgen 4.767.605 €
Da dieser Betrag das tatsächliche Budget 2004
übersteigt, wurde
Ab 01.11.04 ein Basisfallwert von 1,00 € zur
Verrechnung verein-
bart
Rückzahlungsbetrag für 2004 nach tatsächlichen
Zahlbeträgen 1.590.826 €
Eine Verrechnung war in 2005 nicht mehr möglich,
da die Geneh-
migung erst in 2006 erfolgte
Erstattungsbetrag der Kostenträger für 2005 nach
tatsächlichen
Zahlbeträgen 1.984.267 €
Verrechnung wird wegen verspäteter Aufnahme der
Pflegesatz-
verhandlungen 2006 durch die Kostenträger erst
nach Genehmigung
in 2007 erfolgen
Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt:
Erstattungsbetrag der Kostenträger für 2003 nach
tatsächlichen
Zahlbeträgen 3.001.314 €
Teilbetrag von 2.076.918 verrechnet ab 01.11.04
Rückzahlungsbetrag für 2004 nach tatsächlichen
Zahlbeträgen 3.191.211 €
Verrechnung erfolgt wegen Nichteinigung mit den
Kostenträ-
gern erst in 2007
Erstattungsbetrag der Kostenträger für 2005 nach
tatsächlichen 2.517.336 €
Zahlbeträgen
Verrechnung erfolgt wegen Nichteinigung mit den
Kostenträgern
erst in 2007
Grundsätzlich führen noch nicht zurückgezahlte
Ausgleichsverpflichtungen zur Verstärkung der Liquidität, noch nicht
realisierte Forderungen zur Verringerung der Liquidität der Kreiskrankenhäuser.
- Lt.
Prüfungsbericht wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (S.
24) „um notwendige Einzelwertberichtungen auf den Forderungsbestand von
Kostenträgem und Selbstzahlern in Höhe von T€ 1.072“ gekürzt. „Zum 15.
Juni 2006 offene Forderungen aus den Jahren 1995 bis zum 31. Dezember 2002
wurden im Hinblick auf die Verjährung zu 100% einzelwertberichtigt. Die
Ermittlung der Wertberichtigung der übrigen offenen Forderungen (Jahre
2003 und 2004)erfolgte pauschaliert in Abhängigkeit von der Laufzeit der
Forderungen“ in Höhe von T€ 407.
Wie hoch sind die Einzelwertberichtungen gegliedert nach den Jahren 1995 bis einschließlich 2002 ?
Grundsätzlich ist zunächst festzustellen, dass das
Wirtschaftsprüfunternehmen Einzelwertberichtigungen allein nach deren
Entstehungszeitpunkt und dem daraus rechnerisch resultierenden (theoretischen)
Verjährungsdatum geprüft hat. Die einzelne Forderung ist dabei nicht
dahingehend beurteilt worden, ob die Verjährung juristisch tatsächlich
eingetreten ist. Dies ist bei vielen einzelwertberichtigten Forderungen nicht
der Fall, da die Verjährung durch entsprechende Maßnahmen gehemmt wurde. Die
Pauschalwertberichtigung für die Jahre 2003 und 2004 erfolgte mit vorgegebenen
Prozentsätzen aus den Erfahrungen der Wirtschaftsprüfer heraus. Sofern noch Zahlungen
auf die (einzel- und/oder pauschal-)wertberichtigten Forderungen eingehen
werden diese als periodenfremde Erträge gebucht. Dies war in den Folgejahren
durchaus der Fall. Nach wie vor stehen aus vergangenen Jahren auch noch
Forderungen wegen nicht abgeschlossener Prüfungen durch den Medizinischen
Dienst der Krankenkassen offen. Sofern nach Abschluss der Prüfung auf Forderungen
verzichtet werden muss, muss gleichzeitig eine Berichtigung der alten
Ausgleichsbeträge aus diesen Jahren – die alle bei der Genehmigungsbehörde als
vorläufig deklariert wurden – vorgenommen und eine entsprechende Forderung an
die Krankenkassen gestellt werden. Die Genehmigungsbehörde hat für das Jahr
2007 alle Kostenträger und Krankenhäuser aufgefordert, alle Ausgleiche für die
Jahre 1995 bis 2002 endgültig vorzulegen, da offensichtlich in nahezu allen
hessischen Krankenhäusern dies noch aussteht. Bisher waren die Kostenträger
jedoch zu entsprechenden Vereinbarungen nicht bereit.
Von den 1.072.034,86 € Wertberichtigungen befinden
sich im Klageverfahren 137.004,40 €, insgesamt 156.25910 € sind titulierte
Forderungen (amtsbekannt pfandlos, Insolvenzverfahren), 168.901,57 € sind im
Nachhinein korrigierte Abrechnungsbeträge, rd. 250.000 € konnten in den
Folgejahren noch als Einnahmen erzielt werden. Weiterhin befanden sich zum
31.12.2004 noch eine erhebliche Anzahl von Fällen in der MDK-Prüfung.
Für die einzelnen Kreiskrankenhäuser des
Landkreises Darmstadt-Dieburg stellt sich die Wertberichtigung wie folgt dar:
Kreiskrankenhaus Jugenheim:
1995
bis 2000 77.977,57 €
2001 7.953,28 €
2002 610.671,05 €
Die
Aufschlüsselung der Jahre 1995 bis 2000 ist aus der EDV nicht mehr möglich, da
zum Ende des Jahres 2000 die Umstellung vom Buchhaltungssystem EBS auf SAP
erfolgte und die Forderungen nicht mit Entstehungsdatum sondern Beginn
SAP-Datum übernommen wurden. Es müssten alle einzelnen Abrechnungsunterlagen
gesichtet werden, um sie den einzelnen Jahren zuzuordnen. Dies würde mindestens
eine Woche erfordern und erscheint zu aufwendig.
Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt:
2001 182.089,17 €
2002 193.343,79 €