Nachtrag: 03.05.2007

Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzender Dr. Lavies teilt mit, dass der Abg. Christ (CDU) mit Schreiben vom 17.4.2007 auf sein Mandat als stv. Mitglied in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Dieburg verzichtet hat.

 

Als Wahlleiter gemäß § 55 Abs. 4 letzter Satz Hessische Gemeindeordnung wären gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz als nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der CDU-Fraktion vom 12.5.2006 und damit als mögliche neue stv. Mitglied für Herrn Theißen

 

Kreisbeigeordneter Enders (CDU) bzw.

Kreisbeigeordneter Theiß (CDU)

 

festzustellen. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenzweckverbands Dieburg sind zur Verbandsversammlung alle Personen wählbar, die zur Vertretungskörperschaft des Verbandsmitglieds wählbar sind. Nach § 9 Abs. 3 der Satzung ist jedoch eine Doppelmitgliedschaft in der Verbandsversammlung und dem Verbandsvorstand nicht möglich.

 

Vorsitzender Dr. Lavies stellt fest, dass Kreisbeigeordneter Enders (CDU) Mitglied und Kreisbeigeordneter Theiß (CDU) stv. Mitglied im Verbandsvorstand des Sparkassenzweckverbands Dieburg sind und damit ein Hinderungsgrund für das Nachrücken in die Verbandsversammlung besteht. Er stellt weiter fest, dass die Liste der CDU-Fraktion vom 12.5.2006 damit erschöpft ist.

 

Die Feststellung eines stellvertretenden Mitglieds für Herrn Theißen kann daher nicht erfolgen, der Sitz bleibt unbesetzt.