Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und dem Lagebericht für die Kreiskrankenhäuser wird zur Kenntnis genommen:
Der Jahresabschluss 2004 wird gem. § 27 Abs.3 EigBGes mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
- Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt Jahresfehlbetrag 2.164.283,00
- Kreiskrankenhaus Jugenheim Jahresfehlbetrag 1.834.960,46
Jahresfehlbetrag 3.999.243,46
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.999.243,46 wird auf neue Rechnung vorgetragen.