Gemäß Beschluss
des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der Landrat
bis zu einem Betrag von 25.000 € und der Kreisausschuss bis zu einem Betrag von
50.000,00 € über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
nach § 100 HGO.
Der Kreistag ist
von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.
In der Zeit vom
01.07.2023 bis zum 31.12.2023 wurden die in der Anlage aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
bewilligt.