Nachtrag: 04.06.2007
Sitzung: 18.06.2007 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der Krankenhausbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ wird in der nachstehenden Fassung beschlossen:
S
A T Z U N G
zur Änderung der Krankenhausbetriebssatzung
für den Eigenbetrieb „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“
Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 07. März 2005
(GVBl.I S. 183), der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom
9. Juni 1989 (GVBl.I S. 154) in Verbindung mit § 14 des Hessischen Krankenhausgesetzes 2002
vom 6. November 2002 (GVBl. S. 662), und der Krankenhausbetriebssatzung vom 20.November 1991 (GVBl. I S. 354) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am
die nachstehende Satzung beschlossen:
Art. 1
§ 5 wird ergänzt um einen Abs. 6, der wie folgt lautet:
„(6) Im Falle des Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke wird das Vermögen auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg übertragen.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.