Nachtrag: 21.02.2024
Sitzung: 11.03.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3880-2023/DaDi
den
als Anlage beigefügten Vierteljahresbericht für das III. Quartal 2023 des
Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.
Nach
den Bestimmungen des § 3 Krankenhausgesetz und des § 21 Eigenbetriebsgesetz hat
die Krankenhausbetriebsleitung des Kreisausschusses und die
Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögens zu unterrichten.
Mit
dem beiliegenden Vierteljahresbericht kommt die Betriebsleitung dieser
Verpflichtung nach.