Nachtrag: 06.06.2007

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die zur Fortführung der Baumaßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 404.196,71 Euro werden gemäß § 114 g HGO unter der Kostenstelle 341 061 und der Maßnahme „Baukosten Alfred-Delp-Schule“ außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung erfolgt bis zur Verabschiedung des 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2007 durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 341 083 und der Maßnahme „Baukosten 3-flächige Sporthalle“.