Nachtrag: 08.11.2004

Beschluss: Kenntnis genommen

Der Kreisausschuss beschließt:

 

Unter im Übrigen unveränderter Beibehaltung des Kreisausschussbeschlusses 0265/2004 vom 27. Oktober 2004 zur Gründung eines Eigenbetriebes zur Wahrnehmung der Aufgaben als kommunaler Träger für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden gemäß SGB II wird § 2 der Betriebssatzung wie folgt neu gefasst:

 

§ 2

Name des Eigenbetriebes

 

Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung „Kreisagentur für Beschäftigung – Optimo Darmstadt-Dieburg“.