Anfrage der Fraktion
von FW/UWG:
Im
Zusammenhang mit dem Haushalt 2024 stellen wir folgende Fragen:
Photovoltaik
auf Immobilien des Landkreises
Die
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Gebäuden des Landkreises stellt nicht
nur ein eindrucksvolles öffentliches Statement für die Energiewende dar,
sondern bietet in Schulen auch einen idealen Lernort direkt vor der eigenen
Haustür bzw. auf dem eigenen Dach. Diese Maßnahme ermöglicht nicht nur eine
kostengünstige und umweltfreundliche Energiegewinnung, sondern trägt auch aktiv
zur Beteiligung an der Photovoltaik- und Energiewende bei, was wiederum ein
starkes Signal für den Klimaschutz setzt und das Image des Landkreises positiv
beeinflusst.
Die
Umsetzung der Photovoltaikpflicht für öffentliche Gebäude (siehe hierzu § 19
des Klimaschutz- und Energiewendegesetz) muss vorrangig erfolgen.
Vor
diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur
Ausstattung der Immobilien des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit einer
Photovoltaikanlage:
1.
Inwiefern
wurden bisher alle verfügbaren Fördermöglichkeiten zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen auf Immobilien des Landkreises in Anspruch genommen?
Fördermöglichkeiten für den
nachträglichen Bau einer PV-Anlage gibt es aktuell nur über vergünstigte
KfW-Kredite. Das Zinsniveau hierfür lag bisher nicht in einem für das
Da-Di-Werk lukrativen Bereich. Im Zuge von Neubaumaßnahmen werden beim
Erreichen eines Passivhaus-Plus-Solar-Standards über die Landesförderung höhere
Fördersummen ausgeschüttet. Die Kosten der PV-Anlage werden mit dem höheren
Fördersatz gedeckt.
2.
Bis zu welchem Jahr ist die geplante Fertigstellung der
Ausstattung aller 81 Schulen mit Photovoltaikanlagen sowie aller sonstigen
Immobilien des Landkreises vorgesehen, um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur
Einsparung von Energiekosten zu leisten?
Aktuell arbeitet das Da-Di-Werk an einer
Zusammenstellung verschiedener Daten, um die für die PV-Nutzung geeigneten
Dächer zu identifizieren. Potentielle Dachflächen dürfen nicht durch Verschattung
beeinträchtigt sein (Bäume, technische Aufbauten oder andere Gebäude),
weiterhin dürfen die Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen. Wenn diese
Bedingungen erfüllt sind, kommen sie als potentielle Flächen in Frage. Der
nächste Schritt ist die Prüfung bzw. der Erstellung einer Statik und die
Zustandsfeststellung der elektrotechnischen Einbindung. Weiterhin muss ggf. vor
Aufbau einer PV-Anlage das Dach saniert werden, bzw. in einem solchen Zustand
sein, dass eine Sanierung in den nächsten 20 Jahren nicht notwendig werden
wird.
Für das KH Darmstadt wird der Trakt 5 (neu) das erste Gebäude sein (neben dem
Solarpaneel an Trakt 1), momentane Fertigstellung ist für Ende 2026 geplant.
3.
Von
den insgesamt 81 landkreiseigenen Schulen, wie viele sind derzeit nicht mit
einer Photovoltaikanlage ausgestattet, und welche Gründe liegen dieser
Entscheidung zugrunde? Wie viele der sonstigen Immobilien des Landkreises sind
mit einer PV-Anlage ausgestattet?
Aktuell gibt es an 55 Schulen noch keine
PV-Anlage. Der Landkreis hat von 2007 - 2017 externen Investoren Dachflächen
zur Errichtung von PV-Anlagen verpachtet. Dadurch wurden an 26 Schulen und 4
Sporthallen PV-Anlagen von Dritten errichtet. An 3 Schulen haben wir in diesem
und dem letzten Jahr eigene Anlagen installiert. Für eine Anlage ist der
Auftrag bereits vergeben, die Ausschreibung für eine weitere steht kurz vor der
Veröffentlichung. Drei PV-Anlagen werden im Zuge von aktuellen Neubauprojekten
installiert werden. Grundsätzlich werden bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
PV-Anlagen geplant, bei Dachsanierungen wird eine Prüfung vorgenommen.
4.
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der
durchschnittlichen Energieselbstversorgung durch die installierten und in
Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen an Immobilien des Landkreises?
Der Landkreis strebt eine möglichst hohe
Eigenstromnutzung durch PV-Anlagen an. Dieser Anteil hängt vor allem mit dem
Strombedarf der Liegenschaft, aber auch mit der Anlagengröße der PV-Anlage
zusammen. Deswegen kann hierbei keine pauschale Aussage getroffen werden. Bei
den bisher bestehenden Anlagen liegt die Energieselbstversorgung zwischen 16
und 40%. Die Anlagen der Investoren speisen aufgrund der früheren hohen
Einspeisevergütung ins öffentliche Stromnetz ein und tragen nicht direkt zu
einer Versorgung der jeweiligen Schule bei.
5.
In
Prozent ausgedrückt, wie hoch sind die eingesparten Energiekosten des
Landkreises durch die Inbetriebnahme der PV-Anlagen?
Die drei eigenen Anlagen sparen (bei
aktuellen Stromkosten) jährlich etwa 26.000 EUR Stromkosten. Bei
prognostizierten Stromkosten für die Schulen in 2023 von 3,3 Mio. EUR
entspricht das bisher knapp 0,8%.
6. Werden die bereits
installierten Photovoltaikanlagen auch für lehrreiche Zwecke im Unterricht als
anschauliches Material genutzt?
Alle vom Da-Di-Werk installierten
PV-Anlagen erhalten eine Visualisierung der PV-Erträge im oder am Schulgebäude.
Die erzeugten Daten werden minutengenau gemessen und können ausgelesen und als
Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Nach Rücksprache im
Arbeitskreis „Schulleitungen“ wird die Thematik im Unterricht altersbezogen
aufgegriffen. Teilweise ist es sogar (vor allem an weiterführenden Schulen)
Gegenstand des Lehrplans.