Nachtrag: 06.06.2007

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Kreisausschuss nimmt von dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2004, der den Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31.12.2004 mit Anhang und Rechenschaftsbericht umfasst, zur Kenntnis und legt dieses dem Kreistag gem. §§ 30 Ziffer 8 und 52 Absatz 1 HKO vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss für das Jahr 2004 bestehend aus dem Einzelabschluss des Landkreises Darmstadt-Dieburg und dem Gesamtabschluss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird gem. § 114t HGO vorgelegt.

 

  1. Der Jahresabschluss 2004 schließt mit einem Fehlbetrag von 38.580.687,26 Euro ab. Aus dem Vorjahr besteht ein Verlustvortrag von 27.491.262,74 Euro. Es ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von 66.071.950,00 Euro.

 

  1. Der Konzernjahresabschluss für das Jahr 2004 bestehend aus Vermögensrechnung/Ergebnisrechnung sowie Anhang wird zur Kenntnis genommen. Der Konzernabschluss 2004 schließt mit einem Fehlbetrag von 35.372.776,67 Euro ab. Unter Berücksichtigung eines Verlustvortrages von 27.126.844,55 Euro ergibt sich ein Gesamtkonzernbilanzverlust in Höhe von 62.499.621,22 Euro.

 

  1. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2004 wird gebilligt.

 

  1. Dem Kreisausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2004 gem. § 52 HKO in Verbindung mit § 114u HGO Entlastung erteilt.