Sitzung: 07.05.2007 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Zur Kostenerstattung gem. § 107 Bundessozialhilfegesetz werden 200.000,00 € nach § 52 HKO in Verbindung mit § 114g HGO außerplanmäßig bereitgestellt.
Die erforderlichen Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2006 auf dem Produkt 550-902 haushaltsrechtlich zur Verfügung.