Nachtrag: 06.03.2024
Sitzung: 11.03.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: abgelehnt
Vorlage: 4133-2024/DaDi
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
1.
...
die Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft auf gemeinnütziger und
genossenschaftlicher Basis bis spätestens 1.1.25 umsetzen. Vorbereitungen
hierzu sind im Haushaltsjahr 2024 zu planen
2.
…
Einen entsprechenden Fachbereich zu gründen, um den Kommunen bei den Planungs-
und Ausschreibeverfahren, den Beantragung von Mitteln aus dem renditefähigen
Bundesfonds für den sozialen Wohnungsbau z-.B. aus dem europäischen
Sozialfonds, den Energie bedingten Zuschüssen der KfW, im unteren Preissegment
behilflich zu sein. Angestrebt werden hierbei als Begriff des bezahlbaren
Wohnraumes die Werte nach dem geltenden Wohnrecht unter Einbeziehung der
Kaltmietnebenkosten und Mietstufen der Kommunen..plus 10 %.Angestrebt werden
straffe und auf das wesentliche, den Sicherheits- und Umweltbestimmungen im
gesetzlichen Rahmen sich befindliche Baugennehmigungen
3.
...
es wird geprüft die Einführung eines Leerstandkataster für seine 23 Kommunen
bis zum 1.7.24.Hierbei sollen nach 3 monatigem bekannten Leerstand ähnlich wie
bei dem Vorgehen in Landau Pfalz eine Zahlung von 2 Prozent der Immobilie -eine
Lehrstandsabgabe-möglivh werden.. Diese Leerstandszahlungen sind zweckgebunden
für die Kreisförderung für bezahlbaren Wohnraum und aus den Mitteln der
gemeinnützigen, genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschat im Landkreis
Darmstadt Dieburg. Die wird- wird sie konsequent umgesetzt, zu hohen Einnahmen
führen. (www.tageschau.de/wirtschaft/immobilien-wonungen-leerstand-100.html)