Der Kreisausschuss beschließt:
Unter im Übrigen unveränderter Beibehaltung des Kreisausschussbeschlusses 0265/2004 vom 27. Oktober 2004 zur Gründung eines Eigenbetriebes zur Wahrnehmung der Aufgaben als kommunaler Träger für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden gemäß SGB II wird § 2 der Betriebssatzung wie folgt neu gefasst:
§ 2
Name des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung „Kreisagentur für Beschäftigung – Optimo Darmstadt-Dieburg“.