Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

1.     ... die Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft auf gemeinnütziger und genossenschaftlicher Basis bis spätestens 1.1.25 umsetzen. Vorbereitungen hierzu sind im Haushaltsjahr 2024 zu planen

 

2.     … Einen entsprechenden Fachbereich zu gründen, um den Kommunen bei den Planungs- und Ausschreibeverfahren, den Beantragung von Mitteln aus dem renditefähigen Bundesfonds für den sozialen Wohnungsbau z-.B. aus dem europäischen Sozialfonds, den Energie bedingten Zuschüssen der KfW, im unteren Preissegment behilflich zu sein. Angestrebt werden hierbei als Begriff des bezahlbaren Wohnraumes die Werte nach dem geltenden Wohnrecht unter Einbeziehung der Kaltmietnebenkosten und Mietstufen der Kommunen..plus 10 %.Angestrebt werden straffe und auf das wesentliche, den Sicherheits- und Umweltbestimmungen im gesetzlichen Rahmen sich befindliche Baugennehmigungen

 

3.     ... es wird geprüft die Einführung eines Leerstandkataster für seine 23 Kommunen bis zum 1.7.24.Hierbei sollen nach 3 monatigem bekannten Leerstand ähnlich wie bei dem Vorgehen in Landau Pfalz eine Zahlung von 2 Prozent der Immobilie -eine Lehrstandsabgabe-möglivh werden.. Diese Leerstandszahlungen sind zweckgebunden für die Kreisförderung für bezahlbaren Wohnraum und aus den Mitteln der gemeinnützigen, genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschat im Landkreis Darmstadt Dieburg. Die wird- wird sie konsequent umgesetzt, zu hohen Einnahmen führen. (www.tageschau.de/wirtschaft/immobilien-wonungen-leerstand-100.html)