Beschluss: Kenntnis genommen

Erster Kreisbeigeordneter Schellhaas gibt nachfolgenden Bericht der KfB-Betriebsleitung zum Jahresabschluss 2005 zur Kenntnis:

 

Die Kreisagentur hat erstmals zum 31.12.2005 einen Jahresabschluss erstellt. Dieser hat von den Prüfern einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Testat) erhalten. Der Prüfbericht gibt jedoch auch wichtige Hinweise für die künftige Arbeit der Kreisagentur für Beschäftigung. Gerade im Hinblick darauf, dass die KfB wie alle Optionskommunen in einem noch nicht gefestigten rechtlichen Rahmen arbeitet und auch die internen Strukturen (kaufmännische Betriebleitung) noch im Aufbau sind, wird diesen Aspekten große Bedeutung bei gemessen. Die Einzelheiten sind nachfolgend dargestellt:

 

1. Wertberichtigung auf Forderungen gegen Leistungsempfänger (Seite 11 des Berichts)

 

Soweit hier pauschal von „zu Unrecht bezahlten ALG II, Kosten der Unterkunft und Eingliederungsleistungen von insgesamt TEUR 571“ berichtet wird, resultieren diese aus nicht rechtzeitig mitgeteilten Veränderungen der persönlichen Verhältnisse der SGB II Hilfeempfänger/innen. Diese Änderungen können z.B. sein: Arbeitsaufnahme, Umzug, Einkommen, Vermögen etc. Bis die Kreisagentur Kenntnis erlangt entsteht zwangsweise eine Überzahlung. Je nach wirtschaftlicher Situation des Hilfeempfängers kann der überzahlte Betrag aber nur in Raten oder zu einem späteren Zeitpunkt beigetrieben werden (Pfändungsfreigrenze). Diesem Sachverhalt trägt die Wertberichtigung Rechnung. Belastungen künftiger Wirtschaftsjahre werden damit vermieden.

 

Durch eine eng geführte Sachbearbeitung versucht die KfB diese Rückforderungen zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Ergriffene Maßnahmen sind unter anderem die konsequente monatliche Einzelgewährung im Fall von vermuteten monatlichen Schwankungen der Einkünfte. Rückforderungen in diesem Bereich wird man aber nicht gänzlich verhindern können.

 

Die Wertberichtigung ergibt sich wie aus dem Bericht zu ersehen ist aus einer pauschalen Ermittlung, die nicht einzelfallbezogen ist. Die Quote ergibt sich aus dem Verhältnis der offenen Forderungen zu den tatsächlich unterjährig geleisteten Zahlungen.

 

 

2. Weiterbelastung durch drei Mitarbeiter (Seite 12)

 

Die Pensionsrückstellung der drei Mitarbeiter war in 2005 noch beim Landkreis ausgewiesen. In 2006 erfolgte eine Umstellung auf die KfB. Da tatsächlich Pensionszahlungen für die betroffenen Mitarbeiter in 2006 nicht erfolgt sind, hat diese nachträgliche Umstellung keine wirtschaftlichen Folgen/Risiken für die KfB. Die Wirtschafprüfer sprechen daher von so genannten „Prüfungsdifferenzen“ die im Hinblick auf die Wesentlichkeit in 2006 nachgeholt werden können und auch müssen.

 

 

3. Rückstellung Existenzgründerdarlehen (Seite 12)

 

Wie bereits in der Betriebskommission umfänglich dargestellt arbeitet die Kreisagentur für Beschäftigung im Bereich der Existenzgründungen eng mit dem KIZ Darmstadt (Zentrale für Existenzgründung) zusammen. Es wurde ein Gesamtkonzept für die Beratung und Begleitung der Existenzgründer/innen entwickelt. Dies beinhaltet mehrere Module vom ersten Orientierungsseminar, über Einzelberatung, Erstellung von Tragfähigkeitsbescheinigungen bis hin zur Beratung in der Startphase der Existenzgründung.

Aufgrund der Beratung und Empfehlung von KIZ und letztlich auch nur mit der Zustimmung des Fallmanagers, mündet ein Existenzgründer in die Startphase. Damit kann er eine rückzahlbare Leistung für den Start in Anspruch nehmen.

Da noch unzureichende Erfahrungen mit diesen Rückzahlungen existieren, jedoch Existenzgründungen grundsätzlich risikobehaftet sind, wurde hier eher eine konservativ bilanzielle Vorsorge getroffen, um die eventuellen Risiken nicht auf künftige Wirtschaftsjahre zu verteilen. Die Tatsache, dass bereits ein Existenzgründungsdarlehen im Einzelfall wegen Insolvenz des Gründers niedergeschlagen werden mussten, bestätigt dieses Vorgehen.

Ferner wird fortlaufend geprüft, wie die Rückforderungsmöglichkeiten rechtlich zum Beispiel durch Erteilung von entsprechenden Bewilligungsbescheiden verbessert werde können.

 

 

4. Lagebericht (Anlage 4/3)

 

Damit der Satz, „der interne Aufbau der KfB wurde begleitet durch ständig neue Anforderungen von der Politik und der Bundesagentur für Arbeit“, nicht falsch interpretiert wird, bedarf er einer Konkretisierung. Gemeint sind insbesondere die statistischen Anforderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit. Aber auch die neue Gesetzgebung im Bereich des SGB II und darauf basierende Rechtssprechung stellte die Kreisagentur vor immer neue Herausforderungen, die kurzfristig Eingang in die Beratung der Kundinnen und Kunden und das konkrete Verwaltungshandeln finden mussten.

 

 

5. Geschäftsordnung für Betriebsleitung (Anlage 8/2)

 

Eine Beschlussvorlage für die Geschäftsordnung der Betriebsleitungen wird der Betriebskommission bis zu den Sommerferien vorgelegt. Spätestens mit der hauptamtlichen (Wieder-)Besetzung der kaufmännischen Betriebsleitung ist die Geschäftsordnung unverzichtbar.

 

 

6. Kooperationspartner Internationaler Bund (IB) (Anlage 8/3)

 

Die Betriebskommission hat bereits in ihrer Sitzung am 20.3. den Vertrag mit dem IB beschlossen. Dieser wurde seinerzeit der Betriebskommission nur z.Kt. gegeben. Die Betriebskommission war somit unterrichtet. Künftig werden die Zuständigkeiten/Beschlusserfordernisse gewahrt.

 

 

7. Mittelanforderung (Anlage 8/6)

 

Im Laufe des Jahres 2006 wurden die zu hohen Mittelanforderungen bereinigt.

Die Probleme bei der Mittelanforderung sind damit behoben. In einem persönlichen Gespräch mit der mittelbewirtschaftenden Stelle im BMAS konnte dieses Problem angesprochen und für die Zukunft gelöst werden. Die schriftliche Erklärung des BMAS steht noch aus.

 

8. Risikofrüherkennungssystem (RKF) (Anlage 8/7 Fragenkreis 6)

 

Ein formelles Risikofrüherkennungssystem wurde bei der KfB noch nicht eingerichtet. Dies soll geschehen, sobald die Stelle der kaufmännischen Betriebsleitung wieder innerhalb der KfB besetzt ist. Aufgrund der besonderen Situation der Kreisagentur für Beschäftigung wird jedoch mit überschaubaren Risiken, vergleichbar mit anderen Optionskommunen, gerechnet. Weshalb im Prüfbericht auf Seite vier ausgeführt ist: „Die Risiken bestehen lediglich in der Finanzierung der Verwaltungsaufwendungen sowie der Eingliederungsleistungen, die durch den Bund finanziert werden.“ Dessen ungeachtet sind sämtliche Elemente eines RKF eingebettet in das gesamte aufbau- und ablauforganisatorische Regelwerk der KfB zu erarbeiten.

 

 

9. Prüfung des Revisionsamtes (Anlage 8/9)

 

Genau wie der Eigenbetrieb insgesamt musste auch die Revisionstätigkeit erst implementiert werden. Der Revisionsbericht liegt zwischenzeitlich vor. Die Kreisagentur für Beschäftigung dokumentiert momentan die bereits umgesetzten Hinweise des Revisionsamtes und erarbeitet daraus Vorschläge für die weitere Verbesserung der Arbeitsabläufe. Der Bericht und die Dokumentation werden in Kürze der Betriebskommission vorgelegt.