Nachtrag: 26.06.2007

Beschluss: Kenntnis genommen

Fragen der CDU-Fraktion zur Vorlage-Nr. 1081-2007/DaDi:

 

  1. Liegt eine rechtliche Überprüfung zu den auf Seite 4 angesprochenen Unrichtigkeiten vor ? Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

a)                          entspricht die Personalgestellung durch die Kreiskliniken an den Eigenbetrieb Kreiskrankenhäuser dem Arbeitsüberlassungsgesetz ?

Ja.

 

b)                          Liegt eine Erlaubnis durch die Landesdirektion der Bundesagentur für Arbeit vor ?

Nein.

 

c)                          Wieweit ist die Aussage der Betriebsleitung rechtlich überprüft, dass sich Mitarbeiter evtl. bei Nachforderungen „die Ausschlussfrist des § 70 BAT entgegenhalten lassen müssen“?

Eine juristische Prüfung erfolgte durch Herrn Ltd. Rechtsdirektor von Borck. Diese wurde der Prüfgesellschaft ausgehändigt und dort erneut geprüft.

 

d)                          Wie hoch wäre die zuzahlende Gesamtsumme bezogen auf das Jahr 2004 ?

Der Betrag wurde für alle Mitarbeiter/innen einzeln ermittelt. Insgesamt handelt es sich um einen Gesamtbetrag einschl. Arbeitgeberanteilen und ZVK in Höhe von 171.730 Euro.

 

  1. In dem Personalaufwand von ca. 15,8 Mio. € (S. 10) sind die Beihilfeverpflichtungen sowie der Betrag für Mehrarbeit nicht enthalten sondern, soweit erkennbar über das „Neutrale Ergebnis“ gebucht. Soweit sie das Jahr 2003 betreffen ist dieser Verfahrensweise sicher zuzustimmen um ein reales Jahresbetriebsergebnis zu erreichen. Die Frage stellt sich jedoch, warum wurde der Betrag der das Jahr 2004 betrifft den Personalaufwendungen nicht direkt als Aufwand zugeordnet ?
    Um welchen Betrag handelt es sich, um den sich die Personalaufwendungen in 2004 erhöhen ?

In den Jahren vor 2004 wurden niemals Rückstellungen für Mehrarbeit gebucht, da dies von allen tätigen Wirtschaftsprüfunternehmen nicht verlangt wurde. Üblicherweise wird bei Rückstellungen so vorgegangen, dass die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Rückstellungsbetrag in das laufende Jahr gebucht wird. Dies sollte auf Wunsch der Fa. Ernst & Young hier vermieden werden, da es sich um eine erstmalige Rückstellung handelte. Gleiches gilt für Rückstellungen aus Beihilfeverpflichtungen gegenüber Pensionären. Es handelt sich um Beträge in Höhe von 360 T€ für Mehrarbeit und 146 T€ für Beihilfeverpflichtungen (s. Seite 13 Prüfbericht)

 

  1. Gegenüber dem Jahre 2003 verschlechterte sich das Betriebsergebnis um ca. 1,7 Mio. €. Der ,;Rückgang der betrieblichen Erträge im Berichtsjahr von T€ 1.211“ aus stationären Leistungen sind lt. Aussage (S. 10), auf die gesunkenen Fallzahlen zurückzuführen. Welche Gründe sprechen dafür, dass trotz niedriger Fallzahlen der Kostenaufwand für den „Medizinischen Bedarf“ im Gegensatz zu Seeheim-Jugendheim (-305 T€) in Groß-Umstadt um 706 T€ gestiegen sind.
    Die gleiche Frage stellt sich für den Personalaufwand. Dieser verringerte sich in Seeheim-Jugendheim um 743 T€ während er in Groß-Umstadt um 540 T€ gestiegen ist?

Der Rückgang der betrieblichen Erträge aus den Leistungen beträgt in Jugenheim rd. 561 T€ und war bedingt durch die Schließung der Abteilung Innere Medizin. Die Abteilung Innere Medizin mit 32 Planbetten wurde gemäß Vereinbarung mit dem Hessischen Sozialministerium und den Kostenträgern aus dem Jahre 2000 zum 31.12.2003 geschlossen. Zum gleichen Zeitpunkt sollte die Abteilung Neurologische Rehabilitation um 32 Planbetten erweitert werden. Diese Erweiterung war in diesem Jahr nicht notwendig, da die entsprechenden Patienten nicht vorhanden waren. Diese konnten erst nach dem Chefarztwechsel und entsprechendem Marketing im Jahre 2005 eröffnet werden. Unter Vorsichtsgesichtpunkten wurde deshalb auch in der Abteilung Neurologische Rehabilitation kein zusätzliches Personal eingestellt. Das noch vorhandene Personal der Abteilung Innere Medizin wurde – soweit möglich – im Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt übernommen. Mit Schließung der Abteilung Innere Medizin entfielen auch die gesamten Kosten des Medizinischen Sachbedarfes dieser Abteilung. In der Abteilung Neurologische Rehabilitation wird deutlich weniger Medizinischer Sachbedarf benötigt. In der Abteilung Chirurgie sind sowohl die Personalkosten als auch die Kosten des Medizinischen Sachbedarfes in ähnlicher Höhe wie im Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt angestiegen. Dort kam es trotz prozentual höherem Fallzahlrückgang als in Groß-Umstadt jedoch auch gleichzeitig zu einer Erhöhung der Einnahmen pro Fall wegen der notwendigen Anpassung des Basispflegesatzes nach oben während der Konvergenzphase im Pflegesatzrecht.

 

Im Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt konnte ein Personalabbau trotz rückläufiger Fallzahlen in den Bereichen Ärztlicher Dienst, Medizinisch-Technischer Dienst und Funktionsdienst wegen der in den meisten Bereichen vorzuhaltenden Mindestbesetzung nicht erfolgen. Im Bereich Pflegedienst war ein Personalabbau nicht in der notwendigen Zeit möglich, da Mitarbeiter/innen nicht ausschieden. Auch hier werden auf zwei Stationen Mindestbesetzungen vorgehalten. Aus dem Lagebericht (Anlage 4, S. 4) ist die geringe Verminderung des Personals erkennbar sowie die Tatsache, dass die Personalkosten pro Vollkraft lediglich um Tariferhöhungen und Stufensteigerungen angestiegen sind (Anlage 4, S. 5). Die Erhöhung des Medizinischen Bedarfes wird ebenfalls im Lagebericht (Anlage 4, S. 6) erläutert und ist im Wesentlichen auf die Mengen- und Preissteigerungen bei Blut und im Narkosebedarf sowie im Ärztlichen und Pflegerischen Verbrauchsmaterial durch eine Häufung von MRSA-Fällen (Multiresistente Staphylokokkus Aureus) zurückzuführen. Ferner war es durch Änderung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zwingend erforderlich, andere Untersuchungshandschuhe einzuführen, die pro Stück etwa die dreifachen Kosten des bisherigen Materials verursachen. Wegen der Menge der Fälle machen sich diese Kosten für Blut, Narkosebedarf und Untersuchungshandschuhe im Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt stärker bemerkbar als im Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt. MRSA-Fälle sind im Kreiskrankenhaus Jugenheim durch die Art der dort erbrachten Leistungen sehr selten.

 

  1. Wie aus dem Bericht S. 2 zu entnehmen ist, sind „in beiden Krankenhäusern aufgrund der nicht erreichten vereinbarten Fallzahl unterhalb des mit den Kostenträgern vereinbarte Budgets … für das Jahr 2004 über das Budget des Jahres 20005 noch ein Ausgleich in Höhe von TEUR 4.716 zurückzuzahlen“.
    Vergleicht man jedoch den Verlust aus stationären Leistungen in Höhe von T€ 1.145 gegenüber dem Jahre 2003 unter Berücksichtigung des Bestandes an verfügbaren Finanzmittel (Kasse und Bankguthaben) ergibt sich eine offene Differenz, die evtl. dem Verlust 2004 zuzurechnen wäre.
    Wir bitten um eine Aufstellung aus der die Kontenauswirkungen sowohl für die geplante Abwicklung in 2005 als auch die Auswirkungen in den verschiedenen Konten 2004 ersichtlich sind. In dieser Aufstellung sollen auch die Ausgleichsbeträge für das Jahr 2003 einbezogen werden, die mit den Ausgleichsverbindlichkeiten bzw. -forderungen des Geschäftsjahres 2004 saldiert wurden.

Nach dem Krankenhaus-Entgeltgesetz (KHEntgG) wird in der Konvergenzphase bis zum Ende des Jahres 2008 für nichterbrachte Leistungen – sowohl im Schweregrad der Fälle – als auch in den Fallzahlen – über das Budget des nächsten Pflegesatzzeitraumes ein Ausgleich von 40% gezahlt. Gleichzeitig kommt es in den letzten Jahren wegen der jeweils verspäteten Vereinbarung/Festsetzung des landesweit gültigen Basispflegesatzes zu Verzögerungen in den Pflegesatzverhandlungen für die einzelnen Krankenhäuser und damit auch zu verspäteter Genehmigung der jeweiligen Budgets. Nach den Vorschriften des KHEntgG ist die rückwirkende Genehmigung eines Budgets nicht möglich. Somit gelten häufig die im Vorjahr vereinbarten Basispflegesätze – in denen ebenfalls häufig noch Ausgleichsbeträge aus dem wiederum vorhergehenden Jahr enthalten sind – weiter. Dies war im Jahre 2004 auch in beiden Kreiskrankenhäusern des Landkreises Darmstadt-Dieburg der Fall. Bei der Ermittlung der neuen Zahlbeträge und Ausgleichsbeträge sind dann die zu zahlenden Beträge den tatsächlich gezahlten Beträgen gegenüberzustellen. Diese Berechnungen sind jeweils am Jahresende durchzuführen und werden von dem zuständigen Wirtschaftsprüfunternehmen genauestens geprüft und auch abgezeichnet. Dies geschieht zur Sicherheit der Kostenträger, da es gerade in Hessen in vergangenen Jahren zu mehreren Betrugsdelikten in diesem Zusammenhang kam. Gleichzeitig sind im Jahresabschluss entsprechende Forderungen oder Verbindlichkeiten einzubuchen. Somit können keine Beträge aus Vorjahren in den jeweiligen Jahresabschlüssen enthalten sein.

Für die Jahre 2003 bis 2006 gestaltet sich die Situation in den beiden Kreiskrankenhäusern wie folgt:

Kreiskrankenhaus Jugenheim:

Rückzahlungsbetrag für 2003 nach tatsächlichen Zahlbeträgen    4.767.605       

Da dieser Betrag das tatsächliche Budget 2004 übersteigt, wurde

Ab 01.11.04 ein Basisfallwert von 1,00 € zur Verrechnung verein-

bart

Rückzahlungsbetrag für 2004 nach tatsächlichen Zahlbeträgen    1.590.826       

Eine Verrechnung war in 2005 nicht mehr möglich, da die Geneh-

migung erst in 2006 erfolgte

Erstattungsbetrag der Kostenträger für 2005 nach tatsächlichen

Zahlbeträgen                                                                                         1.984.267       

Verrechnung wird wegen verspäteter Aufnahme der Pflegesatz-

verhandlungen 2006 durch die Kostenträger erst nach Genehmigung

in 2007 erfolgen

Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt:

Erstattungsbetrag der Kostenträger für 2003 nach tatsächlichen

Zahlbeträgen                                                                                         3.001.314       

Teilbetrag von 2.076.918 verrechnet ab 01.11.04

Rückzahlungsbetrag für 2004 nach tatsächlichen Zahlbeträgen    3.191.211       

Verrechnung erfolgt wegen Nichteinigung mit den Kostenträ-

gern erst in 2007

Erstattungsbetrag der Kostenträger für 2005 nach tatsächlichen 2.517.336       

Zahlbeträgen

Verrechnung erfolgt wegen Nichteinigung mit den Kostenträgern

erst in 2007

 

Grundsätzlich führen noch nicht zurückgezahlte Ausgleichsverpflichtungen zur Verstärkung der Liquidität, noch nicht realisierte Forderungen zur Verringerung der Liquidität der Kreiskrankenhäuser.

 

  1. Lt. Prüfungsbericht wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (S. 24) „um notwendige Einzelwertberichtungen auf den Forderungsbestand von Kostenträgem und Selbstzahlern in Höhe von T€ 1.072“ gekürzt. „Zum 15. Juni 2006 offene Forderungen aus den Jahren 1995 bis zum 31. Dezember 2002 wurden im Hinblick auf die Verjährung zu 100% einzelwertberichtigt. Die Ermittlung der Wertberichtigung der übrigen offenen Forderungen (Jahre 2003 und 2004)erfolgte pauschaliert in Abhängigkeit von der Laufzeit der Forderungen“ in Höhe von T€ 407.
    Wie hoch sind die Einzelwertberichtungen gegliedert nach den Jahren 1995 bis einschließlich 2002 ?

Grundsätzlich ist zunächst festzustellen, dass das Wirtschaftsprüfunternehmen Einzelwertberichtigungen allein nach deren Entstehungszeitpunkt und dem daraus rechnerisch resultierenden (theoretischen) Verjährungsdatum geprüft hat. Die einzelne Forderung ist dabei nicht dahingehend beurteilt worden, ob die Verjährung juristisch tatsächlich eingetreten ist. Dies ist bei vielen einzelwertberichtigten Forderungen nicht der Fall, da die Verjährung durch entsprechende Maßnahmen gehemmt wurde. Die Pauschalwertberichtigung für die Jahre 2003 und 2004 erfolgte mit vorgegebenen Prozentsätzen aus den Erfahrungen der Wirtschaftsprüfer heraus. Sofern noch Zahlungen auf die (einzel- und/oder pauschal-)wertberichtigten Forderungen eingehen werden diese als periodenfremde Erträge gebucht. Dies war in den Folgejahren durchaus der Fall. Nach wie vor stehen aus vergangenen Jahren auch noch Forderungen wegen nicht abgeschlossener Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen offen. Sofern nach Abschluss der Prüfung auf Forderungen verzichtet werden muss, muss gleichzeitig eine Berichtigung der alten Ausgleichsbeträge aus diesen Jahren – die alle bei der Genehmigungsbehörde als vorläufig deklariert wurden – vorgenommen und eine entsprechende Forderung an die Krankenkassen gestellt werden. Die Genehmigungsbehörde hat für das Jahr 2007 alle Kostenträger und Krankenhäuser aufgefordert, alle Ausgleiche für die Jahre 1995 bis 2002 endgültig vorzulegen, da offensichtlich in nahezu allen hessischen Krankenhäusern dies noch aussteht. Bisher waren die Kostenträger jedoch zu entsprechenden Vereinbarungen nicht bereit.

 

Von den 1.072.034,86 € Wertberichtigungen befinden sich im Klageverfahren 137.004,40 €, insgesamt 156.25910 € sind titulierte Forderungen (amtsbekannt pfandlos, Insolvenzverfahren), 168.901,57 € sind im Nachhinein korrigierte Abrechnungsbeträge, rd. 250.000 € konnten in den Folgejahren noch als Einnahmen erzielt werden. Weiterhin befanden sich zum 31.12.2004 noch eine erhebliche Anzahl von Fällen in der MDK-Prüfung.

 

Für die einzelnen Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg stellt sich die Wertberichtigung wie folgt dar:

Kreiskrankenhaus Jugenheim:

            1995 bis 2000  77.977,57      

            2001                   7.953,28      

            2002                610.671,05     

            Die Aufschlüsselung der Jahre 1995 bis 2000 ist aus der EDV nicht mehr möglich, da zum Ende des Jahres 2000 die Umstellung vom Buchhaltungssystem EBS auf SAP erfolgte und die Forderungen nicht mit Entstehungsdatum sondern Beginn SAP-Datum übernommen wurden. Es müssten alle einzelnen Abrechnungsunterlagen gesichtet werden, um sie den einzelnen Jahren zuzuordnen. Dies würde mindestens eine Woche erfordern und erscheint zu aufwendig.

Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt:

            2001                182.089,17     

            2002                193.343,79