Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der Landrat über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 100 HGO bis zu einem Betrag von 25.000 €. Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.

 

Nach den Meldungen der Fachabteilungen wurden in der Zeit vom 01. Juni 2006 bis zum 31. Dezember 2006 über keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben durch den Landrat entschieden.