Nachtrag: 04.06.2007

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur Änderung der Krankenhausbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ wird in der nachstehenden Fassung beschlossen:

 

S A T Z U N G

                                     zur Änderung der Krankenhausbetriebssatzung

                für den Eigenbetrieb „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 07. März 2005

(GVBl.I S. 183), der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom

9. Juni 1989 (GVBl.I S. 154) in Verbindung mit § 14 des Hessischen Krankenhausgesetzes 2002

vom 6. November 2002 (GVBl. S. 662), und der Krankenhausbetriebssatzung vom 20.November 1991 (GVBl. I S. 354) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am

die nachstehende Satzung beschlossen:

 

                                                                          Art. 1

 

§ 5 wird ergänzt um einen Abs. 6, der wie folgt lautet:

 

„(6) Im Falle des Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke wird das Vermögen auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg übertragen.“

                                                                          Art. 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.