Beschluss:
Der
Kreisausschuss stellt den Jahresabschluss 2023, bestehend aus Vermögens-,
Ergebnis- und Finanzrechnung, wie folgt auf:
1.
Die
Vermögensrechnung in Aktiva und Passive mit 641.815.954,91 Euro.
2.
Die
Ergebnisrechnung im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 2.868.580,76
Euro und im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 35.486,83 Euro
(Gesamtergebnis: -2.904.067,59 Euro).
Davon entfallen auf den Regiebetrieb „KJH Ernsthofen“ +113.257,05 Euro im
ordentlichen und 0,00 Euro im außerordentlichen Ergebnis (insgesamt: +113.257,05
Euro).
3.
Die
Finanzrechnung mit einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes im
Haushaltsjahr
von +3.035.410,37 Euro.
4.
In
das Haushaltsjahr 2024 werden Haushaltsermächtigungen in Höhe von 1.086.007,00
Euro im Ergebnis- und 23.283.125,00 Euro im Finanzhaushalt übertragen.
5.
Der
Aufstellungsbeschluss wird dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag nach
§ 112 Abs. 5 HGO zwecks Unterrichtung zur Kenntnisnahme vorgelegt.