Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und dem Lagebericht für die Kreiskrankenhäuser wird zur Kenntnis genommen:

 

Der Jahresabschluss 2004 wird gem. § 27 Abs.3 EigBges mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

- Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt                   Jahresfehlbetrag            2.164.283,00

- Kreiskrankenhaus Jugenheim              Jahresfehlbetrag            1.834.960,46

 

                                                                        Jahresfehlbetrag            3.999.243,46

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.999.243,46 wird auf neue Rechnung vorgetragen.