Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Kostenerstattung gem. § 107 Bundessozialhilfegesetz werden 200.000,00 € nach § 52 HKO in Verbindung mit § 114g HGO außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2006 auf dem Produkt 550-902 haushaltsrechtlich zur Verfügung.