Nachtrag: 04.06.2007

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Der Gesellschaftervertrag der Kreiskliniken GmbH wird dahingehend geändert, dass Zweck der Gesellschaft auch das Betreiben eines Medizinischen Versorgungszentrums ist.

2.                  Der Landkreis zahlt in die Kapitalrücklage der Kreiskliniken GmbH 360.000 € zweckgebunden für die Aufbringung des Kaufpreises für zwei KV-Zulassungen im Bereich Chirurgie in Höhe von 240.000 Euro und im Bereich Anästhesie von 120.000 Euro ein.

3.                  Der Kreisausschuss wird ermächtigt, die Ausgründung einer eigenständigen GmbH aus der Kreiskliniken GmbH zum Zwecke des Betreibens eines Medizinischen Versorgungszentrums vorzunehmen, sofern dies erforderlich wird.

4.                  Die gemäß Ziffer 2 erforderlichen Mittel werden gem. § 114g HGO unter der Kostenstelle 506001 und der Maßnahme „Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums“ außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben unter der Kostenstelle 341083 und der Maßnahme „Baukosten dreiflächige Sporthalle Pfungstadt“.