Sitzung: 10.06.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4237-2024/DaDi
Beschlussvorschlag:
Nach
zweijähriger Amtszeit beruft der Kreistag auf Empfehlung des Kreisausschusses
erneut Herrn Gerhard Dahms, Meisenweg 26, 64839 Münster, zum ehrenamtlichen
Ombudsmann im Bereich des Sozialgesetzbuches II der Kreisverwaltung.
Die
Berufung gilt für die Dauer von zwei Jahren gerechnet ab dem Zeitpunkt der
Aushändigung der Urkunde.
Dem
Kreisausschuss ist nach Ablauf von einem Jahr ein aktueller Zwischenbericht und
mit Ablauf der zweijährigen Amtszeit ein weiterer Bericht jeweils als Gesamtbericht
der Ombudsstelle vorzulegen.
Der
Kreisausschuss entscheidet rechtzeitig vor Ablauf der zweijährigen Amtszeit von
Herrn Gerhard Dahms über die Fortführung der ehrenamtlichen Ombudsstelle.